Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Thorwa Metalltechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Wickersdorfer Ring 10, 35099 Burgwald
Handelsregister
Amtsgericht Marburg HRB 7478
EUID
DEM1809.HRB7478
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Marburg
Aktenzeichen
170/24 (27)
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Carsten Koch
Adresse
Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel
Telefon
0561/3166-311
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
30.12.2024 , 07:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
28.02.2025
Masseunzulänglichkeit angezeigt
10.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Metallbearbeitung sowie die Herstellung und der Vertrieb von eigenen Produkten, die überwiegend aus Blechteilen gefertigt werden.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thorwa Metalltechnik GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat am 10.06.2025 gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Die Bekanntgabe dieses Status erfolgte durch das Amtsgericht Marburg am 11.06.2025.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thorwa Metalltechnik GmbH ist am 30.12.2024 um 07:30 Uhr durch das Amtsgericht Marburg eröffnet worden. Rechtsanwalt Carsten Koch aus Kassel ist zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 28.02.2025 bei dem Insolvenz…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thorwa Metalltechnik GmbH ist am 30.12.2024 um 07:30 Uhr durch das Amtsgericht Marburg eröffnet worden. Rechtsanwalt Carsten Koch aus Kassel ist zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 28.02.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Am 10.06.2025 hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
22 IN 170/24 (27): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thorwa Metalltechnik GmbH, Wickersdorfer Ring 10, 35099 Burgwald (AG Marburg , HRB 7478), vertr. d.: 1. Matthias Müller, (Geschäftsführer), 2. Thorben Wassmuth, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 10.06.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass …
22 IN 170/24 (27): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thorwa Metalltechnik GmbH, Wickersdorfer Ring 10, 35099 Burgwald (AG Marburg , HRB 7478), vertr. d.: 1. Matthias Müller, (Geschäftsführer), 2. Thorben Wassmuth, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 10.06.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Marburg, 11.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
22 IN 170/24 (27): Über das Vermögen der Thorwa Metalltechnik GmbH, Wickersdorfer Ring 10, 35099 Burgwald (AG Marburg, HRB 7478), vertr. d.: 1. Matthias Müller, (Geschäftsführer), 2. Thorben Wassmuth, (Geschäftsführer), ist am 30.12.2024 um 07:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Recht…
22 IN 170/24 (27): Über das Vermögen der Thorwa Metalltechnik GmbH, Wickersdorfer Ring 10, 35099 Burgwald (AG Marburg, HRB 7478), vertr. d.: 1. Matthias Müller, (Geschäftsführer), 2. Thorben Wassmuth, (Geschäftsführer), ist am 30.12.2024 um 07:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Carsten Koch, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166-311, Fax: 0561/3166-312, E-Mail: Kassel@westhelleundpartner.eu.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 28.02.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
- Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungs-wege (§130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären, die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die § 173 Abs. 2 ZPO Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg, 30.12.2024
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