Berichts- und PrüfungsterminBaden-WürttembergHRB 705107
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hirtler Seifen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Beiersdorfstraße 1, 79423 Heitersheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 705107
EUID
DEB8536.HRB705107
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IE 4/18
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
17.12.2023
Einreichfrist Anträge/Einwendungen
20.01.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung, Herstellung und Vertrieb chemischer Produkte, insbesondere von Seifen einschließlich aller damit zusammenhängenden Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren der Hirtler Seifen GmbH, Beiersdorfstraße 1, 79423 Heitersheim (AG Freiburg, HRB 705107), sind die Vergütung und die Auslagen für Mitglieder des Gläubigerausschusses festgesetzt worden. Durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main wurde zunächst die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Bundesagentur für Arbeit auf einen Stundensatz von 200,00 € festgelegt. In einer weiteren Entscheidung vom 10.10.2025 wurde die Vergütung für das Gläubigerausschussmitglied Jochen B. Traut auf einen Stundensatz von 250,00 € festgesetzt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hirtler Seifen GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Offenbach am Main hat in mehreren Beschlüssen die Vergütung und Auslagen von Gläubigerausschussmitgliedern festgesetzt. Zunächst wurde die Vergütung für Silvia Lackenbauer mit einem Stundensatz von 200,00 € festgelegt. Später…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hirtler Seifen GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Offenbach am Main hat in mehreren Beschlüssen die Vergütung und Auslagen von Gläubigerausschussmitgliedern festgesetzt. Zunächst wurde die Vergütung für Silvia Lackenbauer mit einem Stundensatz von 200,00 € festgelegt. Später erfolgte die Festsetzung der Vergütung für Jochen B. Traut mit einem Stundensatz von 250,00 €. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden Gläubiger gemäß § 5 Absatz 2 InsO im schriftlichen Verfahren aufgefordert, nachrangige Insolvenzforderungen bis zum 17.12.2023 anzumelden. Ein schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der nachrangigen Forderungen sowie der nachträglich angemeldeten Forderungen wurde angesetzt. Gläubigern wurde aufgegeben, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen bis zum 20.01.2025 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IE 4/18
In dem Insolvenzverfahren Hirtler Seifen GmbH, Beiersdorfstraße 1, 79423 Heitersheim (AG Freiburg, HRB 705107), vertr. d.: 1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, (Geschäftsführer), 2. Patricia Inge Kappus-Becker, (Geschäftsführerin), 3. Silvia Lackenbauer, Berliner Straße 40, 63065 Offenbach am …
Geschäftsnummer: 8 IE 4/18
In dem Insolvenzverfahren Hirtler Seifen GmbH, Beiersdorfstraße 1, 79423 Heitersheim (AG Freiburg, HRB 705107), vertr. d.: 1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, (Geschäftsführer), 2. Patricia Inge Kappus-Becker, (Geschäftsführerin), 3. Silvia Lackenbauer, Berliner Straße 40, 63065 Offenbach am Main, (Antragstellerin), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Bundesagentur für Arbeit durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbegründung:
Auch aus den eingereichten Berichten des Insolvenzverwalters ist eine Der Umfang der Tätigkeit des Gläubigerausschussmitglieds betrug 50 Stunden, 44 Minuten. Aus den eingereichten Berichten des Insolvenzverwalters ist eine überdurchschnittliche sowie arbeitsintensive Beteiligung des Gläubigerausschusses ersichtlich.
Unter Berücksichtigung der Berichte des Insolvenzverwalters und der vorgetragenen Ausführungen im Antrag vom 30.01.2025 wird nach Gesamtabwägung ein Stundensatz von 200,00 € als angemessen angesehen.
Hierbei wurden sowohl die oben erläuterten Tatsachen als auch die Tätigkeit, die Haftung, die Verantwortung als auch die Qualifikation des Mitgliedes berücksichtigt.
Das Gläubigerausschussmitglied hat einen Anspruch auf tatsächlich entstandene Auslagen, diese sind einzeln anzuführen und zu belegen § 18 Absatz 1 InsVV. Die entstandenen Auslagen wurden schlüssig dargelegt und waren antragsgemäß festzusetzen.
Weiter hat das Gläubigerausschussmitglied Anspruch auf Festsetzung der auf die Vergütung und Auslagen zu zahlenden Umsatzsteuer nach §§ 18 Absatz 2, 7 InsVV. Der Berechnungsfehler war zu korrigieren.
Dem Antrag war zu entsprechen. Auf den Akteninhalt wird Bezug genommen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 27.05.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IE 4/18
In dem Insolvenzverfahren Hirtler Seifen GmbH, Beiersdorfstraße 1, 79423 Heitersheim (AG Freiburg, HRB 705107), vertr. d.: 1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, (Geschäftsführer), 2. Patricia Inge Kappus-Becker, (Geschäftsführerin), 3. Silvia Lackenbauer, Berliner Straße 40, 63065 Offenbach am …
Geschäftsnummer: 8 IE 4/18
In dem Insolvenzverfahren Hirtler Seifen GmbH, Beiersdorfstraße 1, 79423 Heitersheim (AG Freiburg, HRB 705107), vertr. d.: 1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, (Geschäftsführer), 2. Patricia Inge Kappus-Becker, (Geschäftsführerin), 3. Silvia Lackenbauer, Berliner Straße 40, 63065 Offenbach am Main, (Antragstellerin), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Jochen B. Traut, Am Stadtwald 43, 53177 Bonn, durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbegründung:
Nach § 73 InsO i.V.m. §§ 17, 18 InsVV hat das Mitglied eines Gläubigerausschusses einen Anspruch auf Vergütung seiner Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Von dem gesetzlichen Tatbestand des § 73 InsO sind sämtliche Tätigkeiten des Gläubigerausschussmitglieds umfasst, d.h. nicht nur die Teilnahme an den Sitzungen des Gläubigerausschusses, sondern zum Beispiel auch die Zeiten für die An- und Abreise sowie die Vorbereitung auf die Gläubigerausschusssitzungen (Aktenstudium u.a.) sowie Nacharbeit und Rücksprache mit dem Insolvenzverwalter und/oder Mitgliedern des Gläubigerausschusses (LG Göttingen ZlnsO 2005, 143; Braun-/7/rte, InsO, § 73 Rdn. 14).
Die Vergütung stellt nach BGH IX ZB 71/18 eine Aufwandsentschädigung dar.
Nach § 73 Abs. 1 S. 2 InsO soll dem Zeitaufwand und dem Umfang der Tätigkeit als Gläubigerausschussmitglied Rechnung getragen werden (LG Aurich, ZlnsO 2013, 631, 633 mit Anm. Zimmer, ZIP 2013, 1309 ff.).
Die Vergütung für Mitglieder eines Gläubigerausschusses beträgt nach § 17 InsVV regelmäßig zwischen 50,00 € und 300,00 € je Stunde.
Im Unterschied zum Insolvenzverwalter nimmt das einzelne Ausschussmitglied diese Tätigkeit nicht hauptberuflich wahr. Die Vergütung hat daher auch keine einkommenssichernde Funktion. Die Mitgliedschaft in einem Gläubigerausschuss ist freiwillig und der Vergütungsrahmen ist bei Beginn der Tätigkeiten bekannt
(vgl. Münchener Kommentar, 3. Auflage 2013, InsVV § 17 Randnummer 18).
Unter Berücksichtigung der Berichte des Insolvenzverwalters und der vorgetragenen Ausführungen im Antrag vom 30.06.2025 wird nach Gesamtabwägung ein Stundensatz von 250,00 € als angemessen angesehen.
Hierbei wurden sowohl die oben erläuterten Tatsachen als auch die Tätigkeit, die Haftung, die Verantwortung als auch die Qualifikation des Mitgliedes berücksichtigt.
Das Gläubigerausschussmitglied hat Anspruch auf tatsächlich entstandene Auslagen, § 18 Absatz 1 InsVV. Die entstandenen Auslagen wurden schlüssig dargelegt und waren antragsgemäß festzusetzen.
Weiter hat das Gläubigerausschussmitglied Anspruch auf Festsetzung der auf die Vergütung und Auslagen zu zahlenden Umsatzsteuer nach §§ 18 Absatz 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 10.10.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IE 4/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Hirtler Seifen GmbH, Beiersdorfstraße 1, 79423 Heitersheim (AG Freiburg, HRB 705107), vertreten durch:
1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, (Geschäftsführer),
2. Patricia Inge Kappus-Becker, (Geschäftsführerin),
3. Silvia Lackenbauer, Berliner St…
Geschäftsnummer: 8 IE 4/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Hirtler Seifen GmbH, Beiersdorfstraße 1, 79423 Heitersheim (AG Freiburg, HRB 705107), vertreten durch:
1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, (Geschäftsführer),
2. Patricia Inge Kappus-Becker, (Geschäftsführerin),
3. Silvia Lackenbauer, Berliner Straße 40, 63065 Offenbach am Main, (Antragstellerin),
werden die Gläubiger gemäß § 5 Absatz 2 InsO im schriftlichen Verfahren aufgefordert:
Nachrangige Insolvenzforderungen (§ 39 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 17.12.2023,
Es wird schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der nachrangigen Forderungen sowie der nachträglich angemeldeten Forderungen abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 20.01.2025 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.
Hinweis:
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 07.11.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.