Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 34793
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Verlag Focus Rostfrei GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Thyssenstraße 123, 46535 Dinslaken
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 34793
EUID
DER1202.HRB34793
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
31 IN 31/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
21.07.2026 , 13:23 Uhr
Eröffnung
01.10.2026 , 08:37 Uhr
Forderungsanmeldefrist
21.10.2026
Berichtstermin
11.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Herausgabe einer Edelstahl-Fachzeitschrift unter dem Namen "Focus Rostfrei" und anderer Publikationen auf dem Gebiet des Edelstahles, sowie die Durchführung von fachbezogenen Veranstaltungen und Schulungen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Medien, Werbung & Marketing
Subbranche
Verlage
Geschäftstätigkeit
Herausgabe einer Edelstahl-Fachzeitschrift und Durchführung fachbezogener Veranstaltungen und Schulungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Kleve hat am 21.07.2026 um 13:23 Uhr die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Verlag Focus Rostfrei GmbH angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 34793 eingetragen und hat ihren Sitz in Dinslaken. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Maximilian van Kell aus Düsseldorf bestellt. Mit der Anordnung sind gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird das Zahlungsverbot auferlegt, wobei der vorläufige Verwalter zur Einziehung von Bankguthaben und Forderungen ermächtigt ist. Zudem werden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Verlag Focus Rostfrei GmbH ist am 01.10.2026 um 08:37 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren bereits am 21.07.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Maximilian van Kell zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Das V…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Verlag Focus Rostfrei GmbH ist am 01.10.2026 um 08:37 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren bereits am 21.07.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Maximilian van Kell zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Das Verfahren wird auf Grundlage des Antrags der Schuldnerin durchgeführt. Zum endgültigen Insolvenzverwalter ist Maximilian van Kell ernannt worden. Die Gläubiger haben ihre Forderungen bis zum 21.10.2026 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin, der als Stichtag dient, ist für den 11.11.2026 festgesetzt. Bis zu diesem Termin können Stellungnahmen zur Person des Verwalters, zur Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie zur Entscheidung über die Wirksamkeit von Verwaltererklärungen eingereicht werden. Zudem ist die Zustimmung der Gläubiger zur freihändigen Veräußerung des Unternehmens an die Focus Rostfrei Verlag UG (haftungsbeschränkt) i.Gr. für 2.500,00 € erforderlich, wobei bei Ausbleiben eines Widerspruchs bis zum Stichtag die Zustimmung als erteilt gilt. Die Forderungstabelle und der Verwalterbericht werden ab dem 28.10.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 31/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 34793 eingetragenen Verlag Focus Rostfrei GmbH, Thyssenstraße 123, 46535 Dinslaken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rüdiger Beckmann, Salisbu…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 31/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 34793 eingetragenen Verlag Focus Rostfrei GmbH, Thyssenstraße 123, 46535 Dinslaken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rüdiger Beckmann, Salisburystraße 5, 46509 Xanten
Geschäftszweig: Die Herausgabe einer Edelstahlfachzeitschrift unter dem Namen "Focus Rostfrei" u.a.
ist am 21.07.2026, um 13:23 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Maximilian van Kell, Burggrafenstraße 5/5a, 40545 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
31 IN 31/26
Amtsgericht Kleve, 21.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 31/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 34793 eingetragenen Verlag Focus Rostfrei GmbH, gegründet am 21.03.1995, Marsstr. 16-18, 46509 Xanten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rüdiger Beckmann, Salisburystraße 5, 46509…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 31/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 34793 eingetragenen Verlag Focus Rostfrei GmbH, gegründet am 21.03.1995, Marsstr. 16-18, 46509 Xanten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rüdiger Beckmann, Salisburystraße 5, 46509 Xanten
Geschäftszweig: Die Herausgabe einer Edelstahlfachzeitschrift unter dem Namen "Focus Rostfrei" u.a.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.10.2026, um 08:37 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 21.07.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Maximilian van Kell, Burggrafenstraße 5/5a, 40545 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 21.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 11.11.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfa ls:
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Der Insolvenzverwalter hat beantragt, die Zustimmung der Gläubigerversammlung zu folgenden besonders bedeutsamen Rechtshandlungen einzuholen (§ 160 InsO):
Die stimmberechtigten Gläubiger stimmen der freihändigen Veräußerung des schuldnerischen Unternehmens an die Focus Rostfrei Verlag UG (haftungsbeschränkt) i.Gr., vertreten durch den Gesellschafter, Herrn Lucas Karl Popella, Salisburystraße 4, 46509 Xanten, zu einem Verkaufspreis in Höhe von 2.500,00 € gem. § 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO zu.
Die Gläubiger haben Gelegenheit, sich bis zum Stichtag auch hierzu gegenüber dem Gericht schriftlich zu äußern. Geht bis dahin kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers ein, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 28.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D -7 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:
National-Bank AG, Theaterplatz 8, 45127 Essen, IBAN: DE39 3602 0030 0009 0633 10, BIC: NBAGDE3EXXX.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
31 IN 31/26
Kleve, 01.10.2026
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