Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hanano GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 227042
EUID
DEP2305.HRB227042
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -
Aktenzeichen
910 IN 319/26 - 4 -
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Hartwig
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Berliner Allee 7, 30175 Hannover
Telefon
0511 554706-0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
06.10.2026 , 11:15 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hanano GmbH mit Sitz in Hannover ist am 06.10.2026 um 11:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Hartwig aus Hannover bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, Zahlungen nur unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Die Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Notfrist für die Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung. Bei Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung beginnt die Frist zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung - einzulegen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
910 IN 319/26 - 4 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hanano GmbH, Hamburger Allee 61, 30161 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 227042), vertr. d.: Xu Wang, Wien, ÖSTERREICH, (Geschäftsführer), ist am 06.10.2026 um 11:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordn…
910 IN 319/26 - 4 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hanano GmbH, Hamburger Allee 61, 30161 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 227042), vertr. d.: Xu Wang, Wien, ÖSTERREICH, (Geschäftsführer), ist am 06.10.2026 um 11:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Hartwig, Berliner Allee 7, 30175 Hannover, Tel.: 0511 554706-0, Fax: 0511 554706-99 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 06.10.2026
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