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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Harzer Wurstwaren Immobilien-Besitzgesellschaft mbH mit Sitz in Liebenburg ist am 01.10.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Die Aufhebung erfolgte, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Der Geschäftsführer Horst Heyden ist zuletzt an der Adresse Luttersche Str. 7, 38704 Liebenburg gemeldet, befindet sich jedoch derzeit an unbekanntem Aufenthaltsort. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, dem Amtsgericht Goslar, eingesehen werden. Gegen die Entscheidung ist die befristete Erinnerung als Rechtsbehelf möglich. Diese ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Goslar einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung. Bei Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung beginnt die Frist zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch die Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Goslar an. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung der Anfechtung enthalten und soll begründet werden.
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