Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Rocco`s L`Osteria UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Jacobsonstraße 50, 38723 Seesen
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 205428
EUID
DEP1103.HRB205428
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Goslar
Aktenzeichen
33 IN 47/19
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Stichtag Prüfungstermin
11.05.2026
Stichtag Anhörung Vergütungsantrag
24.06.2026
Schlusstermin
04.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb eines Restaurants mit Eisdiele und Tanzbar.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rocco`s L`Osteria UG (haftungsbeschränkt) ist die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet. Der Prüfungstermin findet am 11.05.2026 statt. Zudem wurde ein Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters auf den 24.06.2026 bestimmt. Die Insolvenzverwalterin Anja Karow hat die Schlussverteilung angezeigt; das Verteilungsverzeichnis ist zur Einsichtnahme niedergelegt. Der verfügbare Massebestand beträgt 85.273,13 EUR (abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten), während Insolvenzforderungen in Höhe von 172.614,07 EUR zu berücksichtigen sind.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rocco`s L`Osteria UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Goslar anhängig. Zunächst wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet, wobei der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 11.05.2026 festgelegt wurde. Später w…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rocco`s L`Osteria UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Goslar anhängig. Zunächst wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet, wobei der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 11.05.2026 festgelegt wurde. Später wurde ein Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters auf den 24.06.2026 bestimmt. Im weiteren Verfahrensverlauf soll die Schlussverteilung erfolgen, wofür das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht niedergelegt wurde. Die Insolvenzverwalterin hat angezeigt, dass ein verfügbarer Massebestand von 85.273,13 EUR sowie Insolvenzforderungen in Höhe von 172.614,07 EUR zu berücksichtigen sind. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt worden. Der Schlusstermin ist auf den 04.09.2026 festgesetzt. Zudem wurden die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt, wobei die Berechnungsmasse 95.987,81 EUR beträgt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 47/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rocco`s L`Osteria UG (haftungsbeschränkt), Jacobsonstraße 50, 38723 Seesen (AG Braunschweig, HRB 205428), vertr. d.: Fabio Savi Mondo, Bahnhofstraße 5, 38723 Seesen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldet…
33 IN 47/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rocco`s L`Osteria UG (haftungsbeschränkt), Jacobsonstraße 50, 38723 Seesen (AG Braunschweig, HRB 205428), vertr. d.: Fabio Savi Mondo, Bahnhofstraße 5, 38723 Seesen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 11.05.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Goslar, 13.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 47/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rocco`s L`Osteria UG (haftungsbeschränkt), Jacobsonstraße 50, 38723 Seesen (AG Braunschweig, HRB 205428), vertr. d.: Fabio Savi Mondo, Große Straße 93, 27283 Verden (Aller), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schul…
33 IN 47/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rocco`s L`Osteria UG (haftungsbeschränkt), Jacobsonstraße 50, 38723 Seesen (AG Braunschweig, HRB 205428), vertr. d.: Fabio Savi Mondo, Große Straße 93, 27283 Verden (Aller), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 24.06.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Goslar, 03.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 47/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rocco`s L`Osteria UG (haftungsbeschränkt), Jacobsonstraße 50, 38723 Seesen (AG Braunschweig, HRB 205428), vertr. d.: Fabio Savi Mondo, Große Straße 93, 27283 Verden (Aller), (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis is…
33 IN 47/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rocco`s L`Osteria UG (haftungsbeschränkt), Jacobsonstraße 50, 38723 Seesen (AG Braunschweig, HRB 205428), vertr. d.: Fabio Savi Mondo, Große Straße 93, 27283 Verden (Aller), (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Goslar zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Anja Karow, (Züchnerturm), Braunschweiger Str. 15 A, 38723 Seesen, Tel.: 05381/98974-0, Fax: 05381/98974-44 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 85.273,13 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 172.614,07 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Goslar, 03.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 47/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rocco`s L`Osteria UG (haftungsbeschränkt), Jacobsonstraße 50, 38723 Seesen (AG Braunschweig, HRB 205428), vertr. d.: Fabio Savi Mondo, Große Straße 93, 27283 Verden (Aller), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird ertei…
33 IN 47/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rocco`s L`Osteria UG (haftungsbeschränkt), Jacobsonstraße 50, 38723 Seesen (AG Braunschweig, HRB 205428), vertr. d.: Fabio Savi Mondo, Große Straße 93, 27283 Verden (Aller), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 04.09.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 06.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
33 IN 47/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rocco`s L`Osteria UG (haftungsbeschränkt), Jacobsonstraße 50, 38723 Seesen (AG Braunschweig, HRB 205428), vertr. d.: Fabio Savi Mondo, Große Straße 93, 27283 Verden (Aller), (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanw…
33 IN 47/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rocco`s L`Osteria UG (haftungsbeschränkt), Jacobsonstraße 50, 38723 Seesen (AG Braunschweig, HRB 205428), vertr. d.: Fabio Savi Mondo, Große Straße 93, 27283 Verden (Aller), (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Anja Karow festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Goslar eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 95.987,81 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 255,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 73 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 06.07.2026
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