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Insolvenzprofil
Happ, Marc Oliver
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRA 1073
EUID
DER3306.HRA1073
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70d IN 156/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Wollring
Rolle
Verfahrensbevollmächtigter
Adresse
Sandtorkai 39-41, 20457 Hamburg
Termine & Fristen
Stichtag Gläubigerversammlung
03.12.2025
Einsichtnahme Forderungstabelle
20.04.2026
Prüfungsstichtag
20.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Marc Oliver Happ, Inhaber der Reh-Apotheke am Barbarossaplatz Inh. Marc Happ e.K., wird vom Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 70d IN 156/24 geführt. Im Verfahren sind die Rechtsanwälte Wollring und Dr. Ruth Rigol als Verfahrensbevollmächtigte bestellt. Das Gericht hat angeordnet, dass nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag für diese Forderungen ist der 20.05.2026; bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt ab dem 20.04.2026 zur Einsicht aus. Zudem wurde ein Stichtag für die Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung auf den 03.12.2025 festgelegt, bis zu dem schriftliche Stellungnahmen zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Sachwalters eingereicht werden können. Gegen die Beschlüsse steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung offen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 156/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Marc Oliver Happ, geboren am 17.11.1977, Reiterstaffelplatz 3, 50968 Köln, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 1073 eingetragenen Firma Reh-Apotheke am Barbarossaplatz Inh. Marc Happ e.K.
wird…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 156/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Marc Oliver Happ, geboren am 17.11.1977, Reiterstaffelplatz 3, 50968 Köln, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 1073 eingetragenen Firma Reh-Apotheke am Barbarossaplatz Inh. Marc Happ e.K.
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
20.05.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem
20.04.2026
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1343 niedergelegt.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70d IN 156/24
Amtsgericht Köln, 20.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 156/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Marc Oliver Happ, Reiterstaffelplatz 3, 50968 Köln, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 1073 eingetragenen Firma Reh-Apotheke am Barbarossaplatz Inh. Marc Happ e.K., Eschen-Apotheke
Verfahrens…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 156/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Marc Oliver Happ, Reiterstaffelplatz 3, 50968 Köln, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 1073 eingetragenen Firma Reh-Apotheke am Barbarossaplatz Inh. Marc Happ e.K., Eschen-Apotheke
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwalt Wollring, Sandtorkai 39-41, 20457 Hamburg
Rechtsanwältin Dr. Ruth Rigol, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 03.12.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Sachwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung zum Abschluss des notariellen Kaufvertrags vom 23.09.2025 des Notars Axel Sawal, Berlin (Ur.-Nr. 580/2025) nebst Nachgenehmigungen vom 07.10.2025 - Ur.Nr.: 1998/2025 des Notars Christoph Wich, Leipzig und vom 15.10.2025 - Ur.Nr.: 1018/2025 des Notars Dr. Ellenbeck, Köln.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 04.11.2025 nebst Beschlussanträgen und den Kaufvertrag (Bl. 588 ff. der Gerichtsakte) verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1343 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen d. Insolvenzverw. als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70d IN 156/24
Amtsgericht Köln, 05.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 156/24
Über das Vermögen
des Herrn Marc Oliver Happ, geboren am 17.11.1977, Reiterstaffelplatz 3, 50968 Köln, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 1073 eingetragenen Firma Reh-Apotheke am Barbarossaplatz Inh. Marc Happ e.K., Eschen-Apotheke
wird wegen Za…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 156/24
Über das Vermögen
des Herrn Marc Oliver Happ, geboren am 17.11.1977, Reiterstaffelplatz 3, 50968 Köln, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 1073 eingetragenen Firma Reh-Apotheke am Barbarossaplatz Inh. Marc Happ e.K., Eschen-Apotheke
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.10.2024, um 09:07 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 30.07.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners.
Der zugrunde liegende Antrag ist am 30.07.2024 bei Gericht eingegangen.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Der Schuldner ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, Im Zollhafen 22, 50678 Köln , Tel. Nr.0202 2450722 , Fax Nr. 0202 2450777www.atn-ra.de.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.11.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Schuldners über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 18.12.2024, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Schuldners (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- die Ermächtigung des Insolvenzverwalters zur Führung eines Rechtsstreites mit erheblichem Streitwert oder zum Abschluss eines Vergleiches oder Schiedsvertrages zur Beilegung oder Vermeidung eines solchen Rechtsstreites. Hierzu darf die Schuldnerin Anwaltsverträge schließen, auch mit der Kanzlei ATN Rechtsanwälte d'Avoine Teubler Neu, an der der Sachwalter als Sozius beteiligt ist, unter Befreiung von § 181 BGB. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den Forderungseinzug sowie die Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen;
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Schuldners als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 28.11.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1343 niedergelegt.
Der Schuldner hat Restschuldbefreiung beantragt.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
70d IN 156/24
Amtsgericht Köln, 01.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 156/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Marc Oliver Happ, Reiterstaffelplatz 3, 50968 Köln, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 1073 eingetragenen Firma Reh-Apotheke am Barbarossaplatz Inh. Marc Happ e.K., Eschen-Apotheke
…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 156/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Marc Oliver Happ, Reiterstaffelplatz 3, 50968 Köln, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 1073 eingetragenen Firma Reh-Apotheke am Barbarossaplatz Inh. Marc Happ e.K., Eschen-Apotheke
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Wollring, Sandtorkai 39-41, 20457 Hamburg
ist der Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung zulässig. Der Schuldner erlangt Restschuldbefreiung, wenn er den Obliegenheiten des §§ 295, 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach §§ 287 a Abs. 1, Satz 3, 4 InsO i. V. m. §§ 567 ff. ZPO gegeben. Beschwerdeberechtigt ist der Schuldner.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
70d IN 156/24
Amtsgericht Köln, 02.10.2024
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