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Das Amtsgericht Koblenz hat heute, am 23.06.2026, mit sofortiger Wirkung gemäß § 21 Abs. 2 InsO ein allgemeines Veräußerungsverbot für die MS Busreisen-Koblenz GmbH angeordnet. Dieses Verbot umfasst auch die Einziehung von Außenständen. Das Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens ist derzeit noch im Antrags- bzw. Vorläufigen Stadium, da der Text keine Eröffnung des Hauptverfahrens meldet.
Originalbekanntmachung
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