Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HanoTec - Fullservice Webagentur GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Kopernikusstr. 14, 30167 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 219055
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEP2305.HRB219055
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
906 IN 580/23 - 1 -
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christian Otto
Adresse
Schiffgraben 44, 30175 Hannover
Telefon
0511 7110410
Termine & Fristen
Prüfungstermin
02.01.2025
Prüfungstermin
11.11.2025
Gläubigerversammlung
26.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb einer Full Service Internet-Agentur, insbesondere die inhaltliche Beratung, Entwicklung, Programmierung und technische Betreuung sowie Unterstützung im Marketing im Zusammenhang mit Onlineangeboten
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
IT & Software
Subbranche
Softwareentwicklung
Nebenbranche
Medien, Werbung & Marketing
Geschäftstätigkeit
Inhaltliche Beratung, Entwicklung, Programmierung und technische Betreuung von Onlineangeboten sowie Marketingunterstützung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HanoTec - Fullservice Webagentur GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (§ 208 InsO). Das Gericht hat die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist auf den 11.11.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung des Beschlusses vom 17.06.2026 über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters gegeben.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HanoTec - Fullservice Webagentur GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (§ 208 InsO). Es wurden besondere Prüfungstermine für n…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HanoTec - Fullservice Webagentur GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (§ 208 InsO). Es wurden besondere Prüfungstermine für nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen angeordnet. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde zunächst auf den 02.01.2025 und später auf den 11.11.2025 bestimmt. Bis zu diesen Terminen können Widersprüche gegen die angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingereicht werden. Die ergänzte Insolvenztabelle wird vor dem jeweiligen Stichtag zur Einsicht niedergelegt. Zudem wurde der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters innerhalb von zwei Wochen gegeben.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der HanoTec - Fullservice Webagentur GmbH, Hannover, ist am 11.03.2024 die Insolvenzunzulänglichkeit angezeigt worden, da die Masse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Am 02.10.2024 wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen …
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der HanoTec - Fullservice Webagentur GmbH, Hannover, ist am 11.03.2024 die Insolvenzunzulänglichkeit angezeigt worden, da die Masse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Am 02.10.2024 wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet, wobei der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 02.01.2025 bestimmt wurde. Am 16.09.2025 erfolgte eine erneute Anordnung der Prüfung mit einem Stichtag für den besonderen Prüfungstermin am 11.11.2025. Am 17.06.2026 wurde der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters gegeben. Am 16.09.2026 wurde die Schlussverteilung angeordnet. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Christian Otto, hat einen verfügbaren Massebestand von 22.078,81 EUR und Insolvenzforderungen in Höhe von 316.123,39 EUR angezeigt. Für den 26.11.2026 ist die besondere Gläubigerversammlung angesetzt, in der über die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse (§ 211 InsO) sowie über die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis entschieden werden soll. Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist festgesetzt worden, wobei die Berechnungsgrundlage auf 25.384,50 EUR festgelegt wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 580/23 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HanoTec - Fullservice Webagentur GmbH, Kopernikusstraße 14, 30167 Hannover (AG Hannover, HRB 219055), vertr. d.: Farzam Nikravi, Bleidornstraße 29, 30655 Hannover, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insol…
906 IN 580/23 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HanoTec - Fullservice Webagentur GmbH, Kopernikusstraße 14, 30167 Hannover (AG Hannover, HRB 219055), vertr. d.: Farzam Nikravi, Bleidornstraße 29, 30655 Hannover, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Hannover, 11.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 580/23 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HanoTec - Fullservice Webagentur GmbH, Kopernikusstraße 14, 30167 Hannover (AG Hannover, HRB 219055), vertr. d.: Farzam Nikravi, Bleidornstraße 29, 30655 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist ange…
906 IN 580/23 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HanoTec - Fullservice Webagentur GmbH, Kopernikusstraße 14, 30167 Hannover (AG Hannover, HRB 219055), vertr. d.: Farzam Nikravi, Bleidornstraße 29, 30655 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 11.11.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 16.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 580/23 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HanoTec - Fullservice Webagentur GmbH, Kopernikusstraße 14, 30167 Hannover (AG Hannover, HRB 219055), vertr. d.: Farzam Nikravi, Bleidornstraße 29, 30655 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird …
906 IN 580/23 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HanoTec - Fullservice Webagentur GmbH, Kopernikusstraße 14, 30167 Hannover (AG Hannover, HRB 219055), vertr. d.: Farzam Nikravi, Bleidornstraße 29, 30655 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 17.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 580/23 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HanoTec - Fullservice Webagentur GmbH, Kopernikusstraße 14, 30167 Hannover (AG Hannover, HRB 219055), vertr. d.: Farzam Nikravi, Bleidornstraße 29, 30655 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist ange…
906 IN 580/23 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HanoTec - Fullservice Webagentur GmbH, Kopernikusstraße 14, 30167 Hannover (AG Hannover, HRB 219055), vertr. d.: Farzam Nikravi, Bleidornstraße 29, 30655 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 02.01.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 02.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 580/23 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HanoTec - Fullservice Webagentur GmbH, Kopernikusstraße 14, 30167 Hannover (AG Hannover, HRB 219055), vertr. d.: Farzam Nikravi, Bleidornstraße 29, 30655 Hannover, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist …
906 IN 580/23 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HanoTec - Fullservice Webagentur GmbH, Kopernikusstraße 14, 30167 Hannover (AG Hannover, HRB 219055), vertr. d.: Farzam Nikravi, Bleidornstraße 29, 30655 Hannover, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christian Otto, Schiffgraben 44, 30175 Hannover, Tel.: 0511 7110410, Fax: 0511 71104110 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 22.078,81 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 316.123,39 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 16.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 580/23 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der HanoTec - Fullservice Webagentur GmbH, Kopernikusstraße 14, 30167 Hannover (AG Hannover, HRB 219055), vertr. d.: Farzam Nikravi, Bleidornstraße 29, 30655 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversamm…
906 IN 580/23 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der HanoTec - Fullservice Webagentur GmbH, Kopernikusstraße 14, 30167 Hannover (AG Hannover, HRB 219055), vertr. d.: Farzam Nikravi, Bleidornstraße 29, 30655 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird auf den 26.11.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 16.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 580/23 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HanoTec - Fullservice Webagentur GmbH, Kopernikusstraße 14, 30167 Hannover (AG Hannover, HRB 219055), vertr. d.: Farzam Nikravi, Bleidornstraße 29, 30655 Hannover, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt…
906 IN 580/23 - 1 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HanoTec - Fullservice Webagentur GmbH, Kopernikusstraße 14, 30167 Hannover (AG Hannover, HRB 219055), vertr. d.: Farzam Nikravi, Bleidornstraße 29, 30655 Hannover, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Otto festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 23.088,71 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 2.295,79 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 25.384,50 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 77,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 22 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 16.09.2026
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