Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hänseroth Technik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Robert-Bosch-Str. 16, 64319 Pfungstadt
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 91357
EUID
DEM1103.HRB91357
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 275/15
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Adam Gorski
Adresse
Walter-Rathenau-Straße 1, 63225 Langen (Hessen)
Termine & Fristen
Frist zur Stellungnahme
06.05.2026
Schlusstermin
24.06.2026
Prüfungstermin
24.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Eu-weite Techniktransfer, sowie der nichtgenehmigungspflichtige Handel, die Übernahme von Vertretungen und der Vertrieb elektronischer Bauelemente, der Handel, der Transfer und der Vertrieb von Technologien aus dem High - Tech Bereich, sowie die Beratung und Erstellung von Software, Hardware und Softwarepflege für den Bereich der Elektronik, Optik, Spezieller Mechanik und der wissenschaftlichen Messtechnik, einschließlich des Im- und Exports von Waren dieser Art innerhalb der Europäischen Union, ferner die Produktion und der Vertrieb von Hänseroth Informations-, Wegweisungs- und Beschilderungssystemen. Die Gesellschaft ist zur Durchführung sämtlicher in diesem Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte nicht genehmigungspflichtiger Art berechtigt.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hänseroth Technik GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung der Vergütung und Auslagen beantragt, worüber das Amtsgericht Darmstadt entschieden hat. Die Insolvenzmasse wurde mit 121.158,46 EUR ermittelt. Im vorläufigen Verfahren fand eine Betriebsfortführung statt, weshalb ein ergänzender Zuschlag zur Regelvergütung gewährt wurde. Zudem wurden Zuschläge für erhebliche Befassung mit Aus- und Absonderungsrechten sowie für die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche und die überlange Dauer des Verfahrens anerkannt. Die Auslagen wurden pauschal gemäß § 8 Abs. 3 InsVV angesetzt. Das Verteilungsverzeichnis zur Schlussverteilung ist auf der Geschäftsstelle des Gerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat angezeigt, dass bei der Schlussverteilung Forderungen in Höhe von insgesamt 360.192,82 EUR zu berücksichtigen sind. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 0,00 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung. Der Schlusstermin sowie der Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen sind auf den 24.06.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zur Schlussrechnung und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 275/15: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hänseroth Technik GmbH, Robert-Bosch-Straße 16, 64319 Pfungstadt (AG Darmstadt, HRB 91357), vertr. d.: 1. Dr. Adam Gorski, Walter-Rathenau-Straße 1, 63225 Langen (Hessen), (Geschäftsführer), 2. Thomas Gorski, Hans-Kreiling-Allee 28, 63225 Langen (Hessen), (Ge…
9 IN 275/15: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hänseroth Technik GmbH, Robert-Bosch-Straße 16, 64319 Pfungstadt (AG Darmstadt, HRB 91357), vertr. d.: 1. Dr. Adam Gorski, Walter-Rathenau-Straße 1, 63225 Langen (Hessen), (Geschäftsführer), 2. Thomas Gorski, Hans-Kreiling-Allee 28, 63225 Langen (Hessen), (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 06.05.2026. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 15.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 275/15: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hänseroth Technik GmbH, Robert-Bosch-Straße 16, 64319 Pfungstadt (AG Darmstadt, HRB 91357), vertr. d.: 1. Dr. Adam Gorski, Walter-Rathenau-Straße 1, 63225 Langen (Hessen), (Geschäftsführer), 2. Thomas Gorski, Hans-Kreiling-Allee 28, 63225 Langen (Hessen), (Ge…
9 IN 275/15: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hänseroth Technik GmbH, Robert-Bosch-Straße 16, 64319 Pfungstadt (AG Darmstadt, HRB 91357), vertr. d.: 1. Dr. Adam Gorski, Walter-Rathenau-Straße 1, 63225 Langen (Hessen), (Geschäftsführer), 2. Thomas Gorski, Hans-Kreiling-Allee 28, 63225 Langen (Hessen), (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR um 43 % erhöht zzgl.
3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie
4. X EUR Auslagen zuzüglich
5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %
6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich
7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %.
------------------------------------
X EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8, 10 InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, auf den sich die Schlussrechnung bezieht. Die Insolvenzmasse wurde im vorliegenden Fall mit 121.158,46 EUR ermittelt. Die Regelvergütung daraus beträgt X EUR.
Im vorliegenden vorläufigen Verfahren fand eine Betriebsfortführung statt. Laut Entscheidung des BGH (AZ: IX ZB 143/08, Beschluss vom 12.05.2011) ist die Vergütung die sich unter Berücksichtigung der Erhöhung der Berechnungsgrundlage durch den erwirtschafteten Überschuss ergibt, derjenigen Vergütung gegenüberzustellen, welche der Verwalter ohne Erwirtschaftung eines Überschusses aufgrund eines Zuschlags erhielte. Der Verwalter erhält dann einen ergänzenden Zuschlag, wenn die Vergütung aufgrund der Massemehrung hinter der fiktiven Vergütung zurückbleibt. Der Zuschlag soll die Differenz etwa ausgleichen.
Eine entsprechende Berechnung wurde durchgeführt. Ein Zuschlag wird hier in Höhe von X % als angemessen angesehen.
Darüber hinaus macht der Insolvenzverwalter Zuschläge für die folgenden Tatbestände geltend:
- Erhebliche Befassung mit Aus- und Absonderungsrechte
- Gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche /Überlange Dauer des Verfahrens
Gemäß Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV, 4. Auflage, § 3 InsVV RndNr. 78 können grundsätzlich für jeden einzelnen Tatbestand, welche nach Ansicht des Gerichts alle im Verfahren begründet wurden, Zuschläge geltend gemacht werden.
In der Gesamtschau sieht das Gericht den beantragten Zuschlag von X % als gerechtfertigt an.
Hinzu kommen die Auslagen. Bei der Festsetzung der Auslagen kann der Insolvenzverwalter zwischen den tatsächlich entstandenen Auslagen und einem Pauschsatz gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wählen. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen. Im vorliegenden Fall wurde die Pauschale in Ansatz gebracht. Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 13.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 275/15: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hänseroth Technik GmbH, Robert-Bosch-Straße 16, 64319 Pfungstadt (AG Darmstadt, HRB 91357), vertr. d.: 1. Dr. Adam Gorski, Walter-Rathenau-Straße 1, 63225 Langen (Hessen), (Geschäftsführer), 2. Thomas Gorski, Hans-Kreiling-Allee 28, 63225 Langen (Hessen), (Ge…
9 IN 275/15: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hänseroth Technik GmbH, Robert-Bosch-Straße 16, 64319 Pfungstadt (AG Darmstadt, HRB 91357), vertr. d.: 1. Dr. Adam Gorski, Walter-Rathenau-Straße 1, 63225 Langen (Hessen), (Geschäftsführer), 2. Thomas Gorski, Hans-Kreiling-Allee 28, 63225 Langen (Hessen), (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist und Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf: 24.06.2026. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis , Einstellung des Verfahrens gemäß § 211 InsO.
Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert. Rechtsmittelbelehrung:Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 13.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 275/15: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hänseroth Technik GmbH, Robert-Bosch-Straße 16, 64319 Pfungstadt (AG Darmstadt, HRB 91357), vertr. d.: 1. Dr. Adam Gorski, Walter-Rathenau-Straße 1, 63225 Langen (Hessen), (Geschäftsführer), 2. Thomas Gorski, Hans-Kreiling-Allee 28, 63225 Langen (Hessen), (Ge…
9 IN 275/15: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hänseroth Technik GmbH, Robert-Bosch-Straße 16, 64319 Pfungstadt (AG Darmstadt, HRB 91357), vertr. d.: 1. Dr. Adam Gorski, Walter-Rathenau-Straße 1, 63225 Langen (Hessen), (Geschäftsführer), 2. Thomas Gorski, Hans-Kreiling-Allee 28, 63225 Langen (Hessen), (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 360.192,82 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 0,00 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung.
Amtsgericht Darmstadt, 13.05.2026
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