Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
H + S Luft- und Klimatechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Kleve HRB 7040
EUID
DER1304.HRB7040
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
32 IN 1/19
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Klaus Richter
Adresse
Weseler Straße 12, 46519 Alpen
Termine & Fristen
Vergütungsantrag
14.01.2026
Bekanntmachung Antrag
19.01.2026
Bekanntmachung Festsetzung
20.02.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der H + S Luft- und Klimatechnik GmbH ist anhängig. Im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens ist der Antrag auf Festsetzung der Vergütung und der zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters beim Gericht eingegangen. Das Gericht hat die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt. Die Vergütung beträgt 40 Prozent der Regelvergütung des Insolvenzverwalters, was aufgrund der Art, Dauer und des Umfangs der Tätigkeit als gerechtfertigt angesehen wird. Neben der Vergütung wurde ein Pauschbetrag für besondere Kosten festgesetzt. Die Festsetzung basiert auf den Tätigkeitsberichten und dem Vergütungsantrag vom 14.01.2026. Gegen die Vergütungsfestsetzung steht die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung oder Verkündung statthaft. Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt auszugsweise, um schützenswerte Interessen der Beteiligten zu wahren. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 32 IN 1/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 7040 eingetragenen H + S Luft- und Klimatechnik GmbH, Weseler Straße 12, 46519 Alpen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Richter, Weseler Straße 12, 465…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 32 IN 1/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 7040 eingetragenen H + S Luft- und Klimatechnik GmbH, Weseler Straße 12, 46519 Alpen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Richter, Weseler Straße 12, 46519 Alpen
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Nach §§ 21, 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§§ 21, 63 Abs. 3 InsO).
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 40 % gerechtfertigt.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 14.01.2026.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Kleve statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 5 eingesehen werden.
32 IN 1/19
Amtsgericht Kleve, 20.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 32 IN 1/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 7040 eingetragenen H + S Luft- und Klimatechnik GmbH, Weseler Straße 12, 46519 Alpen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Richter, Weseler Straße 12, 465…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 32 IN 1/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 7040 eingetragenen H + S Luft- und Klimatechnik GmbH, Weseler Straße 12, 46519 Alpen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Richter, Weseler Straße 12, 46519 Alpen
ist der Antrag auf Festsetzung der Vergütung und der zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Gericht eingegangen. Der vollständige Antrag kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 5 eingesehen werden.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 14 Tagen.
32 IN 1/19
Amtsgericht Kleve, 19.01.2026
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