Einstellung des VerfahrensRheinland-PfalzHRB 33327
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Insolvenzprofil
Ristorante Culinarium GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Rötzweg 7, 76887 Bad Bergzabern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Landau in der Pfalz HRB 33327
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DET3304V.HRB33327
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Landau in der Pfalz
Aktenzeichen
3 IN 136/26
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Liquidator Massimo Avanzato
Adresse
Gartenstr. 1 a, 76855 Annweiler
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
09.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb eines Restaurants oder mehrerer Restaurants.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Gastronomie
Subbranche
Restaurant
Geschäftstätigkeit
Betrieb eines oder mehrerer Restaurants
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ristorante Culinarium GmbH ist am 09.09.2026 mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen worden. Die Entscheidung wurde vom Amtsgericht Landau in der Pfalz getroffen. Gegen die Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 136/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ristorante Culinarium GmbH, Rötzweg 7, 76887 Bad Bergzabern (AG Landau in der Pfalz, HRB 33327), vertr. d.: Massimo Avanzato, Gartenstr. 1 a, 76855 Annweiler, (Liquidator), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 09.09.2026 mangels Mas…
3 IN 136/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Ristorante Culinarium GmbH, Rötzweg 7, 76887 Bad Bergzabern (AG Landau in der Pfalz, HRB 33327), vertr. d.: Massimo Avanzato, Gartenstr. 1 a, 76855 Annweiler, (Liquidator), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 09.09.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Landau in der Pfalz, 09.09.2026
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