Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Harren & Partner Schiffahrts GmbH & Co. KG MS "PATRAS" ist anhängig. Im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Das Amtsgericht Bremen hat am 07.05.2026 die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung beträgt 499.326,13 Euro. Es wurden Zuschläge von insgesamt 75 % für Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Betriebsfortführung, insbesondere bezüglich eines nach englischem Recht arrestierten Seeschiffs, sowie für intensive Verhandlungen und Arbeitnehmerangelegenheiten als angemessen erachtet. Zusätzlich wurden Auslagen sowie ein Pauschsatz geltend gemacht. Parallel dazu hat die Schuldnerin beantragt, das Verfahren gemäß § 212 InsO wegen Wegfalls des Eröffnungsgrundes einzustellen. Dieser Antrag ist zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Insolvenzgläubiger können binnen einer Frist von einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich Widerspruch gegen den Antrag erheben.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Harren & Partner Schiffahrts GmbH & Co. KG MS "PATRAS" wird vom Amtsgericht Bremen unter dem Aktenzeichen 509 IN 7/21 geführt. Zunächst wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma festgesetzt, wobei ein Berechnungswert von € 49…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Harren & Partner Schiffahrts GmbH & Co. KG MS "PATRAS" wird vom Amtsgericht Bremen unter dem Aktenzeichen 509 IN 7/21 geführt. Zunächst wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma festgesetzt, wobei ein Berechnungswert von € 499.326,13 zugrunde gelegt wurde. Im weiteren Verfahrensverlauf hat die Schuldnerin beantragt, das Verfahren gemäß § 212 InsO wegen Wegfalls des Eröffnungsgrundes einzustellen. Parallel dazu wurde festgestellt, dass die Masse voraussichtlich zur vollständigen Befriedigung der Forderungen der Massegläubiger und Insolvenzgläubiger ausreicht. Daher wurden Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 InsO aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 05.02.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Der Prüfungstermin für diese nachrangigen Forderungen ist am 28.02.2025 angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 07.05.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 509 IN 7/21
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Harren & Partner Schiffahrts GmbH & Co. KG MS "PATRAS", Boschstraße 21, 49733 Haren (Ems) (AG Osnabrück, HRA 202070),
vertreten durch:
1. Sia "AMAZONE" Verwal…
Amtsgericht Bremen 07.05.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 509 IN 7/21
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Harren & Partner Schiffahrts GmbH & Co. KG MS "PATRAS", Boschstraße 21, 49733 Haren (Ems) (AG Osnabrück, HRA 202070),
vertreten durch:
1. Sia "AMAZONE" Verwaltungs GmbH, Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Brigitta Harren, Johann-Casper-Berg-Weg 10, 28359 Bremen, (Liquidatorin),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Schackow & Partner Rechtsanwälte PartG mbB, Domshof 17, 28195 Bremen,
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich nach dem Wert der während der vorläufigen Insolvenzverwaltung verwalteten Vermögensmasse einschließlich der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenstände, wenn sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hatte.
Als Berechnungsgrundlage ergibt sich demgemäß ein Betrag i. H. v. € 499.326,13. Der Regelsatz der Insolvenzverwaltervergütung (= Berechnungswert) gem. §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 2 Abs. 1 InsVV beträgt € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).
Im Normalfall erhält der vorläufige Insolvenzverwalter 25 % des Berechnungswertes, § 63 Abs.3 InsO. Vorliegend wurden gemäß §§ 10, 3 Abs. 1 InsVV zusätzlich Zuschläge von insgesamt 75 % geltend gemacht, die für angemessen erachtet werden, und zwar für die vom vorläufigen Insolvenzverwalter im Zusammenhang mit der Betriebsfortführung, insbesondere im Hinblick auf die Problematik des nach englischem Recht arrestierten von der Schuldnerin betriebenen Seeschiffs, den diversen intensiven Verhandlungen mit der in Norwegen ansässigen Schiffseignerin und Chartervertragspartnerin und den Arbeitnehmerangelegenheit unter Berücksichtigung des geltenden Seearbeitsrechts, geleisteten Tätigkeiten.
Nach seiner Wahl kann der vorläufige Insolvenzverwalter gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz von 15 % der Vergütung geltend machen, höchstens jedoch € 350,00 je angefangenen Monat der Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Auslagen wurden richtig berechnet.
Die Vergütung war ebenso wie die Auslagen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer (§§ 10, 7 InsVV) antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Insolvenzverwalter, der Schuldnerin und jedem Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
509 IN 7/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Harren & Partner Schiffahrts GmbH & Co. KG MS "PATRAS", Boschstraße 21, 49733 Haren (Ems) (AG Osnabrück, HRA 202070), vertr. d.: 1. Sia "AMAZONE" Verwaltungs GmbH, Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1…
509 IN 7/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Harren & Partner Schiffahrts GmbH & Co. KG MS "PATRAS", Boschstraße 21, 49733 Haren (Ems) (AG Osnabrück, HRA 202070), vertr. d.: 1. Sia "AMAZONE" Verwaltungs GmbH, Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Brigitta Harren, Johann-Casper-Berg-Weg 10, 28359 Bremen, (Liquidatorin), hat die Schuldnerin beantragt, das Verfahren gem. § 212 InsO wegen Wegfalls des Eröffnungsgrundes einzustellen.
Der Antrag ist zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Insolvenzgläubiger können binnen einer Frist von einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich Widerspruch gegen den Antrag erheben. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung im Internet zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO).
Amtsgericht Bremen, 07.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
509 IN 7/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Harren & Partner Schiffahrts GmbH & Co. KG MS "PATRAS", Boschstraße 21, 49733 Haren (Ems) (AG Osnabrück, HRA 202070), vertr. d.: 1. Sia "AMAZONE" Verwaltungs GmbH, Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1…
509 IN 7/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Harren & Partner Schiffahrts GmbH & Co. KG MS "PATRAS", Boschstraße 21, 49733 Haren (Ems) (AG Osnabrück, HRA 202070), vertr. d.: 1. Sia "AMAZONE" Verwaltungs GmbH, Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Brigitta Harren, Johann-Casper-Berg-Weg 10, 28359 Bremen, (Liquidatorin), reicht die Masse voraussichtlich zur vollständigen Befriedigung der Forderungen der Massegläubiger und der Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO aus. Es könnten daher eventuell Zahlungen auf nachrangige Forderungen gemäß § 39 InsO geleistet werden.
Die Gläubiger nachrangiger Forderungen nach § 39 InsO werden deshalb aufgefordert, diese Forderungen bei dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma, Hollerallee 9, 28209 Bremen, Tel.: 0421-3468026, Fax: 0421-3468027, Internet: www.frh-recht.de, schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 05.02.2025 anzumelden.
Die angemeldeten nachrangigen Forderungen werden im schriftlichen Verfahren am 28.02.2025 geprüft. Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem Termin vorliegen.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind 2 Wochen vor dem Prüfungstermin zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen, niedergelegt.
Amtsgericht Bremen, 17.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
509 IN 7/21: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Harren & Partner Schiffahrts GmbH & Co. KG MS "PATRAS", Boschstraße 21, 49733 Haren (Ems) (AG Osnabrück, HRA 202070), vertr. d.: 1. Sia "AMAZONE" Verwaltungs GmbH, Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst, (persönlic…
509 IN 7/21: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Harren & Partner Schiffahrts GmbH & Co. KG MS "PATRAS", Boschstraße 21, 49733 Haren (Ems) (AG Osnabrück, HRA 202070), vertr. d.: 1. Sia "AMAZONE" Verwaltungs GmbH, Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Brigitta Harren, Johann-Casper-Berg-Weg 10, 28359 Bremen, (Liquidatorin), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufige und das eröffnete Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 17.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 16.07.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 509 IN 7/21
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Harren & Partner Schiffahrts GmbH & Co. KG MS "PATRAS", Boschstraße 21, 49733 Haren (Ems) (AG Osnabrück, HRA 202070),
vertreten durch:
1. Sia "AMAZONE" Verwal…
Amtsgericht Bremen 16.07.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 509 IN 7/21
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Harren & Partner Schiffahrts GmbH & Co. KG MS "PATRAS", Boschstraße 21, 49733 Haren (Ems) (AG Osnabrück, HRA 202070),
vertreten durch:
1. Sia "AMAZONE" Verwaltungs GmbH, Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Brigitta Harren, Johann-Casper-Berg-Weg 10, 28359 Bremen, (Liquidatorin),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Schackow & Partner Rechtsanwälte PartG mbB, Domshof 17, 28195 Bremen,
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt).
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Mit Antrag vom 24.05.2024 (s. Bl.486ff. d.A.) beantragt der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung für die von ihm im eröffneten Insolvenzverfahren geleisteten Tätigkeiten.
Aufgrund der seitens der Schuldnerin beantragten Einstellung des Insolvenzverfahrens gem. §212 InsO wird das Insolvenzverfahren vorzeitig beendet.
Die zur Ermittlung der (Regel-)Vergütung des Insolvenzverwalters zugrunde zu legende Berechnungsgrundlage bemisst sich gemäß §§ 63 Abs.1, 65 InsO, § 1 Abs.1 S.2 InsVV daher nach dem (Schätz-)Wert der zur Zeit der Beendigung des Verfahrens vorhandenen Masse. Hierauf wurde seitens des Insolvenzverwalters jedoch verzichtet und "lediglich" die gemäß des Abschlussberichts des Insolvenzverwalters tatsächlich vorhandene freie Insolvenzmasse zugrunde gelegt.
Die zur Ermittlung der Regelvergütung zugrunde zulegende Berechnungsgrundlage beträgt vorliegend somit € 498.742,22. Daraus ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.
Es wurden gemäß § 3 Abs. 1 InsVV zusätzliche Zuschläge von insgesamt 165,00 % geltend gemacht, und zwar für die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der konzernrechtlichen Verflechtungen, den Beteiligungen und den gesellschaftsrechtlichen (Haftungs-)Ansprüchen verbunden mit mühsamer Informationsbeschaffung, der Klärung komplexer Rechtsfragen im Verhältnis zu Dritten teilweise mit Auslandsbezug und der Ausarbeitung eines Insolvenzplans bzw. den Vorbereitungen der vorzeitigen Verfahrensbeendigung. Aufgrund der geleisteten Tätigkeiten des Insolvenzverwalters kann eine entsprechende Massemehrung, die bereits zu einer entsprechend höheren Berechnungsgrundlage geführt hat, nicht festgestellt werden.
Die Regelvergütung wurde gemäß § 3 Abs. 2 InsVV um Abschläge von insgesamt 10,00 % gekürzt, und zwar für der durch die Tätigkeiten des vorläufigen Insolvenzverwalters im Eröffnungsverfahren verbundenen Entlastungen.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 300,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
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