Gegenstand des Unternehmens sind der Vertrieb und Handel mit Fleisch- und Wurstwaren sowie der Betrieb eines Imbisses
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Gastronomie
Subbranche
Imbiss & Systemgastronomie
Nebenbranche
Handel
Geschäftstätigkeit
Vertrieb und Handel mit Fleisch- und Wurstwaren sowie Betrieb eines Imbisses
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hamann Fleisch- und Wurstwaren GmbH ist am 26.06.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens durch das Amtsgericht Kaiserslautern fortgesetzt worden. Die Antragstellerin darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Paul Wieschemann bestellt worden.
Originalbekanntmachung · Vorläufige Maßnahmen
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hamann Fleisch- und Wurstwaren GmbH in Kaiserslautern ist Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachungen. Am 26.06.2026 hat das Amtsgericht Kaiserslautern die Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin getroffen und Rechtsanwalt Paul Wieschemann zum…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hamann Fleisch- und Wurstwaren GmbH in Kaiserslautern ist Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachungen. Am 26.06.2026 hat das Amtsgericht Kaiserslautern die Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin getroffen und Rechtsanwalt Paul Wieschemann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Mit diesem Schritt ist ein allgemeines Verfügungsverbot für die Schuldnerin ergangen, wodurch die Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergeht. Die Anordnung diente der Fortführung der Gesellschaft und wurde auf Antrag des Verwalters getroffen. Ein weiterer Beschluss vom 25.08.2026 bestätigt diese Maßnahmen und präzisiert das Verfügungsverbot dahingehend, dass die Schuldnerin Gegenstände nicht veräußern oder belasten, Ansprüche abtreten sowie Forderungen einziehen darf. Der Beschluss vom 26.06.2026 bleibt aufrecht erhalten. Rechtsmittel gegen die Entscheidungen sind innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung oder Verkündung möglich.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hamann Fleisch- und Wurstwaren GmbH in Kaiserslautern ist am 01.09.2026 um 08:00 Uhr eröffnet worden. Zuvor war am 26.06.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Paul Wieschemann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Im weiteren …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hamann Fleisch- und Wurstwaren GmbH in Kaiserslautern ist am 01.09.2026 um 08:00 Uhr eröffnet worden. Zuvor war am 26.06.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Paul Wieschemann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Im weiteren Verlauf wurde der Antragstellerin ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, wodurch die Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter überging. Mit der Eröffnung des Verfahrens ist Rechtsanwalt Paul Wieschemann nun als Insolvenzverwalter tätig. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 26.10.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem müssen Sicherungsrechte unverzüglich mitgeteilt werden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 23.11.2026. Bis zu diesem Datum sind Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge bezüglich des Verwalters, eines Gläubigerausschusses und weiterer Verfahrensschritte schriftlich bei Gericht einzureichen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hamann Fleisch- und Wurstwaren GmbH ist am 01.09.2026 eröffnet worden. Zuvor war am 26.06.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Paul Wieschemann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 25.08.2026 wurde ein allgemeines Verfügungsverbot aufe…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hamann Fleisch- und Wurstwaren GmbH ist am 01.09.2026 eröffnet worden. Zuvor war am 26.06.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Paul Wieschemann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 25.08.2026 wurde ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, wodurch die Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Verwalter überging. Mit der Verfahrenseröffnung ist Rechtsanwalt Paul Wieschemann zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 26.10.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 23.11.2026. Am 25.08.2026 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass mit der Eröffnung Masseunzulänglichkeit eintritt, da die Masse nicht ausreicht, um die fälligen Masseverbindlichkeiten zu erfüllen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 126/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hamann Fleisch- und Wurstwaren GmbH, Spitalstraße 11, 67659 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 33201), vertr. d.: 1. Dominic-Danny Habermann, Spitalstraße 6, 67659 Kaiserslautern, (Geschäftsführer), 2. Dana-Denise Lellbach, Schubertstraße 5, 67659…
1 IN 126/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hamann Fleisch- und Wurstwaren GmbH, Spitalstraße 11, 67659 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 33201), vertr. d.: 1. Dominic-Danny Habermann, Spitalstraße 6, 67659 Kaiserslautern, (Geschäftsführer), 2. Dana-Denise Lellbach, Schubertstraße 5, 67659 Kaiserslautern, (Geschäftsführerin), ist am 26.06.2026 um 12:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Paul Wieschemann, Flickerstal 2, 67657 Kaiserslautern, Tel.: 0631/341950, Fax: 0631/470269, E-Mail: buero@wieschemann.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kaiserslautern eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 26.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Kaiserslautern
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
1 IN 126/26
25.08.2026
In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der
Hamann Fleisch- und Wurstwaren GmbH, Spitalstraße 11, 67659 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 33201),
vertreten durch:
1. Dominic-Danny Habermann, Spitalstraße 6, 67659 Kaiserslautern…
Amtsgericht
Kaiserslautern
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
1 IN 126/26
25.08.2026
In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der
Hamann Fleisch- und Wurstwaren GmbH, Spitalstraße 11, 67659 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 33201),
vertreten durch:
1. Dominic-Danny Habermann, Spitalstraße 6, 67659 Kaiserslautern, (Geschäftsführer),
2. Dana-Denise Lellbach, Schubertstraße 5, 67659 Kaiserslautern, (Geschäftsführerin),
- Antragstellerin -
Hat das Amtsgericht Kaiserslautern in Ergänzung der Entscheidung vom 26.06.2026 durch den Richter am Amtsgericht Waltenberger beschlossen:
Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 1 InsO wird der Antragstellerin ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Die Verfügungsbefugnis über das Vermögen geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
Der Antragstellerin wird untersagt, Gegenstände ihres Vermögens zu veräußern und zu belasten, Ansprüche abzutreten sowie Forderungen einzuziehen.
Der Beschluss vom 26.06.2026 bleibt darüber hinaus aufrecht erhalten.
G r ü n d e :
Die Anordnung war zur Fortführung der Gesellschaft erforderlich und ist auf Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters ergangen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Waltenberger
RAG
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 126/26 : Über das Vermögen der Hamann Fleisch- und Wurstwaren GmbH, Spitalstraße 11, 67659 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 33201), vertr. d.: 1. Dominic-Danny Habermann, Spitalstraße 6, 67659 Kaiserslautern, (Geschäftsführer), 2. Dana-Denise Lellbach, Schubertstraße 5, 67659 Kaiserslautern, (Geschäftsführer…
1 IN 126/26 : Über das Vermögen der Hamann Fleisch- und Wurstwaren GmbH, Spitalstraße 11, 67659 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 33201), vertr. d.: 1. Dominic-Danny Habermann, Spitalstraße 6, 67659 Kaiserslautern, (Geschäftsführer), 2. Dana-Denise Lellbach, Schubertstraße 5, 67659 Kaiserslautern, (Geschäftsführerin), ist am 01.09.2026 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Paul Wieschemann, Flickerstal 2, 67657 Kaiserslautern, Tel.: 0631/341950, Fax: 0631/470269, E-Mail: buero@wieschemann.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 26.10.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 23.11.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (26.10.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (23.11.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 02.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 126/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hamann Fleisch- und Wurstwaren GmbH, Spitalstraße 11, 67659 Kaiserslautern, (Amtsgericht Kaiserslautern, HRB 33201), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Dominic-Danny Habermann und Dana-Denise Lellbach, hat der Insolvenzverwalter am 25.08.2026 ang…
1 IN 126/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hamann Fleisch- und Wurstwaren GmbH, Spitalstraße 11, 67659 Kaiserslautern, (Amtsgericht Kaiserslautern, HRB 33201), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Dominic-Danny Habermann und Dana-Denise Lellbach, hat der Insolvenzverwalter am 25.08.2026 angezeigt, dass mit der Verfahrenseröffnung am 01.09.2026 gemäß § 208 InsO Masseunzulänglichkeit eintritt, sodass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Kaiserslautern, 02.10.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.