Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Lenz Maler GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Burgwedeler Str. 33, 30657 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 218339
EUID
DEP2305.HRB218339
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
903 IN 553/25 - 1 -
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stefan Liese
Kanzlei
GÖRG Insolvenzverwaltung
Adresse
Uhlemeyerstraße 9 - 11, 30175 Hannover
Telefon
0511 64200-790
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
02.10.2025 , 08:53 Uhr
Aufhebung
08.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Durchführung von Elektro-, Trockenbau-, Maler-, Lackier- und Tapezierarbeiten, Fertigung und Verlegung von Boden- und Wandbelägen aller Art, Durchführung von Beschichtungen und Sanierung von Betonbauteilen, Erstellung von Fassaden und Fassadenwärmedämmputzarbeiten sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lenz Maler GmbH wurde am 02.10.2025 um 08:53 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Stefan Liese als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Die mit Beschluss vom 02.10.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen sind am 08.01.2026 wieder aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 553/25 - 1 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lenz Maler GmbH, Burgwedeler Straße 33, 30657 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 218339), vertr. d.: Dirk Lenz, Hannover, (Geschäftsführer), sind die mit Beschluss vom 02.10.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen am 08.01.2026 aufgehoben wo…
903 IN 553/25 - 1 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lenz Maler GmbH, Burgwedeler Straße 33, 30657 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 218339), vertr. d.: Dirk Lenz, Hannover, (Geschäftsführer), sind die mit Beschluss vom 02.10.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen am 08.01.2026 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 08.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
903 IN 553/25 - 1 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lenz Maler GmbH, Burgwedeler Straße 33, 30657 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 218339), vertr. d.: Dirk Lenz, Hannover, (Geschäftsführer), ist am 02.10.2025 um 08:53 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeord…
903 IN 553/25 - 1 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lenz Maler GmbH, Burgwedeler Straße 33, 30657 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 218339), vertr. d.: Dirk Lenz, Hannover, (Geschäftsführer), ist am 02.10.2025 um 08:53 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Liese, GÖRG Insolvenzverwaltung, Uhlemeyerstraße 9 - 11, 30175 Hannover, Tel.: 0511 64200-790, Fax: 0511 64200-799 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 02.10.2025
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