Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HALCOM Logistics GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 205884
EUID
DEP1103.HRB205884
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Goslar
Aktenzeichen
32 IN 38/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Klaus-Dieter Ries
Adresse
Schladener Weg 6, 38315 Schladen-Werla
Termine & Fristen
Stichtag Prüfung
27.02.2024
Aufhebung
09.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HALCOM Logistics GmbH ist am 09.04.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurde im Jahr 2024 die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet. Der Stichtag für diesen besonderen Prüfungstermin wurde auf den 27.02.2024 bestimmt, bis zu dem Widersprüche gegen diese Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen mussten. Die ergänzte Insolvenztabelle wurde eine Woche vor diesem Stichtag zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
32 IN 38/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HALCOM Logistics GmbH, Stadtstieg 20, 38642 Goslar (AG Braunschweig, HRB 205884), vertr. d.: 1. Klaus-Dieter Ries, Bozener Straße 1, 38640 Goslar, (Geschäftsführer), ist am 09.04.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
De…
32 IN 38/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HALCOM Logistics GmbH, Stadtstieg 20, 38642 Goslar (AG Braunschweig, HRB 205884), vertr. d.: 1. Klaus-Dieter Ries, Bozener Straße 1, 38640 Goslar, (Geschäftsführer), ist am 09.04.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 09.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
32 IN 38/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HALCOM Logistics GmbH, Stadtstieg 20, 38642 Goslar (AG Braunschweig, HRB 205884), vertr. d.: 1. Klaus-Dieter Ries, Schladener Weg 6, 38315 Schladen-Werla, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderun…
32 IN 38/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HALCOM Logistics GmbH, Stadtstieg 20, 38642 Goslar (AG Braunschweig, HRB 205884), vertr. d.: 1. Klaus-Dieter Ries, Schladener Weg 6, 38315 Schladen-Werla, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 27.02.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Goslar, 05.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
32 IN 38/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HALCOM Logistics GmbH, Stadtstieg 20, 38642 Goslar (AG Braunschweig, HRB 205884), vertr. d.: 1. Klaus-Dieter Ries, Schladener Weg 6, 38315 Schladen-Werla, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Inso…
32 IN 38/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HALCOM Logistics GmbH, Stadtstieg 20, 38642 Goslar (AG Braunschweig, HRB 205884), vertr. d.: 1. Klaus-Dieter Ries, Schladener Weg 6, 38315 Schladen-Werla, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 28.10.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Goslar, 26.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
32 IN 38/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HALCOM Logistics GmbH, Stadtstieg 20, 38642 Goslar, Gerichtsaktenzeichen: 32 IN 38/19, Amtsgericht Goslar, soll der Verfahrensabschluss erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Goslar zur Einsichtnahme für die Beteilig…
32 IN 38/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HALCOM Logistics GmbH, Stadtstieg 20, 38642 Goslar, Gerichtsaktenzeichen: 32 IN 38/19, Amtsgericht Goslar, soll der Verfahrensabschluss erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Goslar zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Der Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Peter Steuerwald, hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 56.794,02 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 458.195,65 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Goslar, 25.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
32 IN 38/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HALCOM Logistics GmbH, Stadtstieg 20, 38642 Goslar (AG Braunschweig, HRB 205884), vertr. d.: 1. Klaus-Dieter Ries, Schladener Weg 6, 38315 Schladen-Werla, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Peter St…
32 IN 38/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HALCOM Logistics GmbH, Stadtstieg 20, 38642 Goslar (AG Braunschweig, HRB 205884), vertr. d.: 1. Klaus-Dieter Ries, Schladener Weg 6, 38315 Schladen-Werla, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Peter Steuerwald festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Goslar eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 44.244,29 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 01.11.2024
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