Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
hanseLack GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 33900
EUID
DEH1101.HRB33900
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
509 IN 14/19
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Malte Köster
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Termine & Fristen
Prüfungstermin
23.09.2025
Prüfungstermin
10.11.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der hanseLack GmbH, Europaallee 18, 28309 Bremen, ist ein vorläufiges Insolvenzverfahren durch Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Malte Köster durchgeführt worden. Im Rahmen des Verfahrens wurden verschiedene Maßnahmen zur Betriebsfortführung und Sanierung ergriffen, wobei ein Überschuss in Höhe von 223.690,39 € für die Masse generiert wurde. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist durch Beschluss vom 18.08.2025 festgesetzt worden. Ein Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen findet am 10.11.2025 statt. Zudem liegt die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters zur Einsicht aus, wobei die Anhörung der Beteiligten im schriftlichen Verfahren am 23.092.025 erfolgt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
509 IN 14/19: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der hanseLack GmbH, Europaallee 18, 28309 Bremen (AG Bremen, HRB 33900 HB), vertr. d.: Jürgen Klaus-Dieter Jobs, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das Insolven…
509 IN 14/19: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der hanseLack GmbH, Europaallee 18, 28309 Bremen (AG Bremen, HRB 33900 HB), vertr. d.: Jürgen Klaus-Dieter Jobs, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 19.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
509 IN 14/19: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der hanseLack GmbH, Europaallee 18, 28309 Bremen (AG Bremen, HRB 33900 HB), vertr. d.: Jürgen Klaus-Dieter Jobs, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufi…
509 IN 14/19: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der hanseLack GmbH, Europaallee 18, 28309 Bremen (AG Bremen, HRB 33900 HB), vertr. d.: Jürgen Klaus-Dieter Jobs, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufige Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 2 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 04.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 18.08.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 509 IN 14/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
hanseLack GmbH, Europaallee 18, 28309 Bremen (AG Bremen, HRB 33900 HB),
vertreten durch:
Jürgen Klaus-Dieter Jobs, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtig…
Amtsgericht Bremen 18.08.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 509 IN 14/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
hanseLack GmbH, Europaallee 18, 28309 Bremen (AG Bremen, HRB 33900 HB),
vertreten durch:
Jürgen Klaus-Dieter Jobs, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Stankewitz & Coll., Schillerstr. 10, 28195 Bremen,
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Malte Köster festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des mit Beschluss vom 04.12.2020 festgesetzten Vorschusses in Höhe von € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt) der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich nach dem Wert der während der vorläufigen Insolvenzverwaltung verwalteten Vermögensmasse einschließlich der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenstände, wenn sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hatte.
Als Berechnungsgrundlage ergibt sich demgemäß ein Betrag i. H. v. € 661.813,75. Der Regelsatz der Insolvenzverwaltervergütung (= Berechnungswert) gem. §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 2 Abs. 1 InsVV beträgt € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).
Im Normalfall erhält der vorläufige Insolvenzverwalter 25 % des Berechnungswertes, § 63 Abs.3 InsO. Hier wurden gemäß §§ 10, 3 Abs. 1 InsVV zusätzlich Zuschläge von insgesamt 120,71 % geltend gemacht, die in Höhe von 105,71 für angemessen erachtet werden, und zwar für die Betriebsfortführung, die Bemühungen um eine übertragende Sanierung, den Forderungseinzug und aufwendige Vermögensermittlung.
Betriebsfortführung:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hatte sich mit einem laufenden Betrieb mit 33 Arbeitnehmern bestehend zu befassen. Im Antragsverfahren wurde der Betrieb bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens etwa knapp 3 Monate lang (82 Tage) fortgeführt.
Im Rahmen der sanierungsorientierten Betriebsfortführung hat der Insolvenzverwalter die Ertrags- und Liquiditätsplanung erstellt und Maßnahmen zur Optimierung der Kostenstruktur und deren fortlaufende Überwachung im Rahmen einer Fortführungsplanung eingeleitet. Die Versorgung des Geschäftsbetriebs mit Roh-Hilfs- und Betriebsstoffen wurde sichergestellt. Hierdurch sowie infolge einer Vielzahl von Einzelgesprächen einerseits mit den Lieferanten aber auch Kunden wurden die Sanierungschancen in der Zeit der Betriebsfortführung aufrechterhalten. Darüber hinaus erfolgte die Prüfung und Freigabe von Aufträgen und Bestellungen durch den vor. Insolvenzverwalter, resp. seine Mitarbeiter sowie die Prüfung der Kassenbücher und Sicherung sowie Einzug der fälligen Rechnungen. Es wurden Gespräche mit den Leasinggebern hinsichtlich der Weiternutzung der Leasinggegenstände und mit Versicherungsgesellschaften zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes.
Die im Rahmen der Betriebsfortführung dargelegten Tätigkeiten des vorl. Insolvenzverwalters werden mit einem Zuschlag von 50 % bemessen.
Aus der Betriebsfortführung wurde für die Masse ein Überschuss in Höhe von € 223.690,39 generiert. Diese Massemehrung führt zu einer Mehrvergütung in Höhe von € 1.273,14. Diese Mehrvergütung ist geringer, als der Betrag, der über den als angemessen erachteten Zuschlag von 50 % ohne entsprechende Massemehrung zu gewähren wäre.
Unter Berücksichtigung dieses Differenzbetrages verbliebe noch ein Zuschlag von 40,68 %, der als angemessen erachtet wird.
Sanierungsbemühungen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter war bemüht, eine Nachfolgelösung für das Unternehmen der Schuldnerin zu finden. In diesem Zusammenhang wurden seitens des vorläufigen Insolvenzverwalters diverse Gespräche und Verhandlungen mit potentiellen Erwerbern geführt, die teilweise mit entsprechend zusammenzustellenden Informationen über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens ins Bild gesetzt wurden.
Nach dem Sachvortrag des vorläufigen Insolvenzverwalters wird für den Umfang der von ihm geleisteten Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Sanierung ein Zuschlag in Höhe von 35% für angemessen erachtet.
Arbeitnehmerangelegenheiten:
Für die Bearbeitung von Arbeitnehmerangelegenheiten beantragt der vorläufige Insolvenzverwalter einen Zuschlag von 15%. Zur Begründung führt er aus, dass er Betriebsversammlungen abgehalten hat sowie die Insolvenzgeldvorfinanzierung für 33 Mitarbeiter der Schuldnerin organisiert und durchgeführt hat. Außerdem sei seinerseits durch die Übernahme typischer Arbeitgeberaufgaben wie der Prüfung von Urlaubsanträgen und der Anfertigung von Kündigungen bzw. Aufhebungsvereinbarungen, die für die Fortführung des Geschäftsbetriebs notwendigen Arbeitnehmerressourcen sichergestellt worden.
Der beantragte Zuschlag ist aus hiesiger Sicht unbegründet.
Beim Abhalten von Betriebsversammlungen handelt es sich um eine Tätigkeit, die regelmäßig von einem vorläufigen Insolvenzverwalter erbracht wird. Auch die Vorbereitung der Insolvenzgeldbescheinigungen bzw. die Organisation der Insolvenzgeldvorfinanzierung kann hierbei nicht zur Begründung des geltend gemachten Zuschlags herangeführt werden, da diese Tätigkeiten vom vorläufigen Insolvenzverwalter an Dritte delegiert wurden. Diese Delegation ist bei einer Anzahl von über 20 Arbeitnehmer zwar ohne weiteres zulässig, da sie nicht zu den Regelaufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters gehört, jedoch kann der Verwalter auf diese besonderen Erschwernisse dann keinen erhöhten Zuschlag stützen.
Es ist außerdem zu berücksichtigen, dass der vorläufige Insolvenzverwalter während der Betriebsfortführung regelmäßig die Funktion des Arbeitgebers übernimmt, so dass Synergieeffekte mit seinen den Tätigkeiten im Rahmen der Betriebsfortführung entstehen, denn ohne entsprechend informierte und motivierte Arbeitnehmer scheidet eine Fortführung des Geschäftsbetriebs. Die Aufgaben in diesem Zusammenhang sind sind ein zwingender und untrennbarer Teil der Betriebsfortführung und bereits über entsprechenden Zuschlag abgegolten.
Forderungseinzug:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat im Antragsverfahren 35 Altforderungen gegenüber diversen Drittschuldnern geltend gemacht und die von der Schuldnerin vorgelegte Debitorenliste zeitaufwendig aufgearbeitet. Darüber hinaus hat der vorläufige Insolvenzverwalter Forderungen aus der Betriebsfortführung im vorläufigen Verfahren gegenüber 59 Debitoren eingezogen.
Zwar wird Aufwand im Zusammenhang mit dem Forderungseinzug aus der Betriebsfortführung bereits durch entsprechenden Zuschlag für die Betriebsfortführung abgegolten, allerding hat der Einzug der Altforderungen vorliegend einen erheblichen Mehraufwand bereitet. Es wurden insgesamt Altforderungen in Höhe von 26.095,39 € realisiert. Es obliegt dem vorläufigen Insolvenzverwalter zwar grundsätzlich nicht, das Schuldnervermögen zu verwerten, Verwertungsvereinbarungen auszuhandeln und Verwertungshandlungen vorzunehmen. Nach überwiegender Rechtsauffassung in der Literatur kann ein Zuschlag für den Forderungseinzug beantragt werden, sofern der vorläufige Insolvenzverwalter diesbezüglich vom Insolvenzgericht beauftragt wurde. Ausweislich des Beschlusses über die Anordnung der vorläufigen Verwaltung liegt eine solche Beauftragung vor. Eine Vergleichsberechnung konnte in dem Fall aufgrund der Geringfügigkeit unterbleiben.
Der beantragte Zuschlag von 15 % wird für angemessen erachtet.
Aufwändige Vermögensermittlung:
Der vorläufige Insolvenzverwalter macht einen Zuschlag in Höhe von 15% geltend für die erschwerte Eigentumsermittlung aufgrund vorinsolvenzlich vorgenommenen Übertragung der Einzelunternehmung des Herrn Jobs auf die Insolvenzschuldnerin, Aufarbeitung der Vermögenssituation im Hinblick auf die Dauerschuldverhältnisse der Schuldnerin sowie Klärung unklarer Vertragsverhältnisse. Der Zuschlag wird als angemessen erachtet.
Abschlag:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde während der Fortführung des Betriebs unterstützt von der Firma Dresen Mall GmbH, die betriebswirtschaftlichen Beratungsleistungen und Controllingstätigkeiten (insbesondere Ertrags- und Liquiditätsplanung) in dem Zusammenhang erbracht Im Zuge der Sanierungsbemühungen hat die Dresen Mall GmbH den vorläufigen Insolvenzverwalter beim M&A-Prozess unterschützt. Für ihre Tätigkeiten hat die Dresen Mall GmbH Vergütungen aus der Masse in Höhe von netto 12.157,75 € sowie netto 1.000 € erhalten hat. Für die Einbindung der Dresen Mall GmbH in die Betriebsfortführung sowie Sanierungsbemühungen wird vom vorläufigen Insolvenzverwalter ein Abschlag von 10% angesetzt, der für ausreichend erachtet wird.
Nach seiner Wahl kann der vorläufige Insolvenzverwalter gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz von 15 % der Vergütung geltend machen, höchstens jedoch € 250,00 je angefangenen Monat der Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Auslagen wurden richtig berechnet.
Die Vergütung war ebenso wie die Auslagen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer (§§ 10, 7 InsVV) antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Insolvenzverwalter, der Schuldnerin und jedem Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
509 IN 14/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der hanseLack GmbH, Europaallee 18, 28309 Bremen (AG Bremen, HRB 33900 HB), vertr. d.: Jürgen Klaus-Dieter Jobs, (Geschäftsführer), liegt die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Malte Köster zur Einsicht der Beteiligten auf der G…
509 IN 14/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der hanseLack GmbH, Europaallee 18, 28309 Bremen (AG Bremen, HRB 33900 HB), vertr. d.: Jürgen Klaus-Dieter Jobs, (Geschäftsführer), liegt die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Malte Köster zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) aus. Die Anhörung der Verfahrensbeteiligten erfolgt im schriftlichen Verfahren am 23.09.2025. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters zu erheben.
Amtsgericht Bremen, 18.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
509 IN 14/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der hanseLack GmbH, Europaallee 18, 28309 Bremen (AG Bremen, HRB 33900 HB), vertr. d.: Jürgen Klaus-Dieter Jobs, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 10.11.2025 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich z…
509 IN 14/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der hanseLack GmbH, Europaallee 18, 28309 Bremen (AG Bremen, HRB 33900 HB), vertr. d.: Jürgen Klaus-Dieter Jobs, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 10.11.2025 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen, niedergelegt.
Amtsgericht Bremen, 09.10.2025
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