Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hans Luy Transporte und Spedition GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Europaallee 17-19, 54343 Föhren
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRA 3573
EUID
DET2408V.HRA3573
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Trier, Insolvenzgericht
Aktenzeichen
23 IN 34/22
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ingo Grünewald
Termine & Fristen
Prüfungstermin
07.11.2024 , 09:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hans Luy Transporte und Spedition GmbH & Co. KG ist anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ingo Grünewald hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Veröffentlichung gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO unterbleibt. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt (§ 196 InsO). Ein besonderer Prüfungs- und Schlusstermin wurde für den 07.11.2024 angesetzt, um nachträglich angemeldete Forderungen zu prüfen, die Schlussrechnung zu erörtern und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben. Zur Verteilung stehen voraussichtlich Mittel in Höhe von 1.105.142,65 EUR zur Verfügung, während Insolvenzforderungen in Höhe von 2.071.644,38 EUR zu berücksichtigen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 34/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hans Luy Transporte und Spedition GmbH & Co. KG, Europa-Allee 17, 54343 Föhren (AG Wittlich, HRA 3573), vertr. d.: Johannes Wagner-Luy, Bergweg 39, 54470 Bernkastel-Kues, (Kommanditist), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ing…
23 IN 34/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hans Luy Transporte und Spedition GmbH & Co. KG, Europa-Allee 17, 54343 Föhren (AG Wittlich, HRA 3573), vertr. d.: Johannes Wagner-Luy, Bergweg 39, 54470 Bernkastel-Kues, (Kommanditist), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ingo Grünewald festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Trier eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Trier, 18.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 34/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hans Luy Transporte und Spedition GmbH & Co. KG, Europa-Allee 17, 54343 Föhren (AG Wittlich, HRA 3573), vertr. d.: Johannes Wagner-Luy, Bergweg 39, 54470 Bernkastel-Kues, (Kommanditist), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ …
23 IN 34/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hans Luy Transporte und Spedition GmbH & Co. KG, Europa-Allee 17, 54343 Föhren (AG Wittlich, HRA 3573), vertr. d.: Johannes Wagner-Luy, Bergweg 39, 54470 Bernkastel-Kues, (Kommanditist), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Besonderer Prüfungs- und Schlusstermin wird bestimmt auf:
Donnerstag, 07.11.2024, 09:30 Uhr, Saal 56, Amtsgericht, Justizstrasse 2, 4, 6, 54290 Trier
Der Termin dient der
a) Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
b) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Trier, 18.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 34/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hans Luy Transporte und Spedition GmbH & Co. KG, Europa-Allee 17, 54343 Föhren (AG Wittlich, HRA 3573), vertr. d.: Johannes Wagner-Luy, Bergweg 39, 54470 Bernkastel-Kues, (Kommanditist), teilt der Insolvenzverwalter mit: Die Schlussverteilung soll gem. § 196 …
23 IN 34/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hans Luy Transporte und Spedition GmbH & Co. KG, Europa-Allee 17, 54343 Föhren (AG Wittlich, HRA 3573), vertr. d.: Johannes Wagner-Luy, Bergweg 39, 54470 Bernkastel-Kues, (Kommanditist), teilt der Insolvenzverwalter mit: Die Schlussverteilung soll gem. § 196 InsO nach Genehmigung durch das Insolvenzgericht stattfinden. Zur Verteilung stehen voraussichtlich Mittel in Höhe von1.105.142,65 EUR zur Verfügung. Es sind Insolvenzforderungen in Höhe von 2.071.644,38 EUR zu berücksichtigen. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes/Insolvenzgerichtes Trier zur Einsicht ausgelegt. Auf die Fristen gem. §§ 189, 194 InsO wird verwiesen.
Amtsgericht Trier, 23.10.2024
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