Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Halwo Neustädter Passage GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
An der Weisenhausmauer 12, 06108 Halle (Saale)
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 17800
EUID
DEW1215.HRB17800
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 480/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
13.01.2025 , 12:24 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.03.2025
Berichtstermin
07.04.2025 , 10:00 Uhr
Besondere Gläubigerversammlung
09.09.2025 , 09:30 Uhr
Stichtag für Widersprüche
04.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Immobilien.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Halwo Neustädter Passage GmbH ist eröffnet. Zunächst wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Jacobi zum Sonderinsolvenzverwalter ernannt, dessen Aufgabenkreis die Prüfung einer Forderung des ehemaligen vorläufigen Insolvenzverwalters umfasst. Im weiteren Verlauf wurde eine besondere Gläubigerversammlung für den 09.09.2025 anberaumt, in der über besonders bedeutsame Rechtshandlungen, insbesondere die freihändige Veräußerung von Immobiliarvermögen zu einem Erlös von 7.400.000,00 €, beschlossen werden soll. Zudem wurde im schriftlichen Verfahren die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeter Forderungen angeordnet. Der Stichtag für diesen Prüfungsprozess ist auf den 04.08.2026 festgelegt, bis zu dem Widersprüche bei Gericht eingehen müssen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Halwo Neustädter Passage GmbH ist am 13.01.2025 durch das Amtsgericht Halle (Saale) eröffnet worden. Rechtsanwalt Olaf Spiekermann ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 10.03.2025. Ein Berichts- und Prüfun…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Halwo Neustädter Passage GmbH ist am 13.01.2025 durch das Amtsgericht Halle (Saale) eröffnet worden. Rechtsanwalt Olaf Spiekermann ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 10.03.2025. Ein Berichts- und Prüfungstermin war für den 07.04.2025 angesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Jacobi zum Sonderinsolvenzverwalter ernannt, dessen Aufgabenkreis die Prüfung der Forderung des ehemaligen vorläufigen Verwalters umfasst. Eine besondere Gläubigerversammlung wurde für den 09.09.2025 anberaumt, um über besonders bedeutsame Rechtshandlungen, insbesondere die freihändige Veräußerung von Immobiliarvermögen zu einem Erlös von 7.4 Millionen Euro, abzustimmen. Für das schriftliche Verfahren zur Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist wurde ein Stichtag auf den 04.08.2026 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 480/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Halwo Neustädter Passage GmbH, An der Waisenhausmauer 12, 06108 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 17800), vertr. d.: 1. Kathrin Jahn, Schillerstraße 71, 10627 Berlin, (Geschäftsführerin), 2. Avetik Abrahamyan, Berlin, (Geschäftsführer), ist Rechtsanwalt Prof. D…
59 IN 480/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Halwo Neustädter Passage GmbH, An der Waisenhausmauer 12, 06108 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 17800), vertr. d.: 1. Kathrin Jahn, Schillerstraße 71, 10627 Berlin, (Geschäftsführerin), 2. Avetik Abrahamyan, Berlin, (Geschäftsführer), ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Jacobi, Stapper, Jacobi, Schädlich Rechtsanwälte -Part., Augustastraße 6, 06108 Halle (Saale) zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden:
Prüfung der von Rechtsanwalt Olaf Spiekermann ( als ehemaliger vorläufiger Insolvenzverwalter über das Vermögen der Halwo Neustädter Passage GmbH, Amtsgericht Halle (Saale) AZ: 59 IN 454/23) angemeldeten Forderung. aus seinem offenen Vergütungsanspruch.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 16.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 480/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Halwo Neustädter Passage GmbH, An der Waisenhausmauer 12, 06108 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 17800), vertr. d.: 1. Kathrin Jahn, Schillerstraße 71, 10627 Berlin, (Geschäftsführerin), 2. Avetik Abrahamyan, Berlin, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termi…
59 IN 480/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Halwo Neustädter Passage GmbH, An der Waisenhausmauer 12, 06108 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 17800), vertr. d.: 1. Kathrin Jahn, Schillerstraße 71, 10627 Berlin, (Geschäftsführerin), 2. Avetik Abrahamyan, Berlin, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Dienstag, 09.09.2025, 09:30 Uhr, Saal 2.034, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale).
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die freihändige Veräußerung des unbeweglichen Gegenstandes: Die Gläubigerversammlung stimmt dem Verkauf des in dem bei dem Amtsgericht Halle geführten Grundbuch von Halle-Neustadt, Blatt 8 (Flur 3, Flurstücke 192 und 196) und Blatt 314 (Flur 3, Flurstücke 167, 170, 181), belegenen Immobiliarvermögens zu einem Erlös von 7.400.000,00 € (netto) gemäß des geschlossenen Kaufvertrages vom 29.07.2025 zu. (Der Kaufvertrag kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden."
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 13.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 480/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Halwo Neustädter Passage GmbH, An der Waisenhausmauer 12, 06108 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 17800), vertr. d.: 1. Kathrin Jahn, Schillerstraße 71, 10627 Berlin, (Geschäftsführerin), 2. Avetik Abrahamyan, Berlin, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die P…
59 IN 480/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Halwo Neustädter Passage GmbH, An der Waisenhausmauer 12, 06108 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 17800), vertr. d.: 1. Kathrin Jahn, Schillerstraße 71, 10627 Berlin, (Geschäftsführerin), 2. Avetik Abrahamyan, Berlin, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 04.08.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 24.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 480/24: Über das Vermögen der Halwo Neustädter Passage GmbH, An der Waisenhausmauer 12, 06108 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 17800), vertr. d.: 1. Kathrin Jahn, Schillerstraße 71, 10627 Berlin, (Geschäftsführerin), 2. Avetik Abrahamyan, Berlin, (Geschäftsführer), ist am 13.01.2025 um 12:24 Uhr das Insolvenzverfah…
59 IN 480/24: Über das Vermögen der Halwo Neustädter Passage GmbH, An der Waisenhausmauer 12, 06108 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 17800), vertr. d.: 1. Kathrin Jahn, Schillerstraße 71, 10627 Berlin, (Geschäftsführerin), 2. Avetik Abrahamyan, Berlin, (Geschäftsführer), ist am 13.01.2025 um 12:24 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, Brinkmann & Partner, Joliot-Curie-Platz 1b, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/2927810, Fax: 0345/29278111, E-Mail: halle@brinkmann-partner.de, Internet: www.brinkmann-partner.de.
Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Halle (Saale) ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 10.03.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 07.04.2025, 10:00 Uhr, Saal 2.034, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
- Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Abs. 2 ZPO Genannten bleibt unberührt.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
- Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Abs. 2 ZPO Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 17.01.2025
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