Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HAL Automotive Plauen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Schenkendorfstraße 14, 08525 Plauen
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 19445
EUID
DEU1206.HRB19445
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
405 IN 2137/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko
Kanzlei
Danko Insolvenzverwaltung
Adresse
Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden
Telefon
0351 85470360
E-Mail
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
19.04.2024
Berichtstermin
17.05.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
17.05.2024 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, industrielle Herstellung, Vertrieb sowie Handel aller Arten von Komponenten des Fahrzeugbaus und der Antriebstechnik, von Einzelteilen derselben sowie die Konstruktion, die industrielle Fertigung und Vertrieb von Vorrichtungen und Erzeugnissen bzw. Leistungen dieser Art im Auftrag.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HAL Automotive Plauen GmbH ist am 01.03.2024 um 10:00 Uhr eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko. Bis zur Eröffnung des Verfahrens wurde ein Gläubigerausschuss eingesetzt. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 19.04.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte sind unverzüglich anzuzeigen. Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung sowie der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen sind für den 17.05.2024 um 10:00 Uhr beim Amtsgericht Leipzig anberaumt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2137/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der HAL Automotive Plauen GmbH, Schenkendorfstraße 14, 08525 Plauen, Amtsgericht Chemnitz , HRB 19445
vertreten durch den Geschäftsführer André Bäsler
wurde mit Beschluss vom 22.02.2024 um 11:00 nac…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2137/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der HAL Automotive Plauen GmbH, Schenkendorfstraße 14, 08525 Plauen, Amtsgericht Chemnitz , HRB 19445
vertreten durch den Geschäftsführer André Bäsler
wurde mit Beschluss vom 22.02.2024 um 11:00 nachfolgende Entscheidung getroffen:
Der Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 15.12.2023 wird in Ziff. 3 (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt) aufgehoben.
Der Schuldnerin wird verboten, über Gegenstände ihres Vermögens zu verfügen (allgemeines Verfügungsverbot gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative InsO). Die Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin wird auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen.
Im Übrigen bleibt der Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 15.12.2023 aufrechterhalten.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2137/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der HAL Automotive Plauen GmbH, Schenkendorfstraße 14, 08525 Plauen, Amtsgericht Chemnitz , HRB 19445
vertreten durch den Geschäftsführer André Bäsler
ergeht am 27.02.2024 nachfolgende Beschluss:
Bi…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2137/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der HAL Automotive Plauen GmbH, Schenkendorfstraße 14, 08525 Plauen, Amtsgericht Chemnitz , HRB 19445
vertreten durch den Geschäftsführer André Bäsler
ergeht am 27.02.2024 nachfolgende Beschluss:
Bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird ein Gläubigerausschuss eingesetzt.
Die Bestimmung wir mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitglieds wirksam.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2137/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HAL Automotive Plauen GmbH, Schenkendorfstraße 14, 08525 Plauen, Amtsgericht Chemnitz , HRB 19445
vertreten durch den Geschäftsführer André Bäsler
- wurde am 01.03.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2137/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HAL Automotive Plauen GmbH, Schenkendorfstraße 14, 08525 Plauen, Amtsgericht Chemnitz , HRB 19445
vertreten durch den Geschäftsführer André Bäsler
- wurde am 01.03.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko, Danko Insolvenzverwaltung Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden, Telefon geschäftlich 2: 0351 85470360 Email geschäftlich: info@danko-insolvenzverwaltung.de Telefax: 069 27315612 15 Telefon geschäftlich: 069 27315612 0
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 19.04.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Freitag, 17.05.2024, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Freitag, 17.05.2024, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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