Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HBL Nord-Energie GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Linnenkamp 40, 31137 Hildesheim
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 960
EUID
DEP2408.HRB960
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 19/22 -132
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann
Termine & Fristen
Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen
22.04.2024
Abstimmung über Insolvenzplan
21.06.2024 , 09:00 Uhr
Stichtag für Widerspruch (nach Ablauf der Anmeldefrist)
29.09.2025
Besonderer Prüfungstermin
27.04.2026
Besondere Gläubigerversammlung
30.06.2026 , 09:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Handel und Versorgung Dritter (Privat- und Gewerbekunden) mit Energie, Erbringung von Energiedienstleistungen einschließlich Abwicklung von Energielieferungen, Planung, Verkauf sowie Errichtung/Installation von regenerativen und sonstigen Energieanlagen einschließlich ihres Betriebes zur dezentralen Energieversorgung und für Energierückgewinnungssysteme sowohl stationärer als auch mobiler Bauweise und alle in diesem Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte, des Weiteren Beteiligung und Verwaltung der Beteiligungen an Unternehmen solchen oder vergleichbaren Zwecks
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HBL Nord-Energie GmbH ist ein Insolvenzplanverfahren durchlaufen. Ein Termin zur Erörterung und Abstimmung über den von Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann vorgelegten Insolvenzplan fand am 21.06.2024 statt, wobei der Plan von der Gläubigerversammlung angenommen ist. Im weiteren Verlauf wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren für den 22.04.2024 durchgeführt. Ein besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen ist auf den 27.004.2026 festgesetzt. Zudem wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet, wobei ein Stichtag für Widersprüche auf den 29.09.2025 bestimmt ist. Ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung zur Anhörung der Gläubiger bezüglich der Mandatierung von Rechtsanwalt Stefan von Raumer im Zusammenhang mit einer Verfassungsbeschwerde ist für den 30.06.2026 anberaumt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 19/22 -132: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HBL Nord-Energie GmbH, Linnenkamp 40, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 960), vertr. d.: Knut Bettels, Hildesheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf
27.04.20…
50 IN 19/22 -132: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HBL Nord-Energie GmbH, Linnenkamp 40, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 960), vertr. d.: Knut Bettels, Hildesheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf
27.04.2026.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 17.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 50 IN 19/22 -132
In dem Insolvenzverfahren HBL Nord-Energie GmbH, Linnenkamp 40, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 960), vertr. d.: Knut Bettels, Hildesheim, (Geschäftsführer), erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 22.04.2024. Der Feststellung der n…
Geschäfts-Nr. 50 IN 19/22 -132
In dem Insolvenzverfahren HBL Nord-Energie GmbH, Linnenkamp 40, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 960), vertr. d.: Knut Bettels, Hildesheim, (Geschäftsführer), erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 22.04.2024. Der Feststellung der nachträglich angemeldeten Forderungen kann bis zum 19.04.2024 widersprochen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 29.12.2023
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 19/22 -132: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HBL Nord-Energie GmbH, Linnenkamp 40, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 960), vertr. d.: Knut Bettels, Hildesheim, (Geschäftsführer), ist Termin zur
a) Erörterung eines von dem Insolvenzverwalter vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Pl…
50 IN 19/22 -132: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HBL Nord-Energie GmbH, Linnenkamp 40, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 960), vertr. d.: Knut Bettels, Hildesheim, (Geschäftsführer), ist Termin zur
a) Erörterung eines von dem Insolvenzverwalter vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Freitag, 21.06.2024, 09:00 Uhr, Bahnhofsallee 37, Saal 32 (FA), Nebengebäude, Bahnhofsallee 37, 31134 Hildesheim.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Organisatorischer Hinweis: Es wird gebeten, die Teilnahme an dem Termin dem Insolvenzverwalter vorab mitzuteilen. Die Mitteilung ist NICHT Voraussetzung für die Teilnahme an dem Termin. Sie soll lediglich die Organisation des Termins erleichtern und Verzögerungen vermeiden.
Amtsgericht Hildesheim, 29.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 19/22 -132: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HBL Nord-Energie GmbH, Linnenkamp 40, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 960), vertr. d.: Knut Bettels, Hildesheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über d…
50 IN 19/22 -132: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HBL Nord-Energie GmbH, Linnenkamp 40, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 960), vertr. d.: Knut Bettels, Hildesheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hildesheim, 12.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 19/22 -132: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HBL Nord-Energie GmbH, Linnenkamp 40, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 960), vertr. d.: Knut Bettels, Hildesheim, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann festgesetzt worden. G…
50 IN 19/22 -132: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HBL Nord-Energie GmbH, Linnenkamp 40, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 960), vertr. d.: Knut Bettels, Hildesheim, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hildesheim eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 175 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
vorläufiger Gesamtbetrag
EUR
Deckelung der Gesamtvergütung gem. Insolvenzplan vom 23.05.2024
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich bereits entnommener Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 04.06.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Unter Berücksichtigung von Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des Insolvenzverwalters erscheinen diverse Zuschlagstatbestände verwirklicht und angemessen:
a) Hohe Gläubigeranzahl
Aufgrund der hohen Anzahl der Forderungsanmeldungen war von einem erheblichen Mehraufwand (Erfassung, Kommunikation, Tabellenpflege) auszugehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass keine Beauftragung eines externen Dienstleisters erfolgte.
Auch unter dem Gesichtspunkt, dass hier oftmals gleich gelagerte Fallkonstellationen zu prüfen waren ist der beantragte Zuschlag in Höhe von 50 v.H. angemessen.
b) Ausarbeitung eines Insolvenzplans
Vorliegend wurde der Insolvenzverwalter von der Gläubigerversammlung mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplanes mit dem Ziel der Verkürzung der Verfahrensdauer beauftragt.
Der diesbezügliche Mehraufwand unterscheidet sich nach Aktenlage signifikant von einem Normalverfahren.
Ziel war es mit einer Regelung zur Bezifferung von Schadensersatzansprüchen die Verfahrensdauer maßgeblich zu verkürzen und den Gläubigern Nachteile durch Zins- und Inflationsverluste zu ersparen.
Vorliegend war sicherzustellen, dass die notwendige Schätzung der Gläubigerforderungen sich so exakt wie möglich an den wirtschaftlichen und rechtlichen Gegebenheiten orientiert.
Aus diesem Grund waren umfangreiche Absprachen und Prüfungen erforderlich.
Der vorgelegte Plan wurde schließlich von der Gläubigerversammlung angenommen.
Der insoweit veranschlagte Zuschlag in Höhe von 125 v.H. wird mit Blick u.a. auf die maßgebliche Verkürzung des Verfahrens für gerechtfertigt erachtet.
Der insgesamt veranschlagte Zuschlag in Höhe von 175 v.H. erscheint in der Gesamtschau angemessen und notwendig um in Anbetracht des Mehraufwands in diesem Verfahren zu einer angemessenen Vergütung zu gelangen.
In Anbetracht der Vereinfachung der Nachabwicklung des Verfahrens durch die Annahme des Insolvenzplanes am 21.06.2024 und aus Gründen der frühzeitigen Rechtssicherheit hinsichtlich der Gesamtkosten hat der Insolvenzverwalter einer Deckelung auf einen Teilbetrag der o.g. Vergütung zugestimmt.
IV.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 16.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 19/22 -132: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HBL Nord-Energie GmbH, Linnenkamp 40, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 960), vertr. d.: Knut Bettels, Hildesheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. …
50 IN 19/22 -132: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HBL Nord-Energie GmbH, Linnenkamp 40, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 960), vertr. d.: Knut Bettels, Hildesheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 29.09.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 15.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 19/22 -132: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HBL Nord-Energie GmbH, Linnenkamp 40, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 960), vertr. d.: Knut Bettels, Hildesheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversamml…
50 IN 19/22 -132: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HBL Nord-Energie GmbH, Linnenkamp 40, 31137 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 960), vertr. d.: Knut Bettels, Hildesheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Dienstag, 30.06.2026, 09:00 Uhr, Saal 124, Hauptgebäude, Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim.
Der Termin dient der Anhörung der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger zur beabsichtigten Mandatierung von Rechtsanwalt Stefan von Raumer mit Blick auf die eingelegte Verfassungsbeschwerde (§160 InsO). Der entsprechende Antrag des Insolvenzverwalters vom 04.06.2026 kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung gem. §160 Abs. 1 Satz 3 InsO als erteilt.
Amtsgericht Hildesheim, 04.06.2026
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