Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HD GrowGlow Cosmetics UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Königstein im Taunus HRB 11932
EUID
DEM1203.HRB11932
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht
Phase
Antragsverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Thomas Leypold
Adresse
Karl-Marx-Straße 20, 06317 Seegebiet Mansfelder Land
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
26.02.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der HD GrowGlow Cosmetics UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Kronberg im Taunus wurde ein Insolvenzantragsverfahren geführt. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist am 26.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Das Verfahren ist damit im Antragsverfahren beendet, da keine Eröffnung erfolgt ist. Rechtsmittel gegen die Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
90 IN 8/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HD GrowGlow Cosmetics UG (haftungsbeschränkt), Limburger Straße 52, 61476 Kronberg im Taunus (AG Königstein, HRB 11932), vertr. d.: Thomas Leypold, Karl-Marx-Straße 20, 06317 Seegebiet Mansfelder Land, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung de…
90 IN 8/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HD GrowGlow Cosmetics UG (haftungsbeschränkt), Limburger Straße 52, 61476 Kronberg im Taunus (AG Königstein, HRB 11932), vertr. d.: Thomas Leypold, Karl-Marx-Straße 20, 06317 Seegebiet Mansfelder Land, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 26.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht, Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Königstein/Ts. eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Königstein/Ts. an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Königstein/Ts., 26.02.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.