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Insolvenzprofil
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Der Erwerb und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, die Planung und Errichtung von teilfertigen oder schlüsselfertigen Neubauten, Gebäudeausbauten und -renovierungen und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
Das Amtsgericht Trier hat am 18.09.2024 im Antragsverfahren über das Vermögen der hp concept GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Harald Karl Hoffmann und Patrick Hoffmann, die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Mit dieser Maßnahme sind Verfügungen der Antragstellerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Alexander Kinn von der Kanzlei Dr. Laub und Kinn GbR bestellt worden.
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