Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Haus Exklusiv GmbH Friseur- und Kosmetikleistungen
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Leipziger Str. 90-92, 06108 Halle (Saale)
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 205346
EUID
DEW1215.HRB205346
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 108/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Annegret Nossing
Rolle
Geschäftsführerin (Vertretungsberechtigte)
Adresse
Hamburger Str. 18 d, 06128 Halle (Saale)
Termine & Fristen
Antrag Vergütungsantrag
22.05.2025
Beschluss Festsetzung Vergütung/Auslagen
01.07.2025
Gegenstand des Unternehmens
Friseur- und Kosmetikdienstleistungen sowie der Einzelhandel mit dafür branchentypischen Erzeugnissen. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleiche oder ähnliche Unternehmen zu errichten, zu vertreten und sich an solchen zu beteiligen. Sie kann auch Zweigniederlassungen errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haus Exklusiv GmbH Friseur- und Kosmetikleistungen ist eröffnet. Der Schuldner wird vertreten durch Annegret Nossing, Geschäftsführerin. Im Verfahren sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschluss vom 01.07.2025 festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Festsetzung erfolgte antragsgemäß unter Bezugnahme auf das Gutachten des vorläufigen und jetzigen Verwalters vom 22.05.2025. Als Berechnungsgrundlage diente die Regelvergütung mit einem Bruchteil gemäß § 63 Abs. 3 InsO von 25 % sowie ein Gesamtzuschlag für den Arbeitsaufwand bei der Unternehmensfortführung und Vorbereitung der übertragenden Sanierung. Eine Stellungnahme der Verfahrensparteien zu dem Festsetzungsantrag war nicht eingegangen. Zudem wurde den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 22.05.2025 innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung gegeben. Rechtsmittel gegen die Entscheidung können mit sofortiger Beschwerde oder befristeter Erinnerung angefochten werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 108/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haus Exklusiv GmbH Friseur- und Kosmetikleistungen, Leipziger Straße 90-92, 06108 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 205346), vertr. d.: Annegret Nossing, Hamburger Str. 18 d, 06128 Halle (Saale), (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den I…
59 IN 108/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haus Exklusiv GmbH Friseur- und Kosmetikleistungen, Leipziger Straße 90-92, 06108 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 205346), vertr. d.: Annegret Nossing, Hamburger Str. 18 d, 06128 Halle (Saale), (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 22.05.2025 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Zuschläge wurden beantragt für den erhöhten Arbeitsaufwand für Erschwernisse bei der Unternehmensfortführung und der Vorbereitung der übertragenden Sanierung.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 27.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 59 IN 108/22
In dem Insolvenzverfahren Haus Exklusiv GmbH Friseur- und Kosmetikleistungen, Leipziger Straße 90-92, 06108 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 205346), vertr. d.: Annegret Nossing, Hamburger Str. 18 d, 06128 Halle (Saale), (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalte…
Geschäfts-Nr.: 59 IN 108/22
In dem Insolvenzverfahren Haus Exklusiv GmbH Friseur- und Kosmetikleistungen, Leipziger Straße 90-92, 06108 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 205346), vertr. d.: Annegret Nossing, Hamburger Str. 18 d, 06128 Halle (Saale), (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschluss vom 01.07.2025 festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekanntgemacht:
€ Nettovergütung
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Gesamtbetrag
G r ü n d e:
Die Festsetzung erfolgte antragsgemäß unter Bezugnahme auf die vom vorläufigen und jetzigen Verwalter vorgetragene und an Hand des Gutachtens nachvollziehbare Begründung ihres Antrages vom 22.05.2025.
Die Festsetzung erfolgte ausgehend von einer Berechnungsgrundlage von in Höhe der Regelvergütung mit einem Bruchteil gem. § 63 Abs. 3 InsO von 25 % sowie mit einem Gesamtzuschlag von %für dem Arbeitsaufwand bei der Unternehmensfortführung, Vorbereitung der übertragenden Sanierung, welcher durch die erwirtschaftete Masse nicht abgedeckt ist.
Die Festsetzung der Auslagen erfolgte nach § 8 Abs. 3 InsVV nebst den geltend gemachten Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Eine Stellungnahme der Verfahrensparteien war nach Gewährung rechtlichen Gehörs zu dem Festsetzungsantrag nicht eingegangen.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 01.07.2025.
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