Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heinrich Trenzinger - GmbH & Co. KG -, (Büro Service), mit Sitz in Hannover, ist die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der verfügbare Massebestand beträgt 79.233,61 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 4.645.894,15 EUR zu berücksichtigen sind. Der Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters sowie zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis ist auf den 14.07.2026 um 10:30 Uhr beim Amtsgericht Hannover bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 429/04 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heinrich Trenzinger - GmbH & Co. KG -, (Büro Service), Großer Kolonnenweg 18, 30163 Hannover (AG Hannover, HRA 23327), vertr. d.: 1. Trenzinger, Gesellschaft für Bürobedarf mit beschränkter Haftung, Gustav-Adolf-Str. 30, 30167 Hannover, (persönlich ha…
908 IN 429/04 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heinrich Trenzinger - GmbH & Co. KG -, (Büro Service), Großer Kolonnenweg 18, 30163 Hannover (AG Hannover, HRA 23327), vertr. d.: 1. Trenzinger, Gesellschaft für Bürobedarf mit beschränkter Haftung, Gustav-Adolf-Str. 30, 30167 Hannover, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Katrin Trenzinger, Kerspenhäuser Straße 1, 36272 Niederaula, (Geschäftsführerin, verstorben), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ralph Bünning, Domshof 18-20, 28195 Bremen, Tel.: 0421/3686476, Fax: 0421/3686100, Internet: www.schubra.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 79.233,61 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 4.645.894,15 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 03.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 429/04 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heinrich Trenzinger - GmbH & Co. KG -, (Büro Service), Großer Kolonnenweg 18, 30163 Hannover (AG Hannover, HRA 23327), vertr. d.: 1. Trenzinger, Gesellschaft für Bürobedarf mit beschränkter Haftung, Gustav-Adolf-Str. 30, 30167 Hannover, (persönlich ha…
908 IN 429/04 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heinrich Trenzinger - GmbH & Co. KG -, (Büro Service), Großer Kolonnenweg 18, 30163 Hannover (AG Hannover, HRA 23327), vertr. d.: 1. Trenzinger, Gesellschaft für Bürobedarf mit beschränkter Haftung, Gustav-Adolf-Str. 30, 30167 Hannover, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Katrin Trenzinger, Kerspenhäuser Straße 1, 36272 Niederaula, (Geschäftsführerin, verstorben), ist die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt (§ 196 InsO) und Schlusstermin bestimmt auf:
Dienstag, 14.07.2026, 10:30 Uhr, Saal 226, 2. Obergeschoss, Amtsgericht Hannover, Dienstgebäude Hamburger Allee 26, 30161 Hannover.
Der Termin dient der
a) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 03.06.2026
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