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Insolvenzprofil
Hirtler Seifen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Beiersdorfstraße 1, 79423 Heitersheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 705107
EUID
DEB8536.HRB705107
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IE 4/18
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
17.12.2023
Forderungsanmeldefrist
17.12.2024
Frist zur Einreichung von Anträgen
20.01.2025
Schlussverteilung
01.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung, Herstellung und Vertrieb chemischer Produkte, insbesondere von Seifen einschließlich aller damit zusammenhängenden Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren der Hirtler Seifen GmbH, Beiersdorfstraße 1, 79423 Heitersheim (AG Freiburg, HRB 705107), sind die Vergütung und die Auslagen für Mitglieder des Gläubigerausschusses festgesetzt worden. Durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main wurde zunächst die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Bundesagentur für Arbeit auf einen Stundensatz von 200,00 € festgelegt. In einer weiteren Entscheidung vom 10.10.2025 wurde die Vergütung für das Gläubigerausschussmitglied Jochen B. Traut auf einen Stundensatz von 250,00 € festgesetzt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hirtler Seifen GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Offenbach am Main hat in mehreren Beschlüssen die Vergütung und Auslagen von Gläubigerausschussmitgliedern festgesetzt. Zunächst wurde die Vergütung für Silvia Lackenbauer mit einem Stundensatz von 200,00 € festgelegt. Später…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hirtler Seifen GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Offenbach am Main hat in mehreren Beschlüssen die Vergütung und Auslagen von Gläubigerausschussmitgliedern festgesetzt. Zunächst wurde die Vergütung für Silvia Lackenbauer mit einem Stundensatz von 200,00 € festgelegt. Später erfolgte die Festsetzung der Vergütung für Jochen B. Traut mit einem Stundensatz von 250,00 €. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden Gläubiger gemäß § 5 Absatz 2 InsO im schriftlichen Verfahren aufgefordert, nachrangige Insolvenzforderungen bis zum 17.12.2023 anzumelden. Ein schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der nachrangigen Forderungen sowie der nachträglich angemeldeten Forderungen wurde angesetzt. Gläubigern wurde aufgegeben, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen bis zum 20.01.2025 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hirtler Seifen GmbH ist eröffnet und läuft. Das Amtsgericht Offenbach am Main hat in mehreren Beschlüssen die Vergütung von Gläubigerausschussmitgliedern festgesetzt. Zunächst wurde die Vergütung des Mitglieds Bundesagentur für Arbeit mit einem Stundensatz von 200,00 € für 5…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hirtler Seifen GmbH ist eröffnet und läuft. Das Amtsgericht Offenbach am Main hat in mehreren Beschlüssen die Vergütung von Gläubigerausschussmitgliedern festgesetzt. Zunächst wurde die Vergütung des Mitglieds Bundesagentur für Arbeit mit einem Stundensatz von 200,00 € für 50 Stunden und 44 Minuten Tätigkeit festgesetzt. Später erfolgte die Festsetzung der Vergütung für Jochen B. Traut mit einem Stundensatz von 250,00 €. Im November 2024 wurde ein Termin zur Anmeldung nachrangiger Insolvenzforderungen bekannt gegeben. Die ursprüngliche Frist vom 17.12.2023 wurde durch Beschluss vom 19.11.2024 korrigiert und auf den 17.12.2024 verlängert, da im vorherigen Beschluss ein Schreibfehler unterlaufen war. Gläubiger wurden aufgefordert, Anträge und Einwendungen bis zum 20.01.2025 schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hirtler Seifen GmbH ist eröffnet. Im Laufe des Verfahrens wurden Vergütungen und Auslagen für Gläubigerausschussmitglieder sowie den Insolvenzverwalter durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main festgesetzt. Für nachrangige Insolvenzforderungen wurde eine Anmeldefris…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hirtler Seifen GmbH ist eröffnet. Im Laufe des Verfahrens wurden Vergütungen und Auslagen für Gläubigerausschussmitglieder sowie den Insolvenzverwalter durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main festgesetzt. Für nachrangige Insolvenzforderungen wurde eine Anmeldefrist bis zum 17.12.2024 gesetzt, nachdem ein Schreibfehler in einer früheren Bekanntmachung korrigiert worden war. Es wurden schriftliche Prüfungstermine zur Prüfung der Forderungen abgehalten. Im September 2026 wurde das Schlussverzeichnis niedergelegt und eine Verteilung vorgenommen. Dazu steht ein Betrag von 4.996.329,07 Euro zur Verfügung, wobei festgestellte Forderungen im Rang des § 38 InsO in Höhe von 3.344.409,62 Euro sowie nachrangige Forderungen berücksichtigt wurden. Der Schuldner wird vertreten durch Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Patricia Inge Kappus-Becker und Silvia Lackenbauer.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IE 4/18
In dem Insolvenzverfahren Hirtler Seifen GmbH, Beiersdorfstraße 1, 79423 Heitersheim (AG Freiburg, HRB 705107), vertr. d.: 1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, (Geschäftsführer), 2. Patricia Inge Kappus-Becker, (Geschäftsführerin), 3. Silvia Lackenbauer, Berliner Straße 40, 63065 Offenbach am …
Geschäftsnummer: 8 IE 4/18
In dem Insolvenzverfahren Hirtler Seifen GmbH, Beiersdorfstraße 1, 79423 Heitersheim (AG Freiburg, HRB 705107), vertr. d.: 1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, (Geschäftsführer), 2. Patricia Inge Kappus-Becker, (Geschäftsführerin), 3. Silvia Lackenbauer, Berliner Straße 40, 63065 Offenbach am Main, (Antragstellerin), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Bundesagentur für Arbeit durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbegründung:
Auch aus den eingereichten Berichten des Insolvenzverwalters ist eine Der Umfang der Tätigkeit des Gläubigerausschussmitglieds betrug 50 Stunden, 44 Minuten. Aus den eingereichten Berichten des Insolvenzverwalters ist eine überdurchschnittliche sowie arbeitsintensive Beteiligung des Gläubigerausschusses ersichtlich.
Unter Berücksichtigung der Berichte des Insolvenzverwalters und der vorgetragenen Ausführungen im Antrag vom 30.01.2025 wird nach Gesamtabwägung ein Stundensatz von 200,00 € als angemessen angesehen.
Hierbei wurden sowohl die oben erläuterten Tatsachen als auch die Tätigkeit, die Haftung, die Verantwortung als auch die Qualifikation des Mitgliedes berücksichtigt.
Das Gläubigerausschussmitglied hat einen Anspruch auf tatsächlich entstandene Auslagen, diese sind einzeln anzuführen und zu belegen § 18 Absatz 1 InsVV. Die entstandenen Auslagen wurden schlüssig dargelegt und waren antragsgemäß festzusetzen.
Weiter hat das Gläubigerausschussmitglied Anspruch auf Festsetzung der auf die Vergütung und Auslagen zu zahlenden Umsatzsteuer nach §§ 18 Absatz 2, 7 InsVV. Der Berechnungsfehler war zu korrigieren.
Dem Antrag war zu entsprechen. Auf den Akteninhalt wird Bezug genommen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 27.05.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IE 4/18
In dem Insolvenzverfahren Hirtler Seifen GmbH, Beiersdorfstraße 1, 79423 Heitersheim (AG Freiburg, HRB 705107), vertr. d.: 1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, (Geschäftsführer), 2. Patricia Inge Kappus-Becker, (Geschäftsführerin), 3. Silvia Lackenbauer, Berliner Straße 40, 63065 Offenbach am …
Geschäftsnummer: 8 IE 4/18
In dem Insolvenzverfahren Hirtler Seifen GmbH, Beiersdorfstraße 1, 79423 Heitersheim (AG Freiburg, HRB 705107), vertr. d.: 1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, (Geschäftsführer), 2. Patricia Inge Kappus-Becker, (Geschäftsführerin), 3. Silvia Lackenbauer, Berliner Straße 40, 63065 Offenbach am Main, (Antragstellerin), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Jochen B. Traut, Am Stadtwald 43, 53177 Bonn, durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbegründung:
Nach § 73 InsO i.V.m. §§ 17, 18 InsVV hat das Mitglied eines Gläubigerausschusses einen Anspruch auf Vergütung seiner Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Von dem gesetzlichen Tatbestand des § 73 InsO sind sämtliche Tätigkeiten des Gläubigerausschussmitglieds umfasst, d.h. nicht nur die Teilnahme an den Sitzungen des Gläubigerausschusses, sondern zum Beispiel auch die Zeiten für die An- und Abreise sowie die Vorbereitung auf die Gläubigerausschusssitzungen (Aktenstudium u.a.) sowie Nacharbeit und Rücksprache mit dem Insolvenzverwalter und/oder Mitgliedern des Gläubigerausschusses (LG Göttingen ZlnsO 2005, 143; Braun-/7/rte, InsO, § 73 Rdn. 14).
Die Vergütung stellt nach BGH IX ZB 71/18 eine Aufwandsentschädigung dar.
Nach § 73 Abs. 1 S. 2 InsO soll dem Zeitaufwand und dem Umfang der Tätigkeit als Gläubigerausschussmitglied Rechnung getragen werden (LG Aurich, ZlnsO 2013, 631, 633 mit Anm. Zimmer, ZIP 2013, 1309 ff.).
Die Vergütung für Mitglieder eines Gläubigerausschusses beträgt nach § 17 InsVV regelmäßig zwischen 50,00 € und 300,00 € je Stunde.
Im Unterschied zum Insolvenzverwalter nimmt das einzelne Ausschussmitglied diese Tätigkeit nicht hauptberuflich wahr. Die Vergütung hat daher auch keine einkommenssichernde Funktion. Die Mitgliedschaft in einem Gläubigerausschuss ist freiwillig und der Vergütungsrahmen ist bei Beginn der Tätigkeiten bekannt
(vgl. Münchener Kommentar, 3. Auflage 2013, InsVV § 17 Randnummer 18).
Unter Berücksichtigung der Berichte des Insolvenzverwalters und der vorgetragenen Ausführungen im Antrag vom 30.06.2025 wird nach Gesamtabwägung ein Stundensatz von 250,00 € als angemessen angesehen.
Hierbei wurden sowohl die oben erläuterten Tatsachen als auch die Tätigkeit, die Haftung, die Verantwortung als auch die Qualifikation des Mitgliedes berücksichtigt.
Das Gläubigerausschussmitglied hat Anspruch auf tatsächlich entstandene Auslagen, § 18 Absatz 1 InsVV. Die entstandenen Auslagen wurden schlüssig dargelegt und waren antragsgemäß festzusetzen.
Weiter hat das Gläubigerausschussmitglied Anspruch auf Festsetzung der auf die Vergütung und Auslagen zu zahlenden Umsatzsteuer nach §§ 18 Absatz 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 10.10.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IE 4/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Hirtler Seifen GmbH, Beiersdorfstraße 1, 79423 Heitersheim (AG Freiburg, HRB 705107), vertreten durch:
1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, (Geschäftsführer),
2. Patricia Inge Kappus-Becker, (Geschäftsführerin),
3. Silvia Lackenbauer, Berliner St…
Geschäftsnummer: 8 IE 4/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Hirtler Seifen GmbH, Beiersdorfstraße 1, 79423 Heitersheim (AG Freiburg, HRB 705107), vertreten durch:
1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, (Geschäftsführer),
2. Patricia Inge Kappus-Becker, (Geschäftsführerin),
3. Silvia Lackenbauer, Berliner Straße 40, 63065 Offenbach am Main, (Antragstellerin),
werden die Gläubiger gemäß § 5 Absatz 2 InsO im schriftlichen Verfahren aufgefordert:
Nachrangige Insolvenzforderungen (§ 39 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 17.12.2023,
Es wird schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der nachrangigen Forderungen sowie der nachträglich angemeldeten Forderungen abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 20.01.2025 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.
Hinweis:
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 07.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IE 4/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hirtler Seifen GmbH, Beiersdorfstraße 1, 79423 Heitersheim
(AG Freiburg, HRB 705107),
vertreten durch:
1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, (Geschäftsführer),
2. Patricia Inge Kappus-Becker, (Geschäftsführerin),
3. Silvia Lackenbauer, Berliner Straße 40, 63065 Of…
8 IE 4/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hirtler Seifen GmbH, Beiersdorfstraße 1, 79423 Heitersheim
(AG Freiburg, HRB 705107),
vertreten durch:
1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, (Geschäftsführer),
2. Patricia Inge Kappus-Becker, (Geschäftsführerin),
3. Silvia Lackenbauer, Berliner Straße 40, 63065 Offenbach am Main, (Antragstellerin),
wird der Beschluss vom 07.11.2024 über die Anberaumung eines nachträglichen Prüfungstermins wie folgt abgeändert:
Nachrangige Insolvenzforderungen (§ 39 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 17.12.2024.
Begründung:
Im Beschluss vom 07.11.2024 wurde aufgrund eines offensichtlichen Schreibfehlers die Frist zur Anmeldung der nachrangigen Forderungen falsch aufgeführt.
Der Beschluss ist daher gemäß § 319 ZPO abzuändern.
Amtsgericht Offenbach am Main, 19.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
(Veröffentlichung nach § 188 InsO)
AZ: 8 IE 4/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hirtler Seifen GmbH, Beiersdorfstraße 1, 79423 Heitersheim, soll die Verteilung vorgenommen werden. Zur Verteilung steht - abzüglich der vorrangig zu befriedigenden Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten - ein Betrag …
(Veröffentlichung nach § 188 InsO)
AZ: 8 IE 4/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hirtler Seifen GmbH, Beiersdorfstraße 1, 79423 Heitersheim, soll die Verteilung vorgenommen werden. Zur Verteilung steht - abzüglich der vorrangig zu befriedigenden Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten - ein Betrag von € 4.996.329,07 zur Verfügung. Zu berücksichtigen sind festgestellte Forderungen im Rang des § 38 InsO in Höhe von € 3.344.409,62 sowie nachrangigen Insolvenzforderungen gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 1 InsO in Höhe von € 449.991,86 und gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO in Höhe von € 5.257.857,05. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Offenbach am Main, Insolvenzgericht, Geschäftszeichen 8 IE 4/18, niedergelegt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 01.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
AZ: 8 IE 4/18: In dem Insolvenzverfahren Hirtler Seifen GmbH, Beiersdorfstraße 1, 79423 Heitersheim (AG Freiburg, HRB 705107),
vertreten durch:
1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, (Geschäftsführer),
2. Patricia Inge Kappus-Becker, (Geschäftsführerin),
3. Silvia Lackenbauer, Sophie-Scholl-Platz 4, 63452 Hanau,
wurde das…
AZ: 8 IE 4/18: In dem Insolvenzverfahren Hirtler Seifen GmbH, Beiersdorfstraße 1, 79423 Heitersheim (AG Freiburg, HRB 705107),
vertreten durch:
1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, (Geschäftsführer),
2. Patricia Inge Kappus-Becker, (Geschäftsführerin),
3. Silvia Lackenbauer, Sophie-Scholl-Platz 4, 63452 Hanau,
wurde das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs.2 InsO).
Es wurde schriftlicher Schlusstermin zur
Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse,
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstraße 18, 63065 Offenbach am Main, abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 09.11.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Offenbach am Main, 01.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IE 4/18. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hirtler Seifen GmbH, Beiersdorfstraße 1, 79423 Heitersheim (AG Freiburg, HRB 705107), vertr. d.: 1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, (Geschäftsführer), 2. Patricia Inge Kappus-Becker, (Geschäftsführerin), 3. Silvia Lackenbauer, Sophie-Scholl-Pl…
Geschäftsnummer: 8 IE 4/18. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hirtler Seifen GmbH, Beiersdorfstraße 1, 79423 Heitersheim (AG Freiburg, HRB 705107), vertr. d.: 1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, (Geschäftsführer), 2. Patricia Inge Kappus-Becker, (Geschäftsführerin), 3. Silvia Lackenbauer, Sophie-Scholl-Platz 4, 63452 Hanau, sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung nach InsVV
2. XXXXX Euro Auslagen
3. XXXXX Euro Zustellungsauslagen zuzüglich
4. XXXXX Euro Haftpflichtversicherung
5. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
6. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Begründung:
Der Insolvenzverwalter erhält für die von ihm ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV). Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters ist gemäß § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse unter Berücksichtigung des § 1 Absatz 2 InsVV.
Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des Insolvenzverwalters sind bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Durch Abweichung vom Regelsatz kann dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung in Form von Zu- und Abschlägen gem. § 3 InsVV Rechnung getragen werden.
Im vorliegenden Verfahren wurde bei der Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters von einer Insolvenzmasse in Höhe von 7.803.560,91 EURO ausgegangen.
Aufgrund der vom Insolvenzverwalter konkret entwickelten Tätigkeiten waren vorliegend Zuschläge in Höhe von insgesamt 345 % als angemessen festzusetzen.
Dem Antrag auf Festsetzung der Vergütung war stattzugeben. Auf den Vergütungsantrag sowie dem Akteninhalt wird Bezug genommen.
Der Insolvenzverwalter kann gem. § 8 III InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der im ersten Jahr 15 % danach 10% der gesetzlichen Vergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des Insolvenzverwalters beträgt. Der Pauschbetrag darf 30% der Regelvergütung nicht überschreiten.
Durch das besondere Haftungsrisiko des Verwalters im Verfahren war der Abschluss einer zusätzlichen Haftpflichtversicherung notwendig.
Zusätzlich zur Vergütung und den Auslagen war gemäß § 7 InsVV ein Betrag in Höhe der vom dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 01.09.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
AZ: 8 IE 4/18:In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hirtler Seifen GmbH, Beiersdorfstraße 1, 79423 Heitersheim (AG Freiburg, HRB 705107), vertr. d.: 1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, (Geschäftsführer), 2. Patricia Inge Kappus-Becker, (Geschäftsführerin), 3. Silvia Lackenbauer, Sophie-Scholl-Platz 4, 63452 H…
AZ: 8 IE 4/18:In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hirtler Seifen GmbH, Beiersdorfstraße 1, 79423 Heitersheim (AG Freiburg, HRB 705107), vertr. d.: 1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, (Geschäftsführer), 2. Patricia Inge Kappus-Becker, (Geschäftsführerin), 3. Silvia Lackenbauer, Sophie-Scholl-Platz 4, 63452 Hanau, wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstr. 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden.
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