Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HAL Aluminiumguss Leipzig GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Rudolph-Glauber-Straße 6, 06749 Bitterfeld-Wolfen
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 29411
EUID
DEW1215.HRB29411
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
405 IN 2216/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko
Kanzlei
Danko Insolvenzverwaltung
Adresse
Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden
Telefon
0351 85470360, 069 27315612 0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
01.03.2024 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
12.04.2024
Berichtstermin
17.05.2024 , 12:00 Uhr
Prüfungstermin
17.05.2024 , 12:00 Uhr
Antragfrist Beschlussfassung
28.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung, Herstellung, Bearbeitung und der Vertrieb von Aluminiumteilen und sonstigen NE-Metallteilen sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Geschäftszweck fördernden Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HAL Aluminiumguss Leipzig GmbH ist am 01.03.2024 eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter war Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko, der zum endgültigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Die Forderungen im Rang des § 38 InsO sind bis zum 12.04.2024 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin zur Beschlussfassung über verschiedene Punkte (u.a. Beibehaltung des Verwalters, Gläubigerausschuss, Betriebsfortführung) sowie der Prüfungstermin für angemeldete Forderungen ist auf den 17.05.2024 anberaumt. In einer späteren Bekanntmachung wird das schriftliche Verfahren zur Beschlussfassung über die Aufhebung und Abwicklung eines Immobilienleasingvertrags angeordnet, wobei Anträge bis zum 28.11.2025 einzureichen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2216/23
In dem Verfahren über den Antrag d.
HAL Aluminiumguss Leipzig GmbH, Rudolph-Glauber-Straße 6, 06749 Bitterfeld-Wolfen, vertreten durch den Geschäftsführer André Bäsler
Registergericht: Amtsgericht Stendal Register-Nr.: HRB 29411
- Schuldnerin -
Verfahr…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2216/23
In dem Verfahren über den Antrag d.
HAL Aluminiumguss Leipzig GmbH, Rudolph-Glauber-Straße 6, 06749 Bitterfeld-Wolfen, vertreten durch den Geschäftsführer André Bäsler
Registergericht: Amtsgericht Stendal Register-Nr.: HRB 29411
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte: Böhret Sehmsdorf Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater, Maxstraße 8, 01067 Dresden, Gz.: 001035-23
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko, Danko Insolvenzverwaltung, Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden
- vorläufiger Insolvenzverwalter -
|
ergeht am 22.02.2024 um 10:45 Uhr nachfolgende Entscheidung:
1. Der Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 15.12.2023 wird in Ziff. 3 (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt) aufgehoben.
2. Der Schuldnerin wird verboten, über Gegenstände ihres Vermögens zu verfügen (allgemeines Verfügungsverbot gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative InsO). Die Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin wird auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen.
3. Im Übrigen bleibt der Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 15.12.2023 aufrechterhalten.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2216/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HAL Aluminiumguss Leipzig GmbH, Rudolph-Glauber-Straße 6, 06749 Bitterfeld-Wolfen, Amtsgericht Stendal , HRB 29411
vertreten durch den Geschäftsführer André Bäsler
- wurde am 01.03.2024 um 10:00 Uhr das I…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2216/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HAL Aluminiumguss Leipzig GmbH, Rudolph-Glauber-Straße 6, 06749 Bitterfeld-Wolfen, Amtsgericht Stendal , HRB 29411
vertreten durch den Geschäftsführer André Bäsler
- wurde am 01.03.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko, Danko Insolvenzverwaltung Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden, Telefon geschäftlich 2: 0351 85470360 Email geschäftlich: info@danko-insolvenzverwaltung.de Telefon geschäftlich: 069 27315612 0 Telefax: 069 27315612 15
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 12.04.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne der §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO)
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Freitag, 17.05.2024, 12:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Freitag, 17.05.2024, 12:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2216/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HAL Aluminiumguss Leipzig GmbH, Rudolph-Glauber-Straße 6, 06749 Bitterfeld-Wolfen, vertreten durch den Geschäftsführer André Bäsler, Registergericht: Amtsgericht Stendal Register-Nr.: HRB 29411
- wurde fü…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2216/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HAL Aluminiumguss Leipzig GmbH, Rudolph-Glauber-Straße 6, 06749 Bitterfeld-Wolfen, vertreten durch den Geschäftsführer André Bäsler, Registergericht: Amtsgericht Stendal Register-Nr.: HRB 29411
- wurde für den Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung das schriftliche Verfahren angeordnet.
- Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung zu folgendem Beschlussantrag des Insolvenzverwalters:
Genehmigung der zwischen der FCM Vermögensverwaltungs GmbH, Mellrichstadt, und dem Insolvenzverwalter am 30.10/03.11.2025 geschlossene Vereinbarung über die Aufhebung und Abwicklung des am 03.04.2013 vor Notar Arne Schwerd, Plauen, zur Urkundennummer 611/2013 geschlossenen Immobilienleasingvertrag mit Ankaufs- und Andienungsrechte
sind schriftlich bis zum 28.11.2025 beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens einzureichen.
Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn keine abweichenden schriftlichen Anträge und Stellungnahmen eingehen.
Der Beschluss vom 05.11.2025 und der Antrag des Insolvenzverwalters liegen auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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