Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Havana-Steintor GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Scholvinstraße 4, 30159 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 204577
EUID
DEP2305.HRB204577
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
908 IN 666/25 - 6 -
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jens Wilhelm V
Adresse
Hohenzollernstraße 53, 30161 Hannover
Telefon
0511 696846-0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
26.09.2025 , 12:20 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb des Musik-Clubs STURGIS in Hannover und/oder weiterer Musik-Clubs, ferner Planung und Durchführung von Veranstaltungen (Musik- und Kultur-Events), weiterhin Mediaagentur für Promotion und Internet.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Havana-Steintor GmbH ist am 26.09.2025 um 12:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Wilhelm V bestellt worden. Im weiteren Verlauf hat der Insolvenzverwalter am 01.06.2026 gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 666/25 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Havana-Steintor GmbH, Scholvinstraße 4, 30159 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 204577), vertr. d.: Ferdi Simsek, Hannover, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 01.06.2026 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüll…
908 IN 666/25 - 6 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Havana-Steintor GmbH, Scholvinstraße 4, 30159 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 204577), vertr. d.: Ferdi Simsek, Hannover, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 01.06.2026 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Hannover, 03.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 666/25 - 6 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Havana-Steintor GmbH, Scholvinstraße 4, 30159 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 204577), vertr. d.: Ferdi Simsek, Hannover, (Geschäftsführer), ist am 26.09.2025 um 12:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin ange…
908 IN 666/25 - 6 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Havana-Steintor GmbH, Scholvinstraße 4, 30159 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 204577), vertr. d.: Ferdi Simsek, Hannover, (Geschäftsführer), ist am 26.09.2025 um 12:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Wilhelm V, Hohenzollernstraße 53, 30161 Hannover, Tel.: 0511 696846-0, Fax: 0511 696846-79 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 26.09.2025
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