Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HADE Tuning GmbH i. L.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Lüchtringer Weg 35, 37603 Holzminden
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 204816
EUID
DEP2408.HRB204816
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Holzminden
Aktenzeichen
10 IN 23/21
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Johanna Tölke
Termine & Fristen
Stichtag Gläubigerversammlung
24.06.2024
Einstellung
25.06.2024
Festsetzung Vergütung/Auslagen
01.08.2024
Gegenstand des Unternehmens
Akquisition, Marketing, Vertrieb und Weiterentwicklung von elektronischen Leistungsoptimierungen für Turbomotoren
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HADE Tuning GmbH i. L. wurde am 25.06.2024 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt. Zuvor hatte das Insolvenzgericht am 13.05.2024 die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens bekanntgegeben und den Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung auf den 24.06.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum konnten Insolvenzgläubiger und Massegläubiger Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung sowie gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin erheben. Die Verfahrenseinstellung hätte unterbleiben können, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 1.524,89 EUR geleistet worden wäre. Die Liquidatoren Sven Lönneker und Josef Heiermeier vertraten den Schuldner. Gegen die Einstellungsentcheidung bestand die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Holzminden.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HADE Tuning GmbH i. L. wurde zunächst mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse eingestellt. Der Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung war der 24.06.2024. Das Amtsgericht Holzminden hat das Verfahren am 25.06.2024 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HADE Tuning GmbH i. L. wurde zunächst mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse eingestellt. Der Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung war der 24.06.2024. Das Amtsgericht Holzminden hat das Verfahren am 25.06.2024 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt. Im Anschluss daran wurden die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Johanna Tölke, festgesetzt. Die Berechnungsmasse belief sich auf 6.924,03 EUR. Der Beschluss zur Festsetzung wurde am 01.08.2024 bekannt gegeben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 23/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HADE Tuning GmbH i. L., Am Sägewerk 2, 37603 Holzminden (AG Hildesheim, HRB 204816), vertr. d.: 1. Sven Lönneker, Zur Rühler Schweiz 9, 37640 Golmbach, (Liquidator), 2. Josef Heiermeier, Westschnat 3, 33034 Brakel, (Liquidator), wurde beschlossen:
Das Insolve…
10 IN 23/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HADE Tuning GmbH i. L., Am Sägewerk 2, 37603 Holzminden (AG Hildesheim, HRB 204816), vertr. d.: 1. Sven Lönneker, Zur Rühler Schweiz 9, 37640 Golmbach, (Liquidator), 2. Josef Heiermeier, Westschnat 3, 33034 Brakel, (Liquidator), wurde beschlossen:
Das Insolvenzgericht beabsichtigt, das Insolvenzverfahren gemäß § 207 InsO mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse einzustellen.
Daher wird Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, auf den 24.06.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 1.524,89 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Holzminden, 13.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 23/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HADE Tuning GmbH i. L., Am Sägewerk 2, 37603 Holzminden (AG Hildesheim, HRB 204816), vertr. d.: 1. Sven Lönneker, Zur Rühler Schweiz 9, 37640 Golmbach, (Liquidator), 2. Josef Heiermeier, Westschnat 3, 33034 Brakel, (Liquidator), ist am 25.06.2024 gemäß § 207 Ins…
10 IN 23/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HADE Tuning GmbH i. L., Am Sägewerk 2, 37603 Holzminden (AG Hildesheim, HRB 204816), vertr. d.: 1. Sven Lönneker, Zur Rühler Schweiz 9, 37640 Golmbach, (Liquidator), 2. Josef Heiermeier, Westschnat 3, 33034 Brakel, (Liquidator), ist am 25.06.2024 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger und s_datba mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15, 37603 Holzminden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Holzminden, 25.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 23/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HADE Tuning GmbH i. L., Am Sägewerk 2, 37603 Holzminden (AG Hildesheim, HRB 204816), vertr. d.: 1. Sven Lönneker, Zur Rühler Schweiz 9, 37640 Golmbach, (Liquidator), 2. Josef Heiermeier, Westschnat 3, 33034 Brakel, (Liquidator), sind die Vergütung und Auslage…
10 IN 23/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HADE Tuning GmbH i. L., Am Sägewerk 2, 37603 Holzminden (AG Hildesheim, HRB 204816), vertr. d.: 1. Sven Lönneker, Zur Rühler Schweiz 9, 37640 Golmbach, (Liquidator), 2. Josef Heiermeier, Westschnat 3, 33034 Brakel, (Liquidator), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Johanna Tölke festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Holzminden eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 05.07.2024 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 6.924,03 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15, 37603 Holzminden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Holzminden, Karlstraße 15, 37603 Holzminden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Holzminden, 01.08.2024
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