Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HDL Hotelservice und Gebäudereinigung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Wolfskeelstraße 5, 97294 Unterpleichfeld
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Würzburg HRB 13137
EUID
DED4708V.HRB13137
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 35/19
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz
Adresse
Ludwigstr. 23b, 97070 Würzburg
Telefon
0931/2789885-1502
E-Mail
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
07.08.2024
Schlusstermin
30.05.2025
Gegenstand des Unternehmens
Hotel- und Zimmerreinigung, Abwaschservice und Reinigungsarbeiten aller Art
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der HDL Hotelservice und Gebäudereinigung GmbH, AG Würzburg, HRB 13137, sind verschiedene Verfahrensschritte erfolgt. Der Insolvenzverwalter Dr. Harald Schwartz hat die Vergütung und Auslagen sowie die Umsatzsteuer durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main festgesetzt bekommen. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet, wobei die Widerspruchsfrist am 07.08.2024 endete. Die Zustimmung zur Verteilung ist bereits erteilt worden. Zur Verteilung steht ein Betrag von 546.830,02 Euro vor Abzug der Verfahrenskosten zur Verfügung, bei einer Summe festgestellter Forderungen von 1.238.858,95 Euro. Ein schriftlicher Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung und Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände ist für den Zeitraum um den 30.05.2025 angesetzt, wobei Anträge bis zum 30.05.2025 einzureichen sind. Zudem wurde die Nachtragsverteilung von Steuererstattungen angeordnet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
AZ: 8 IN 35/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
HDL Hotelservice und Gebäudereinigung GmbH, Wolfskeelstraße 5, 97294 Unterpleichfeld (AG Würzburg, HRB 13137),
vertreten durch:
1. Meriton Bekteshi, Breslauer Straße 57, 63110 Rodgau, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters zu 1.:
Rechts…
AZ: 8 IN 35/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
HDL Hotelservice und Gebäudereinigung GmbH, Wolfskeelstraße 5, 97294 Unterpleichfeld (AG Würzburg, HRB 13137),
vertreten durch:
1. Meriton Bekteshi, Breslauer Straße 57, 63110 Rodgau, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwälte Adler & Schlottmann, Kreuzberger Ring 52, 65205 Wiesbaden, wird die Nachtragsverteilung der vor und während der Dauer des Insolvenzverfahrens begründeten Steuererstattungen (vgl. BGF Urteil v. 28.02.2012 - VII R 36/11), sowie hinsichtlich möglicher Zahlungen der Schuldnerin angeordnet.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 11.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 35/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HDL Hotelservice und Gebäudereinigung GmbH, Wolfskeelstraße 5, 97294 Unterpleichfeld (AG Würzburg, HRB 13137), vertr. d.: 1. Meriton Bekteshi, Breslauer Straße 57, 63110 Rodgau, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im s…
8 IN 35/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HDL Hotelservice und Gebäudereinigung GmbH, Wolfskeelstraße 5, 97294 Unterpleichfeld (AG Würzburg, HRB 13137), vertr. d.: 1. Meriton Bekteshi, Breslauer Straße 57, 63110 Rodgau, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 07.08.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 22.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 35/19
In dem Insolvenzverfahren HDL Hotelservice und Gebäudereinigung GmbH, Wolfskeelstraße 5, 97294 Unterpleichfeld (AG Würzburg, HRB 13137), vertr. d.: 1. Meriton Bekteshi, Breslauer Straße 57, 63110 Rodgau, (Geschäftsführer),
sind die Vergütung und die Auslagen der Insolvenzverwalterin bzw. des…
Geschäftsnummer: 8 IN 35/19
In dem Insolvenzverfahren HDL Hotelservice und Gebäudereinigung GmbH, Wolfskeelstraße 5, 97294 Unterpleichfeld (AG Würzburg, HRB 13137), vertr. d.: 1. Meriton Bekteshi, Breslauer Straße 57, 63110 Rodgau, (Geschäftsführer),
sind die Vergütung und die Auslagen der Insolvenzverwalterin bzw. des Insolvenzverwalters sowie die Umsatzsteuer hieraus durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Die festgesetzten Beträge sind nicht zu veröffentlichen (§ 64 Abs. 2 S. 2 InsO).
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main, Justizzentrum Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), eingesehen werden.
Es folgen der Tenor der Entscheidung (ohne die festgesetzten Beträge, welche durch ein dreimaliges "x" (xxx) ersetzt werden), die Gründe der Entscheidung sowie die Rechtsbehelfsbelehrung:
werden die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
1. xxx Euro Nettovergütung nach InsVV
inklusive 50 % Zuschlag nach § 3 InsVV und
Zustellungskosten
2. xxx Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. xxx Euro Auslagen zuzüglich
4. xxx Euro weitere Zustellungsauslagen
5. xxx Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
1. xxx Euro Gesamtbetrag
Der darüber hinausgehende Antrag des Insolvenzverwalters vom 02.02.2023 wird zurückhgewiesen.
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz, Ludwigstr. 23b, 97070 Würzburg, Tel.: 0931/2789885-1502, Fax: 0931/2789885-2000, E-Mail: wuerzburg@sri.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Begründung:
Der Insolvenzverwalter erhält für die von ihm ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters ist gem. § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 2 InsVV.
Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des Insolvenzverwalters sind bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Durch Abweichung vom Regelsatz kann dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung in Form von Zu- und Abschlägen gem. § 3 InsVV Rechnung getragen werden.
In vorliegendem Fall wurde ein Zuschlag von 50 % der Regelvergütung geltend gemacht. Im wesentlichen basiert dieser auf dem auch im eröffneten Verfahren weiter anhaltenden obstruktiven Verhalten der Geschäftsführerin der Schuldnerin und den sich hieraus ergebenden, erheblichen Ermittlungsschwierigkeiten des Insolvenzverwalters. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird in diesem Zusammenhang vollumfanglich auf den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 02.02.2023 verwiesen. Der Zuschlag ist sowohl der Sache als auch der Höhe nach begründet.
Im vorliegenden Verfahren wurde bei der Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters von einer Insolvenzmasse in Höhe von 657.582,97 EURO ausgegangen.
Der Insolvenzverwalter war hier zunächst von einer etwas höheren Teilungsmasse von 658.462,36 Euro ausgegangen. Diese wiederum enthielt die seitens des Verwalters kalkulierte Steuererstattung aus der vorläufigen Verwaltervergütung in Höhe von 7.042,52 Euro. Da jedoch im Rahmen der Festsetzung der vorläufigen Verwaltervergütung mit Einverständnis des Insolvenzverwalters eine Absetzung erfolgte, reduzierte sich dementsprechend die zu erwartende Steuererstattung auf 6.227,96. Dies hatte wiederum Auswirkungen auf die entsprechend niedrigere Steuererstattung, die aus der endgültigen Verwaltervergütung zugunsten der Insolvenzmasse zu erwarten ist; der Verwalter hatte diese (rechnerisch richtig) mit 13.672,68 Euro kalkuliert; sie beträgt nunmehr nur noch 13.607,85 Euro; auf die nachfolgenden Ausführungen wird hierzu verwiesen.
Insbesondere war hier zu berücksichtigen, daß eine Umsatzsteuererstattung, die die Masse bei Einreichung der Schlußrechnung mit Sicherheit noch zu erwarten hat, bei der Bemessungsgrundlage für die Vergütung des Verwalters zu berücksichtigen ist, was auch dann gilt, wenn sich dieser Anspruch aus dem Vorsteuerabzug hinsichtlich der festzusetzenden Vergütung des Verwalters ergibt (so BGH 9. Zivilsenat, Beschluß v. 25.10.2007, Az. IX ZB 147/06).
Hierbei war zunächst die seitens des Verwalters bereits generierte bzw. im Rahmen der Steuererstattung aus der vorläufigen Verwaltervergütung noch zu erwartende Insolvenzmasse in Höhe von insgesamt 643,975,12 Euro zugrundezulegen und dieser sodann die Umsatzsteuer hinzuzurechnen, welche sich ergibt, wenn man aus der bereits generierten Insolvenzmasse die Vergütung sowie die Auslagen errechnet und sodann hieraus die Umsatzsteuer ermittelt. Die hinzuzurechnende Umsatzsteuer beträgt in vorliegendem Fall 13.607,85 Euro und ist der generierten Insolvenzmasse hinzuzurechnen, so daß sich letztlich eine bei der Berechnung der Vergütung zugrundezulegende Insolvenzmasse in Höhe von 657.582,97 ergibt.
Dem Antrag auf Festsetzung der Vergütung war stattzugeben. Auf den Vergütungsantrag wird Bezug genommen.
Der Insolvenzverwalter kann gem. § 8 III S. 1 InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern.
Der Pauschbetrag darf 30% der Regelvergütung nicht überschreiten, § 8 III S. 2 InsVV.
Zusätzlich zur Vergütung und Auslagen war gemäß § 7 InsVV ein Betrag in Höhe der vom Insolvenzverwalter zu zahlenden Umsatzsteuer festzusetzen.
Auslagen für gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragene Zustellungen waren, soweit beantragt, gesondert festzusetzen (sh. BGH, Beschluß v. 21.03.2013, Az.: IX ZB 209/10). In vorliegendem Verfahren wurden Auslagen für insgesamt 176 Zustellungen geltend gemacht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 30.01.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 35/19
In dem Insolvenzverfahren HDL Hotelservice und Gebäudereinigung GmbH, Wolfskeelstraße 5, 97294 Unterpleichfeld (AG Würzburg, HRB 13137),
vertreten durch:
1. Meriton Bekteshi, Breslauer Straße 57, 63110 Rodgau, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwälte A…
Geschäftsnummer: 8 IN 35/19
In dem Insolvenzverfahren HDL Hotelservice und Gebäudereinigung GmbH, Wolfskeelstraße 5, 97294 Unterpleichfeld (AG Würzburg, HRB 13137),
vertreten durch:
1. Meriton Bekteshi, Breslauer Straße 57, 63110 Rodgau, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwälte Adler & Schlottmann, Kreuzberger Ring 52, 65205 Wiesbaden,
wird schriftlicher Schlusstermin (§ 5 Absatz 2 InsO) zur
Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse,
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstraße 18,
63065 Offenbach am Main, abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 30.05.2025 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Offenbach am Main, 04.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 35/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HDL Hotelservice und Gebäudereinigung GmbH, Wolfskeelstraße 5, 97294 Unterpleichfeld (AG Würzburg, HRB 13137), vertr. d.: 1. Meriton Bekteshi, Breslauer Straße 57, 63110 Rodgau, (Geschäftsführer), wurde die Zustimmung zur Verteilung erteilt.
De…
Geschäftsnummer: 8 IN 35/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HDL Hotelservice und Gebäudereinigung GmbH, Wolfskeelstraße 5, 97294 Unterpleichfeld (AG Würzburg, HRB 13137), vertr. d.: 1. Meriton Bekteshi, Breslauer Straße 57, 63110 Rodgau, (Geschäftsführer), wurde die Zustimmung zur Verteilung erteilt.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach, 04.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 35/19
In dem Insolvenzverfahren HDL Hotelservice und Gebäudereinigung GmbH, Wolfskeelstraße 5, 97294 Unterpleichfeld (AG Würzburg, HRB 13137),
vertreten durch:
1. Meriton Bekteshi, Breslauer Straße 57, 63110 Rodgau, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwälte A…
Geschäftsnummer: 8 IN 35/19
In dem Insolvenzverfahren HDL Hotelservice und Gebäudereinigung GmbH, Wolfskeelstraße 5, 97294 Unterpleichfeld (AG Würzburg, HRB 13137),
vertreten durch:
1. Meriton Bekteshi, Breslauer Straße 57, 63110 Rodgau, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwälte Adler & Schlottmann, Kreuzberger Ring 52, 65205 Wiesbaden, soll die Verteilung vorgenommen werden. Zur Verteilung steht ein Betrag von 546.830,02 Euro vor Abzug der Verfahrenskosten zur Verfügung. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 1.238.858,95 Euro.
Amtsgericht Offenbach am Main, 04.04.2025
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