Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TRACO-TOURS Wilfried Schaum GmbH & Co KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRA 53294
EUID
DEM1103.HRA53294
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IE 13/13
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Schlusstermin
08.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TRACO-TOURS Wilfried Schaum GmbH & Co KG ist das Verfahren eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Vergütung und Auslagen beantragt, welche nach Feststellung der Masse in Höhe von 1.677.864,97 EUR auf Basis der InsVV berechnet wurden. Das Verteilungsverzeichnis ist zur Einsicht niedergelegt. Für die Schlussverteilung steht ein Betrag von ca. 1.252.3arg363,04 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung. Der Schlusstermin sowie der Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen ist auf den 08.07.2026 festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IE 13/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TRACO-TOURS Wilfried Schaum GmbH & Co KG, Industriestraße 21, 64569 Nauheim (AG Darmstadt, HRA 53294), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schrift…
9 IE 13/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TRACO-TOURS Wilfried Schaum GmbH & Co KG, Industriestraße 21, 64569 Nauheim (AG Darmstadt, HRA 53294), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 06.05.2026. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 15.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IE 13/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TRACO-TOURS Wilfried Schaum GmbH & Co KG, Industriestraße 21, 64569 Nauheim (AG Darmstadt, HRA 53294), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR um 114,50 % erhöht zzgl.
3. X EUR USt. darauf in Höh…
9 IE 13/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TRACO-TOURS Wilfried Schaum GmbH & Co KG, Industriestraße 21, 64569 Nauheim (AG Darmstadt, HRA 53294), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR um 114,50 % erhöht zzgl.
3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19% sowie
4. X EUR Auslagen zuzüglich
5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19%
6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich
7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19%.
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X EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 7 und 8 InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, auf den sich die Schlussrechnung bezieht. Die Insolvenzmasse wurde im vorliegenden Fall korrekt mit 1.677.864,97 EUR ermittelt. Die Regelvergütung daraus beträgt X EUR. Ein Zurückbleiben hinter dieser ist nach Art und Umfang des Verfahrens nicht gerechtfertigt.
Hinzu kommen die Auslagen. Bei der Festsetzung der Auslagen kann der Insolvenzverwalter zwischen den tatsächlich entstandenen Auslagen und einem Pauschsatz gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wählen. Im vorliegenden Fall wurde die Pauschale in Ansatz gebracht. Außerdem wurden die gesondert festgestellten Auslagen für die Übertragung des Zustellwesens berücksichtigt.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die vom Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 10.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IE 13/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TRACO-TOURS Wilfried Schaum GmbH & Co KG, Industriestraße 21, 64569 Nauheim (AG Darmstadt, HRA 53294), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat gem…
9 IE 13/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TRACO-TOURS Wilfried Schaum GmbH & Co KG, Industriestraße 21, 64569 Nauheim (AG Darmstadt, HRA 53294), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 1.252.363,04 EUR aus der Insolvenzmasse abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten zur Verfügung.
Amtsgericht Darmstadt, 10.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IE 13/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TRACO-TOURS Wilfried Schaum GmbH & Co KG, Industriestraße 21, 64569 Nauheim (AG Darmstadt, HRA 53294), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist und Schlusstermin sowie Prüfungstermin für na…
9 IE 13/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TRACO-TOURS Wilfried Schaum GmbH & Co KG, Industriestraße 21, 64569 Nauheim (AG Darmstadt, HRA 53294), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist und Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf: 08.07.2026. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis , Stellungnahmen zu nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse .
Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert. Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 10.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IE 13/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TRACO-TOURS Wilfried Schaum GmbH & Co KG, Industriestraße 21, 64569 Nauheim (AG Darmstadt, HRA 53294),
ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat gem…
9 IE 13/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TRACO-TOURS Wilfried Schaum GmbH & Co KG, Industriestraße 21, 64569 Nauheim (AG Darmstadt, HRA 53294),
ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 1.472.975,95 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 1.252.363,04 EUR aus der Insolvenzmasse abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten zur Verfügung.
Amtsgericht Darmstadt, 14.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IE 13/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TRACO-TOURS Wilfried Schaum GmbH & Co KG, Industriestraße 21, 64569 Nauheim (AG Darmstadt, HRA 53294),
wurde mit Beschluss vom 10.06.2026
besonderer Prüfungstermin und Schlusstermin gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt.
Es wird festgestellt, dass die Veröffentlichu…
9 IE 13/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TRACO-TOURS Wilfried Schaum GmbH & Co KG, Industriestraße 21, 64569 Nauheim (AG Darmstadt, HRA 53294),
wurde mit Beschluss vom 10.06.2026
besonderer Prüfungstermin und Schlusstermin gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt.
Es wird festgestellt, dass die Veröffentlichung der Verteilungsanzeige gemäß § 188 InsO nicht vollständig erfolgt ist.
Der Schlusstermin und der Prüfungstermin zur Prüfung angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 197 InsO ist daher zu vertagen.
Es ergeht folgender
B e s c h l u s s
Der Schlusstermin und der Prüfungstermin zur Prüfung
angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß
§ 197 InsO wird auf
Mittwoch, den 19.08.2026
vertagt.
Amtsgericht Darmstadt, 14.07.2026
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