Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HD Plan GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Moselufer 50, 56073 Koblenz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRB 7555
EUID
DET2210V.HRB7555
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 131/18
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Mechthild Greve
Termine & Fristen
Stichtag schriftliches Verfahren
06.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb von Gesellschaftsanteilen und die Geschäftsführung und Vertretung anderer Unternehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HD Plan GmbH ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Mechthild Greve, hat ihre Vergütung und Auslagen für die Zeit vorläufiger Maßnahmen sowie für das Hauptverfahren beantragt. Die Beträge wurden vom Amtsgericht Koblenz festgesetzt, jedoch gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht. Im Hauptverfahren ist die Schlussverteilung mit Genehmigung des Gerichts erfolgt. Der Massebestand betrug 2.237,99 Euro, was der Summe der zu berücksichtigenden Forderungen entspricht. Vorbehaltlich weiterer Kosten wurde dieser Betrag verteilt. Das Schlussverzeichnis ist bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Koblenz niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HD Plan GmbH, Moselufer 50, 56073
Koblenz (AG Koblenz, HRB 7555), vertreten durch Elena Berlin, (Geschäftsführerin), findet mit
Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Das Schlussverzeichnis ist auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts in Koblenz - 21 IN 131…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HD Plan GmbH, Moselufer 50, 56073
Koblenz (AG Koblenz, HRB 7555), vertreten durch Elena Berlin, (Geschäftsführerin), findet mit
Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Das Schlussverzeichnis ist auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts in Koblenz - 21 IN 131/18 - niedergelegt worden. Die
Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 2.237,99 Euro. Vorbehaltlich weiterer
Gerichts- und Verfahrenskosten ist ein Massebestand in Höhe von 2.237,99 Euro verfügbar.
56068 Koblenz, 27.05.2026
Das Amtsgericht - Abt.21
21 IN 131/18
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HD Plan GmbH, Moselufer 50, 56073 Koblenz (AG Koblenz, HRB 7555), vertr. d.: Elena Berlin, Mühlenweg 14, 56269 Dierdorf, (Geschäftsführerin), wird die Schlussverteilung durch die Insolvenzverwalterin genehmigt . Anstelle des Schlusstemins wird das schriftliche Verfahren a…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HD Plan GmbH, Moselufer 50, 56073 Koblenz (AG Koblenz, HRB 7555), vertr. d.: Elena Berlin, Mühlenweg 14, 56269 Dierdorf, (Geschäftsführerin), wird die Schlussverteilung durch die Insolvenzverwalterin genehmigt . Anstelle des Schlusstemins wird das schriftliche Verfahren angeordnet. Stichtag, der dem Schlusstermin im schriftlichen Verfahren entspricht, wird auf den 06.07.2026 bestimmt.
Der Stichtag dient zur:
1. Überprüfung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
2. Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis;
3. Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
4. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
56068 Koblenz, 05.05.2026
Das Amtsgericht - Abt 21
21 IN 131/18
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 131/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HD Plan GmbH, Moselufer 50, 56073 Koblenz (AG Koblenz, HRB 7555), vertr. d.: Elena Berlin, Mühlenweg 14, 56269 Dierdorf, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Mechthild Greve festgesetzt worden. Gemäß § …
21 IN 131/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HD Plan GmbH, Moselufer 50, 56073 Koblenz (AG Koblenz, HRB 7555), vertr. d.: Elena Berlin, Mühlenweg 14, 56269 Dierdorf, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Mechthild Greve festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Koblenz eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 15 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 29.08.2025 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Ein Zuschlag in der Gesamtschau in Höhe von 15 % erscheint unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Verfahrens als angemessen.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Koblenz, 05.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 131/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HD Plan GmbH, Moselufer 50, 56073 Koblenz (AG Koblenz, HRB 7555), vertr. d.: Elena Berlin, Mühlenweg 14, 56269 Dierdorf, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwältin Mechthild Greve festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die …
21 IN 131/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HD Plan GmbH, Moselufer 50, 56073 Koblenz (AG Koblenz, HRB 7555), vertr. d.: Elena Berlin, Mühlenweg 14, 56269 Dierdorf, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwältin Mechthild Greve festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Koblenz eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 29.08.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung ihre Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 54.748,49 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Koblenz, 05.05.2026
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