Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Härterei Kirchhoff GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
An der Tumpe 15, 58791 Werdohl
Handelsregister
Amtsgericht Iserlohn HRB 5195
Stammkapital
28.000,00 EUR
EUID
DER2604.HRB5195
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
109 IN 102/26
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
21.07.2026 , 13:03 Uhr
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
11.09.2026 , 13:13 Uhr
Eröffnung
01.10.2026 , 14:41 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.11.2026
Berichtstermin
26.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb einer Härterei.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Metallverarbeitung
Subbranche
Oberflächenbehandlung
Geschäftstätigkeit
Betrieb einer Härterei
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hagen hat am 21.07.2026 um 13:03 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Härterei Kirchhoff GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 5195, vorläufige Maßnahmen angeordnet (§§ 21, 22 InsO). Dr. Martin Plappert ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen.
Originalbekanntmachung · Vorläufige Maßnahmen
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Härterei Kirchhoff GmbH ist Gegenstand zweier Bekanntmachungen des Amtsgerichts Hagen. In beiden Textteilen wird die Anordnung vorläufiger Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO dokumentiert. Im ersten Teil wird ein Termin am 21.07.2026 um 13:03 Uhr genannt, im zweiten Teil ein Term…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Härterei Kirchhoff GmbH ist Gegenstand zweier Bekanntmachungen des Amtsgerichts Hagen. In beiden Textteilen wird die Anordnung vorläufiger Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO dokumentiert. Im ersten Teil wird ein Termin am 21.07.2026 um 13:03 Uhr genannt, im zweiten Teil ein Termin am 11.09.2026 um 13:13 Uhr. In beiden Fällen ist Dr. Martin Plappert als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Die Schuldnerin ist über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügungsberechtigt. Den Drittschuldnern wird das Zahlungsverbot auferlegt, während der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt ist, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Die zweite Bekanntmachung enthält denselben Inhalt wie die erste, bezieht sich jedoch auf ein späteres Datum. Es liegen keine Angaben zur Eröffnung des Hauptverfahrens, zu Forderungsanmeldungen oder weiteren Verfahrensschritten vor.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Härterei Kirchhoff GmbH ist am 01.10.2026 um 14:41 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin, der am 21.07.2026 bei Gericht eingegangen war. Bereits zuvor waren am 21.07.2026 sowie am 11.09.2026 vorläufige Maßna…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Härterei Kirchhoff GmbH ist am 01.10.2026 um 14:41 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin, der am 21.07.2026 bei Gericht eingegangen war. Bereits zuvor waren am 21.07.2026 sowie am 11.09.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Dr. Martin Plappert zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit der Eröffnung ist Dr. Martin Plappert nunmehr als Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 05.11.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 26.11.2026. Bis zu diesem Termin können Stellungnahmen eingereicht werden. Die Unterlagen werden ab dem 12.11.2026 zur Einsicht niedergelegt. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin das Recht der sofortigen Beschwerde zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 102/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 5195 eingetragenen Härterei Kirchhoff GmbH, An der Tumpe 15-17, 58791 Werdohl, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Isa Latifaj und Herrn Casper…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 102/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 5195 eingetragenen Härterei Kirchhoff GmbH, An der Tumpe 15-17, 58791 Werdohl, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Isa Latifaj und Herrn Casper Ulrich Kirchhoff
ist am 21.07.2026, um 13:03 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Martin Plappert, Rathausplatz 21 - 23, 58507 Lüdenscheid bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
109 IN 102/26
Amtsgericht Hagen, 21.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 102/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 5195 eingetragenen Härterei Kirchhoff GmbH, An der Tumpe 15-17, 58791 Werdohl, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Isa Latifaj und Herrn Casper…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 102/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 5195 eingetragenen Härterei Kirchhoff GmbH, An der Tumpe 15-17, 58791 Werdohl, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Isa Latifaj und Herrn Casper Ulrich Kirchhoff
ist am 11.09.2026, um 13:13 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Martin Plappert, Rathausplatz 21 - 23, 58507 Lüdenscheid bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
109 IN 102/26
Amtsgericht Hagen, 21.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 102/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 5195 eingetragenen Härterei Kirchhoff GmbH, An der Tumpe 15-17, 58791 Werdohl, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Isa Latifaj und Herrn Casper Ulrich Kirchhoff
wird wegen Zahlung…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 102/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 5195 eingetragenen Härterei Kirchhoff GmbH, An der Tumpe 15-17, 58791 Werdohl, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Isa Latifaj und Herrn Casper Ulrich Kirchhoff
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.10.2026, um 14:41 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 21.07.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Dr. Martin Plappert, Rathausplatz 21 - 23, 58507 Lüdenscheid.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.11.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 26.11.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 12.11.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 288 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
109 IN 102/26
Hagen, 01.10.2026
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