Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Härter ECO-Hausbau GmbH i.L.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Ellerweg 20, 55469 Holzbach
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 20229
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DET2101V.HRB20229
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-
Aktenzeichen
3 IN 25/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht Jens Lieser
Adresse
Schlossstr. 6, 55543 Bad Kreuznach
Telefon
0671/2987280
E-Mail
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist nachträgliche Forderungen
01.10.2026
Forderungsanmeldefrist nachrangige Forderungen
15.10.2026
Stichtag Prüfung nachrangiger Forderungen
12.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Planung, Bauleitung und Erstellung von schlüsselfertigen Gebäuden oder Ausbauhäusern.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Baugewerbe
Subbranche
Hochbau
Geschäftstätigkeit
Planung, Bauleitung und Erstellung von schlüsselfertigen Gebäuden oder Ausbauhäusern
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Härter ECO-Hausbau GmbH i.L. ist eröffnet und läuft. Der Liquidator Elmar Härter vertritt die Schuldnerin. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat für die Prüfung nachträglich angemeldeter Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet. Eine Frist zum Erhebung von Widerspruch gegen Höhe, Grund oder Rang dieser Forderungen endet am 01.10.2026. Parallel dazu wurden Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO zur Teilnahme zugelassen und aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 15.10.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Für die Prüfung dieser nachrangigen sowie später angemeldeten Forderungen wurde ein Stichtag auf den 12.11.2026 bestimmt, an dem auch Widersprüche gegen diese Forderungen eingehen müssen. Die ergänzte Insolvenztabelle wird eine Woche vor diesem Stichtag zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 25/22 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Härter ECO-Hausbau GmbH i.L., Ellerweg 20, 55469 Holzbach (AG Bad Kreuznach, HRB 20229), vertr. d.: Elmar Härter, (Liquidator),
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalt…
3 IN 25/22 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Härter ECO-Hausbau GmbH i.L., Ellerweg 20, 55469 Holzbach (AG Bad Kreuznach, HRB 20229), vertr. d.: Elmar Härter, (Liquidator),
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 01.10.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldungsunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 10.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 25/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Härter ECO-Hausbau GmbH i.L., Ellerweg 20, 55469 Holzbach (AG Bad Kreuznach, HRB 20229), vertr. d.: Elmar Härter, (Liquidator), wurde beschlossen:
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelass…
3 IN 25/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Härter ECO-Hausbau GmbH i.L., Ellerweg 20, 55469 Holzbach (AG Bad Kreuznach, HRB 20229), vertr. d.: Elmar Härter, (Liquidator), wurde beschlossen:
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 15.10.2026 bei dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jens Lieser, -Fachanwalt für Insolvenzrecht-, Schlossstr. 6, 55543 Bad Kreuznach, Tel.: 0671/2987280, Fax: 0671/2987543, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 12.11.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 10.09.2026
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