Berichts- und PrüfungsterminSachsen-AnhaltHRB 12458
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HAL Aluminiumguss Bitterfeld GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Rudolph-Glauber-Straße 6, 06749 Bitterfeld-Wolfen
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 12458
EUID
DEW1215.HRB12458
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
405 IN 2212/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko
Kanzlei
Danko Insolvenzverwaltung
Adresse
Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden
Telefon
0351 85470360, 069 27315612 0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
01.03.2024 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.04.2024
Berichtstermin
17.05.2024 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
17.05.2024 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Herstellung, Bearbeitung und der Vertrieb von Gußerzeugnissen aus Eisen und Nichteisenmetallen sowie von Modulen und Systemen, insbesondere für die Automobilindustrie
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HAL Aluminiumguss Bitterfeld GmbH ist am 01.03.2024 um 10:00 Uhr durch das Amtsgericht Leipzig eröffnet worden. Vorläufig wurde ein allgemeines Verfügungsverbot angeordnet und die Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen. Als Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko bestellt. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind bis zum 15.04.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Für den Berichtstermin, die Beschlussfassung über die Beibehaltung des Verwalters und des Gläubigerausschusses sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist ein gemeinsamer Termin am 17.05.2024 um 11:00 Uhr beim Amtsgericht Leipzig anberaumt. Bis zur ersten Gläubigerversammlung wurde vorläufig ein Gläubigerausschuss eingesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2212/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der HAL Aluminiumguss Bitterfeld GmbH, Rudolph-Glauber-Straße 6, 06749 Bitterfeld-Wolfen, Amtsgericht Stendal , HRB 12458
vertreten durch den Geschäftsführer André Bäsler
- wurde der Schuldnerin ver…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2212/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der HAL Aluminiumguss Bitterfeld GmbH, Rudolph-Glauber-Straße 6, 06749 Bitterfeld-Wolfen, Amtsgericht Stendal , HRB 12458
vertreten durch den Geschäftsführer André Bäsler
- wurde der Schuldnerin verboten, über Gegenstände der schuldnerischen Vermögensmasse zu verfügen (allgemeines Verfügungsverbot § 21 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative InsO). Die Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin wird auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen.
- im übrigen verbleibt es bei den Anordnungen im Beschluss des Amtsgerichtes Leipzig vom 15.12.2023.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2212/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HAL Aluminiumguss Bitterfeld GmbH, Rudolph-Glauber-Straße 6, 06749 Bitterfeld-Wolfen, Amtsgericht Stendal , HRB 12458
vertreten durch den Geschäftsführer André Bäsler
- wurde am 01.03.2024 um 10:00 Uhr da…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2212/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HAL Aluminiumguss Bitterfeld GmbH, Rudolph-Glauber-Straße 6, 06749 Bitterfeld-Wolfen, Amtsgericht Stendal , HRB 12458
vertreten durch den Geschäftsführer André Bäsler
- wurde am 01.03.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko, Danko Insolvenzverwaltung Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden, Telefon geschäftlich 2: 0351 85470360 Email geschäftlich: info@danko-insolvenzverwaltung.de Telefon geschäftlich: 069 27315612 0 Telefax: 069 27315612 15
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 15.04.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Freitag, 17.05.2024, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Freitag, 17.05.2024, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Bis zur ersten Gläubigerversammlung wurde vorläufig ein Gläubigerausschuss eingesetzt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Für den Beginn der Frist ist der frühere Zeitpunkt maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
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