In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lange Metallbau GmbH ist der bisherige Insolvenzverwalter Bora Alexander Haslinger am 14.02.2024 auf eigenen Antrag hin aus wichtigem Grund aus dem Amt entlassen worden. Gleichzeitig ist Rechtsanwalt Berend Böhme zum neuen Insolvenzverwalter bestellt worden. Ein Termin zu einer besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren zur eventuellen Wahl eines anderen Insolvenzverwalters wurde auf den 06.03.2024 festgesetzt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde die Vergütung des ehemaligen Insolvenzverwalters Bora Haslinger sowie die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Bora Haslinger festgestellt. Die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters liegt zur Einsicht der Beteiligten aus, wobei die Anhörung der Verfahrensbeteiligten im schriftlichen Verfahren am 29.01.2026 stattfindet.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lange Metallbau GmbH ist eröffnet. Zunächst war Rechtsanwalt Bora Alexander Haslinger als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Dieser hat sein Amt auf eigenen Antrag hin mit Beschluss vom 14.02.2024 aus wichtigem Grund niedergelegt. Zum neuen Insolvenzverwalter wurde Rec…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lange Metallbau GmbH ist eröffnet. Zunächst war Rechtsanwalt Bora Alexander Haslinger als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Dieser hat sein Amt auf eigenen Antrag hin mit Beschluss vom 14.02.2024 aus wichtigem Grund niedergelegt. Zum neuen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Berend Böhme bestellt. Parallel dazu wurden Vergütungsanträge für die vorläufige Verwaltungstätigkeit geprüft. Der Antrag von Rechtsanwalt Haslinger auf Festsetzung seiner Vergütung als vorläufiger Verwalter ist Gegenstand einer Anhörung mit einem Termin am 29.06.2026. Zudem wurde die Vergütung des ehemaligen vorläufigen Insolvenzverwalters Bora Haslinger festgesetzt, wobei sich der Berechnungswert auf einen Wert der Insolvenzmasse von 225.443,66 Euro bezog und ein Abschlag wegen vorzeitiger Beendigung gewährt wurde. Das Verfahren befindet sich aktuell in der Phase der Abwicklung bzw. des Schlusstermins im Hinblick auf die Vergütungsfestsetzung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
513 IN 12/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lange Metallbau GmbH, Marschgehren 5, 28779 Bremen (AG Bremen, HRB 27269 HB), vertr. d.: Andreas Lange, Bargmöhl 59, 23769 Fehmarn, (Geschäftsführer), liegt die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Bora Haslinger zur Einsicht der …
513 IN 12/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lange Metallbau GmbH, Marschgehren 5, 28779 Bremen (AG Bremen, HRB 27269 HB), vertr. d.: Andreas Lange, Bargmöhl 59, 23769 Fehmarn, (Geschäftsführer), liegt die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Bora Haslinger zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) aus. Die Anhörung der Verfahrensbeteiligten erfolgt im schriftlichen Verfahren am 29.06.2026. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters zu erheben.
Amtsgericht Bremen, 07.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 07.05.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 513 IN 12/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Lange Metallbau GmbH, Marschgehren 5, 28779 Bremen (AG Bremen, HRB 27269 HB),
vertreten durch:
Andreas Lange, Bargmöhl 59, 23769 Fehmarn, (Geschäftsführer),
…
Amtsgericht Bremen 07.05.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 513 IN 12/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Lange Metallbau GmbH, Marschgehren 5, 28779 Bremen (AG Bremen, HRB 27269 HB),
vertreten durch:
Andreas Lange, Bargmöhl 59, 23769 Fehmarn, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Bora Haslinger festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Dem ehemaligen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des mit Beschluss vom 03.04.2025 festgesetzten Vorschusses in Höhe von € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt) der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich nach dem Wert der während der vorläufigen Insolvenzverwaltung verwalteten Vermögensmasse einschließlich der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenstände, wenn sich der Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hatte.
Als Berechnungsgrundlage ergibt sich demgemäß ein Betrag i. H. v. € 368.777,19. Der Regelsatz der Insolvenzverwaltervergütung (= Berechnungswert) gem. §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 2 Abs. 1 InsVV beträgt € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).
Im Normalfall erhält der vorläufige Insolvenzverwalter 25 % des Berechnungswertes, § 63 Abs.3 InsO. Hier wurden gemäß §§ 10, 3 Abs. 1 InsVV zusätzlich Zuschläge von insgesamt 55,92 % geltend gemacht, die für angemessen erachtet werden, und zwar für die Betriebsfortführung in Höhe von 35,92 %, Arbeitnehmerverwaltung in Höhe von 10,00 % und Sanierungsbemühungen in Höhe von 10,00%. Aufgrund der Einbeziehung aller den Gesamtzuschlag bildenden Faktoren schien hier eine Abschlagserteilung i.H.v. 5,92 % angezeigt..
Nach seiner Wahl kann der vorläufige Insolvenzverwalter gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz von 15 % der Vergütung geltend machen, höchstens jedoch € 250,00 je angefangenen Monat der Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Auslagen wurden richtig berechnet.
Die Vergütung war ebenso wie die Auslagen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer (§§ 10, 7 InsVV) antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Insolvenzverwalter, der Schuldnerin und jedem Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 300,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen
14.02.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 513 IN 12/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Lange Metallbau GmbH, Marschgehren 5, 28779 Bremen (AG Bremen, HRB 27269 HB),
vertreten durch:
Andreas Lange, Meyenburger Straße 19, 28790 Schwanewede, (Gesc…
Amtsgericht Bremen
14.02.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 513 IN 12/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Lange Metallbau GmbH, Marschgehren 5, 28779 Bremen (AG Bremen, HRB 27269 HB),
vertreten durch:
Andreas Lange, Meyenburger Straße 19, 28790 Schwanewede, (Geschäftsführer),
wird der bisherige Insolvenzverwalter, Bora Alexander Haslinger, Emil-von-Behring-Str. 6, 28207 Bremen, auf seinen eigenen Antrag hin aus wichtigem Grund gemäß § 59 Abs. 1 InsO aus dem Amt entlassen.
Für das Insolvenzverfahren wird
Rechtsanwalt Berend Böhme, Otto-Lilienthal-Straße 16, 28199 Bremen, Tel.: 0421 - 51 57 56-0, Fax: 0421 - 51 57 56-10, Internet: www.bo-oelb.de
zum neuen Insolvenzverwalter bestellt.
Gleichzeitig wird Termin zu einer besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren mit dem Tagesordnungspunkt Anträge zur eventuellen Wahl einer/s anderen Insolvenzverwalterin/s (§ 57 InsO) bestimmt auf den 06.03.2024.
Entsprechende Anträge zu dem obigen Tagesordnungspunkt müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin, folglich bis zum 05.03.2024, vorliegen.
G r ü n d e:
Der bisherige Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 31.01.2024 das Gericht darum gebeten, ihn aus wichtigem Grund gemäß § 59 Abs. 1 InsO aus dem Amt zu entlassen.
Nachdem das Gericht diesem Antrag entsprochen hat, war ein neuer Insolvenzverwalter zu bestellen.
Der neue Insolvenzverwalter hat dem Gericht gegenüber die Bereitschaft zur Übernahme des Amtes erklärt.
In entsprechender Anwendung des § 57 InsO besteht für die Gläubigerschaft nur in einer der (Neu-)Bestellung des Insolvenzverwalters nachfolgenden Gläubigerversammlung die Möglichkeit, eine(n) andere(n) Insolvenzverwalter/in zu wählen. Es war daher im schriftlichen Verfahren ein Stichtag für die evtl. Stellung entsprechender Anträge zu bestimmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
513 IN 12/19: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lange Metallbau GmbH, Marschgehren 5, 28779 Bremen (AG Bremen, HRB 27269 HB), vertr. d.: Andreas Lange, Bargmöhl 59, 23769 Fehmarn, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Ver…
513 IN 12/19: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lange Metallbau GmbH, Marschgehren 5, 28779 Bremen (AG Bremen, HRB 27269 HB), vertr. d.: Andreas Lange, Bargmöhl 59, 23769 Fehmarn, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 2 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 02.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 07.05.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 513 IN 12/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Lange Metallbau GmbH, Marschgehren 5, 28779 Bremen (AG Bremen, HRB 27269 HB),
vertreten durch:
Andreas Lange, Bargmöhl 59, 23769 Fehmarn, (Geschäftsführer),
…
Amtsgericht Bremen 07.05.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 513 IN 12/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Lange Metallbau GmbH, Marschgehren 5, 28779 Bremen (AG Bremen, HRB 27269 HB),
vertreten durch:
Andreas Lange, Bargmöhl 59, 23769 Fehmarn, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des ehemaligen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Bora Haslinger festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des ehemaligen Insolvenzverwalters bezieht und die € 225.443,66 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV. Hinzu kommt die zusätzliche Vergütung in Höhe von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt) für die Verwertung von Absonderungsrechten, § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV.
Aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Verwalteramtes wird ein Abschlag in Höhe von 15,00% für angemessen erachtet.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 300,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
513 IN 12/19: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lange Metallbau GmbH, Marschgehren 5, 28779 Bremen (AG Bremen, HRB 27269 HB), vertr. d.: Andreas Lange, Bargmöhl 59, 23769 Fehmarn, (Geschäftsführer), ist von dem ehemaligen Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetz…
513 IN 12/19: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lange Metallbau GmbH, Marschgehren 5, 28779 Bremen (AG Bremen, HRB 27269 HB), vertr. d.: Andreas Lange, Bargmöhl 59, 23769 Fehmarn, (Geschäftsführer), ist von dem ehemaligen Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 13.08.2024
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