Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Haubold GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Leuchtbergstr. 16, 37269 Eschwege
Handelsregister
Amtsgericht Eschwege HRB 1141
EUID
DEM1602.HRB1141
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Eschwege
Aktenzeichen
3 IN 57/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth
Adresse
Landgraf-Karl-Straße 59, 34131 Kassel
Telefon
0561/22076440
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
01.02.2024 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.03.2024
Berichtstermin
22.04.2024 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
02.07.2025
Prüfungstermin
17.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb einer Druckerei und einer Papierverarbeitung sowie die Entwicklung und Erstellung von Zutrittskontrollen durch die Entwicklung und Produktion von Software und Hardware und der Handel mit solchen Produkten. Innerhalb dieser Grenzen ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Einreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haubold GmbH wurde am 01.02.2024 eröffnet. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Zustimmung zur Einstellung des schuldnerischen Geschäftsbetriebs mit Eröffnung des Verfahrens sowie zum Abschluss eines Kauf- und Übertragungsvertrages mit der H & S Productions GmbH i.G. vom 26.01.2024 bzw. 01.02.2024 beschlossen. Die Gläubiger wurden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 15.03.2024 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin fand am 22.04.2024 statt. Der Insolvenzverwalter hat gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der fälligen und künftig fällig werdenden Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. In weiteren Beschlüssen wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei ein Stichtag für Widersprüche auf den 02.07.2025 bestimmt wurde. Ein weiterer Beschluss ordnete die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten sowie ggf. geänderten Forderungen im schriftlichen Verfahren an, mit einem Stichtag für Widersprüche am 17.12.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 57/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haubold GmbH, Leuchtbergstraße 16, 37269 Eschwege (AG Eschwege, HRB 1141), vertr. d.: 1. Robert Oberthür, (Geschäftsführer), 2. Ingo Eichholz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im s…
3 IN 57/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haubold GmbH, Leuchtbergstraße 16, 37269 Eschwege (AG Eschwege, HRB 1141), vertr. d.: 1. Robert Oberthür, (Geschäftsführer), 2. Ingo Eichholz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 10.06.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Eschwege, 24.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 57/23: Über das Vermögen der Haubold GmbH, Leuchtbergstraße 16, 37269 Eschwege (AG Eschwege, HRB 1141), vertr. d.: 1. Robert Oberthür, (Geschäftsführer), 2. Ingo Eichholz, (Geschäftsführer), ist am 01.02.2024 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Mario Nawrot…
3 IN 57/23: Über das Vermögen der Haubold GmbH, Leuchtbergstraße 16, 37269 Eschwege (AG Eschwege, HRB 1141), vertr. d.: 1. Robert Oberthür, (Geschäftsführer), 2. Ingo Eichholz, (Geschäftsführer), ist am 01.02.2024 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Mario Nawroth, Landgraf-Karl-Straße 59, 34131 Kassel, Tel.: 0561/22076440, Fax: 0561/22076449, E-Mail: iv-kassel@roemermann.com.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 15.03.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am
Montag, dem 22.04.2024, 09:00 Uhr, Sitzungssaal 2; I. Stock, Hauptgebäude,
Amtsgericht Eschwege, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege
eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldeunteralgen werden innerhalb des ersten Drittels
des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (15.03.2024) und dem
Berichts- und Prüfungstermin (22.04.2024) liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme der Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Eschwege, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Eschwege, 01.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 57/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haubold GmbH, Leuchtbergstraße 16, 37269 Eschwege (AG Eschwege, HRB 1141), vertr. d.: 1. Robert Oberthür, (Geschäftsführer), 2. Ingo Eichholz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Beschluss vom 01.02.2024 wird hinsichtlich der Tagesordnung zu dem
Berichts…
3 IN 57/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haubold GmbH, Leuchtbergstraße 16, 37269 Eschwege (AG Eschwege, HRB 1141), vertr. d.: 1. Robert Oberthür, (Geschäftsführer), 2. Ingo Eichholz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Beschluss vom 01.02.2024 wird hinsichtlich der Tagesordnung zu dem
Berichts- und Prüfungstermin am 22.04.2024, 09:00 Uhr Sitzungssaal 2, I. Stock bei dem Amtsgericht Eschwege, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege
zu folgenden Punkten ergänzt:
Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über besonderes bedeutsame Rechtshandlung des Insolvenzverwalters ( §§ 160, 162, 163 InsO) und zwar:
- Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Abschluss des Kauf- und Übertragungsvertrages mit der H & S Producutions GmbH i.G. vom 26.01.2024/01.02.2024
Der Kauf- und Übertragungsvertrag (Angebot und Annahme ) liegt zur
Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
aus.
- Zustimmung zur Einstellung des schuldnerischen Geschäftsbetriebs mit
Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Eschwege, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Eschwege, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Eschwege, 19.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 57/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haubold GmbH, Leuchtbergstraße 16, 37269 Eschwege (AG Eschwege, HRB 1141), vertr. d.: 1. Robert Oberthür, (Geschäftsführer), 2. Ingo Eichholz, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fä…
3 IN 57/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haubold GmbH, Leuchtbergstraße 16, 37269 Eschwege (AG Eschwege, HRB 1141), vertr. d.: 1. Robert Oberthür, (Geschäftsführer), 2. Ingo Eichholz, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Eschwege, 13.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 57/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haubold GmbH, Leuchtbergstraße 16, 37269 Eschwege (AG Eschwege, HRB 1141), vertr. d.: 1. Robert Oberthür, (Geschäftsführer), 2. Ingo Eichholz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Ver…
3 IN 57/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haubold GmbH, Leuchtbergstraße 16, 37269 Eschwege (AG Eschwege, HRB 1141), vertr. d.: 1. Robert Oberthür, (Geschäftsführer), 2. Ingo Eichholz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 02.07.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Eschwege, 26.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 57/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haubold GmbH, Leuchtbergstraße 16, 37269 Eschwege (AG Eschwege, HRB 1141), vertr. d.: 1. Robert Oberthür, (Geschäftsführer), 2. Ingo Eichholz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. …
3 IN 57/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haubold GmbH, Leuchtbergstraße 16, 37269 Eschwege (AG Eschwege, HRB 1141), vertr. d.: 1. Robert Oberthür, (Geschäftsführer), 2. Ingo Eichholz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 17.12.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Eschwege, 24.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 57/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haubold GmbH, Leuchtbergstraße 16, 37269 Eschwege (AG Eschwege, HRB 1141), vertr. d.: 1. Robert Oberthür, (Geschäftsführer), 2. Ingo Eichholz, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter mit Berichterstattung vom 22.10.2024 angezeigt, dass die am 11.03.2024 …
3 IN 57/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haubold GmbH, Leuchtbergstraße 16, 37269 Eschwege (AG Eschwege, HRB 1141), vertr. d.: 1. Robert Oberthür, (Geschäftsführer), 2. Ingo Eichholz, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter mit Berichterstattung vom 22.10.2024 angezeigt, dass die am 11.03.2024 angezeigte Masseunzulänglichkeit nicht mehr besteht.
Amtsgericht Eschwege, 24.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 57/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haubold GmbH, Leuchtbergstraße 16, 37269 Eschwege (AG Eschwege, HRB 1141), vertr. d.: 1. Robert Oberthür, (Geschäftsführer), 2. Ingo Eichholz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten A…
3 IN 57/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haubold GmbH, Leuchtbergstraße 16, 37269 Eschwege (AG Eschwege, HRB 1141), vertr. d.: 1. Robert Oberthür, (Geschäftsführer), 2. Ingo Eichholz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO, § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 18.12.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Eschwege, 24.10.2024
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