Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hansa Autohandelsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 210991
EUID
DEP2305.HRB210991
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
903 IN 200/20
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Stephan Eckert
Adresse
Heinrich-Böll-Weg 27, 30629 Hannover
Termine & Fristen
Beschluss Forderungsprüfung
21.06.2024
Stichtag Prüfung
19.08.2024
Einstellung
08.01.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hansa Autohandelsgesellschaft mbH in Hannover ist am 08.01.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden. Zuvor hatte das Amtsgericht Hannover am 21.06.2024 die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet. Als Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde der 19.08.2024 bestimmt, bis zu dem Widersprüche gegen diese Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen mussten. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen wurden eine Woche vor diesem Stichtag zur Einsicht niedergelegt. Die Entscheidung zur Verfahrenseinstellung ist mit der befristeten Erinnerung innerhalb von zwei Wochen anfechtbar.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 200/20 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hansa Autohandelsgesellschaft mbH, Vahrenwalder Straße 288, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 210991), vertr. d.: Stephan Eckert, Heinrich-Böll-Weg 27, 30629 Hannover, (Geschäftsführer), ist das Verfahren am 08.01.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer di…
903 IN 200/20 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hansa Autohandelsgesellschaft mbH, Vahrenwalder Straße 288, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 210991), vertr. d.: Stephan Eckert, Heinrich-Böll-Weg 27, 30629 Hannover, (Geschäftsführer), ist das Verfahren am 08.01.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 08.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 200/20 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hansa Autohandelsgesellschaft mbH, Vahrenwalder Straße 288, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 210991), vertr. d.: Stephan Eckert, Heinrich-Böll-Weg 27, 30629 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist a…
903 IN 200/20 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hansa Autohandelsgesellschaft mbH, Vahrenwalder Straße 288, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 210991), vertr. d.: Stephan Eckert, Heinrich-Böll-Weg 27, 30629 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 19.08.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 21.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 200/20 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hansa Autohandelsgesellschaft mbH, Vahrenwalder Straße 288, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 210991), vertr. d.: Stephan Eckert, Heinrich-Böll-Weg 27, 30629 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist a…
903 IN 200/20 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hansa Autohandelsgesellschaft mbH, Vahrenwalder Straße 288, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 210991), vertr. d.: Stephan Eckert, Heinrich-Böll-Weg 27, 30629 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 12.11.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 09.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 200/20 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der Hansa Autohandelsgesellschaft mbH, Vahrenwalder Straße 288, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 210991), vertr. d.: Stephan Eckert, Heinrich-Böll-Weg 27, 30629 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigervers…
903 IN 200/20 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der Hansa Autohandelsgesellschaft mbH, Vahrenwalder Straße 288, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 210991), vertr. d.: Stephan Eckert, Heinrich-Böll-Weg 27, 30629 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird auf den 06.12.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 07.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 200/20 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hansa Autohandelsgesellschaft mbH, Vahrenwalder Straße 288, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 210991), vertr. d.: Stephan Eckert, Heinrich-Böll-Weg 27, 30629 Hannover, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis i…
903 IN 200/20 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hansa Autohandelsgesellschaft mbH, Vahrenwalder Straße 288, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 210991), vertr. d.: Stephan Eckert, Heinrich-Böll-Weg 27, 30629 Hannover, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Christian Willmer, Luisenstr. 4, 30159 Hannover, Tel.: 0511 357710-0, Fax: 0511 35771011 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 6.164,09 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 560.132,72 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 07.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 200/20 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hansa Autohandelsgesellschaft mbH, Vahrenwalder Straße 288, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 210991), vertr. d.: Stephan Eckert, Heinrich-Böll-Weg 27, 30629 Hannover, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanw…
903 IN 200/20 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hansa Autohandelsgesellschaft mbH, Vahrenwalder Straße 288, 30179 Hannover (AG Hannover, HRB 210991), vertr. d.: Stephan Eckert, Heinrich-Böll-Weg 27, 30629 Hannover, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Christian Willmer festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag, der nach der Berichtigung gemäß § 209 InsO auf seine festgesetzte Vergütung entfällt, nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 04.09.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 142,80 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 51 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 07.10.2024
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