Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Freiraum Kunst und Kulturbahnhof Tannepöls e.V.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.V.
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Handelsregister
Amtsgericht Stendal VR 5602
EUID
DEW1215.VR5602
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dessau-Roßlau (Außenstelle)
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Wallner
Adresse
Merseburger Straße 73, 06112 Halle (Saale)
Telefon
0345/614080
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
28.05.2025 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
11.07.2025
Berichtstermin
12.08.2025 , 15:15 Uhr
Prüfungstermin
12.08.2025 , 15:15 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen des Freiraum Kunst und Kulturbahnhof Tannepöls e.V. ist am 28.05.2025 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Dessau-Roßlau. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jürgen Wallner bestellt worden. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 11.07.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem sind Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Es ist das mündliche Verfahren angeordnet. Am 12.08.2025 findet um 15:15 Uhr im Amtsgericht Dessau-Roßlau eine Gläubigerversammlung statt, die als Berichts- und Prüfungstermin dient. In dieser Versammlung werden unter anderem die Person des Insolvenzverwalters bestätigt, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses beschlossen sowie über die Verwertung der Masse und andere wichtige Rechtshandlungen entschieden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 200/24: Über das Vermögen des Freiraum Kunst und Kulturbahnhof Tannepöls e.V., OT Großzöberitz, Tannepölser Straße 4 A, 06780 Zörbig (AG Stendal, VR 5602), vertr. d.: 1. Gregor Roth, Lauterberger Str. 4, 12347 Berlin, (Vorstand), 2. Moritz Denis, Carl-Herz-Ufer 1, 10961 Berlin, (Vorstand), 3. Hannah Eßler, (Vorsta…
2 IN 200/24: Über das Vermögen des Freiraum Kunst und Kulturbahnhof Tannepöls e.V., OT Großzöberitz, Tannepölser Straße 4 A, 06780 Zörbig (AG Stendal, VR 5602), vertr. d.: 1. Gregor Roth, Lauterberger Str. 4, 12347 Berlin, (Vorstand), 2. Moritz Denis, Carl-Herz-Ufer 1, 10961 Berlin, (Vorstand), 3. Hannah Eßler, (Vorstand), ist am 28.05.2025 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Jürgen Wallner, Merseburger Straße 73, 06112 Halle (Saale), Tel.: 0345/614080, Fax: 0345/6140810, E-Mail: halle@wallnerweiss.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 11.07.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 12.08.2025, 15:15 Uhr, Saal 012, Amtsgericht Dessau-Roßlau (Außenstelle), Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau, eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
* sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (§§ 175, 176; 178; 179 InsO)
Hinweise: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Abweichend von § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO sollen jedoch die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden nicht bei Gericht, sondern in Ihren Büroräumen zur Einsicht ausgelegt werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 28.05.2025
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