Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HDS Tangermünde GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Gewerbepark 26, 39590 Tangermünde
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 24556
Stammkapital
100.000,00 EUR
EUID
DEW1215.HRB24556
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung
Aktenzeichen
7 IN 164/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Eröffnung
01.01.2026 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
11.02.2026
Berichtstermin
04.03.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
04.03.2026 , 10:00 Uhr
Insolvenzplanerörterung
18.08.2026 , 13:00 Uhr
Insolvenzplanabstimmung
18.08.2026 , 13:00 Uhr
Aufhebung
01.10.2026 , 12:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Innenausbau, der Schiffsinnenausbau, Dienstleistungen aller Art, Autohandel, Immobilienhandel, die Haus- und Grundstücksverwaltung, der Handel und Verkauf von Garten- und Freizeitzubehör, Dachdeckerei sowie die Verpachtung und die Verwaltung von fremden und eigenen Immobilien und die Landschaftsgestaltung.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Geschäftstätigkeit
Innenausbau, Schiffsinnenausbau, Autohandel, Immobilienhandel, Hausverwaltung, Gartenzubehörhandel, Dachdeckerei und Landschaftsgestaltung
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 01.01.2026 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HDS Tangermünde GmbH eröffnet worden. Es wurde die Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet, wobei diese unter Aufsicht des Sachwalters berechtigt ist, die Insolvenzmasse zu verwalten und darüber zu verfügen. Der Sachwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 11.02.2026 beim Sachwalter anzumelden sowie Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Ein Berichts- und Prüfungstermin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen sowie zur Stellungnahme des Sachwalters findet am 04.03.2026 statt. In diesem Termin werden die Gläubiger unter anderem über die Person des Sachwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und den Fortgang des Verfahrens entscheiden.
Originalbekanntmachung · Insolvenzplanverfahren
Bekanntmachung
Über das Vermögen der HDS Tangermünde GmbH ist am 01.01.2026 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Es wurde die Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet, wobei Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi als Sachwalter bestellt ist. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 11.02.20…
Über das Vermögen der HDS Tangermünde GmbH ist am 01.01.2026 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Es wurde die Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet, wobei Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi als Sachwalter bestellt ist. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 11.02.2026 bei dem Sachwalter anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen sowie zur Entscheidung über verschiedene Verfahrensfragen ist für den 04.03.2026 anberaumt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde ein von der Schuldnerin vorgelegter Insolvenzplan erörtert. Die Abstimmung über diesen Plan findet am 18.08.2026 statt. Der Plan und die Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Gerichts niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Insolvenzplanverfahren
Bekanntmachung
Am 01.01.2026 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HDS Tangermünde GmbH eröffnet worden. Es wurde die Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet, wobei Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi als Sachwalter bestellt ist. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 11.02.20…
Am 01.01.2026 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HDS Tangermünde GmbH eröffnet worden. Es wurde die Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet, wobei Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi als Sachwalter bestellt ist. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 11.02.2026 bei dem Sachwalter anzumelden. Am 04.03.2026 fand eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung und Prüfung der Forderungen statt. Später wurde die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben. Im weiteren Verlauf wurde ein Termin zur Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans sowie zur Abstimmung über diesen Plan auf den 18.08.2026 anberaumt.
Originalbekanntmachung · Insolvenzplanverfahren
Bekanntmachung
Über das Vermögen der HDS Tangermünde GmbH ist am 01.01.2026 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Es wurde die Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet, wobei Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi als Sachwalter bestellt ist. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 11.02.2026 anzume…
Über das Vermögen der HDS Tangermünde GmbH ist am 01.01.2026 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Es wurde die Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet, wobei Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi als Sachwalter bestellt ist. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 11.02.2026 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin findet am 04.03.2026 statt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben. Es wurden Vergütungen für den vorläufigen Sachwalter sowie den Sachwalter festgesetzt. Zudem ist ein Termin zur Erörterung und Abstimmung über einen von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplan auf den 18.08.2026 anberaumt.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HDS Tangermünde GmbH ist am 01.01.2026 eröffnet worden. Es wurde die Eigenverwaltung angeordnet, wobei Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi zum Sachwalter bestellt ist. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 11.02.2026 anzumelden. Ein Berich…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HDS Tangermünde GmbH ist am 01.01.2026 eröffnet worden. Es wurde die Eigenverwaltung angeordnet, wobei Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi zum Sachwalter bestellt ist. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 11.02.2026 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin fand am 04.03.2026 statt. Im weiteren Verlauf wurde ein Insolvenzplan erörtert und zur Abstimmung gestellt; der Termin hierfür war am 18.08.2026 anberaumt. Die Vergütung des vorläufigen Sachwalters sowie die Vergütung des Sachwalters wurden im September 2026 festgesetzt. Das Verfahren ist nach Bestätigung des Insolvenzplans mit Wirkung zum 01.10.2026 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 164/25 : Über das Vermögen der HDS Tangermünde GmbH, Gewerbepark 26, 39590 Tangermünde (AG Stendal, HRB 24556), vertr. d.: Kevrin Andrews, (Geschäftsführer), ist am 01.01.2026 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi, Hegelstraße 39, 391…
7 IN 164/25 : Über das Vermögen der HDS Tangermünde GmbH, Gewerbepark 26, 39590 Tangermünde (AG Stendal, HRB 24556), vertr. d.: Kevrin Andrews, (Geschäftsführer), ist am 01.01.2026 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi, Hegelstraße 39, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391-810563-98, Fax: 0391-810563-99.
Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 11.02.2026 anzumelden;
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 04.03.2026, 10:00 Uhr, Saal 112, Justizzentrum "Albrecht der Bär", Scharnhorststraße 40, 39576 Stendal eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Stendal, 01.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 164/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HDS Tangermünde GmbH, Gewerbepark 26, 39590 Tangermünde (AG Stendal, HRB 24556), vertr. d.: Kevrin Andrews, (Geschäftsführer), ist Termin zur
a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Dien…
7 IN 164/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HDS Tangermünde GmbH, Gewerbepark 26, 39590 Tangermünde (AG Stendal, HRB 24556), vertr. d.: Kevrin Andrews, (Geschäftsführer), ist Termin zur
a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Dienstag, 18.08.2026, 13:00 Uhr, Saal E-08 (Haus G), Justizzentrum "Albrecht der Bär", Scharnhorststraße 40, 39576 Stendal.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Das Gericht weist die Gläubiger allgemein auf Folgendes hin:
Das Gericht kann die Bestätigung des Insolvenzplans nach § 251 Abs. 1 InsO nur versagen, wenn ein Gläubiger bzw. eine am Schuldner beteiligte Person die Versagung beantragt hat. Der Antrag kann erst nach der Erörterung des Plans im Erörterungstermin - spätestens aber im Abstimmungstermin - gestellt werden.
Voraussetzung für den Versagungsantrag ist ein erklärter Widerspruch nach § 251 Abs. 1 Ziff. 1 InsO. Der Widerspruch kann erst nach Ende des Erörterungstermins erklärt werden; spätestens aber im nachfolgenden Abstimmungstermin schriftlich oder zum Verhandlungsprotokoll. Der Widerspruch kann mit dem Versagungsantrag verbunden werden. Ein Widerspruch allein stellt keinen Antrag auf Versagung der Bestätigung dar.
Vor dem Termin eingereichte Widersprüche bleiben unbeachtlich, weil nachfolgend bis zum Ende der Erörterung im Termin noch Planänderungen gemäß § 240 InsO möglich sind.
Der Versagungsantrag ist nach § 251 Abs. 2 InsO ist nur zulässig, wenn der jeweilige Antragsteller spätestens im Abstimmungstermin glaubhaft macht, dass er durch den Insolvenzplan voraussichtlich schlechter gestellt wird, als er ohne Insolvenzplan stünde.
Amtsgericht Stendal, 14.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 164/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HDS Tangermünde GmbH, Gewerbepark 26, 39590 Tangermünde (AG Stendal, HRB 24556), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenz…
7 IN 164/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HDS Tangermünde GmbH, Gewerbepark 26, 39590 Tangermünde (AG Stendal, HRB 24556), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Vergütungsanträge des vorläufigen Sachwalters und des Sachwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Stendal, 31.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 164/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HDS Tangermünde GmbH, Gewerbepark 26, 39590 Tangermünde (AG Stendal, HRB 24556), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige…
7 IN 164/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HDS Tangermünde GmbH, Gewerbepark 26, 39590 Tangermünde (AG Stendal, HRB 24556), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Stendal eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 25 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorl. Sachwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Mit Schriftsatz vom 14.08.2026 beantragte der vorl. Sachwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 254.787,11 EUR zugrunde gelegt.
Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR.
Dem vorläufigen Sachwalter steht nach §§ 12 und 12a InsVV daraus ein Bruchteil zu, der grundsätzlich 15 % der Vergütung des Insolvenzverwalters beträgt. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach grundsätzlich EUR.
Folgende Erhöhungen erschienen als den Umständen und dem Umfang des Verfahrens nach als angemessen:
> Zuschlag in Höhe von 25 % für die Übernahme und Fortführung des Geschäftsbetriebes
Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage ist der vom Verwalter beantragte Gesamtzuschlag angemessen.
Dieser Bruchteil von 25,00 % beträgt im Ergebnis EUR ( * 0,25)
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 12 InsVV i. V. m. § 8 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Stendal, 24.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 164/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HDS Tangermünde GmbH, Gewerbepark 26, 39590 Tangermünde (AG Stendal, HRB 24556), sind die Vergütung und Auslagen des Sachwalters festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschlu…
7 IN 164/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HDS Tangermünde GmbH, Gewerbepark 26, 39590 Tangermünde (AG Stendal, HRB 24556), sind die Vergütung und Auslagen des Sachwalters festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Stendal eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtvergütungsanspruch
Dem Sachwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 24.08.2026 beantragte der Sachwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Bei vorzeitiger Beendigung des Amtes ist Berechnungsgrundlage für die Vergütung die Masse, die bis zum Ausscheiden der Verwaltung unterlag. Der Wert der Massegegenstände, die bei Beendigung des Verwalteramtes noch nicht verwertet wurden, ist auf den Zeitpunkt der Amtsbeendigung nach objektiven Kriterien zu bestimmen. Hier ist entsprechend § 1 Abs. 1 Satz 2 InsVV auf einen Schätzwert abzustellen. Für den Fall der Beendigung des Verfahrens nach einem Insolvenzplan ist auf den voraussichtlichen Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Plans abzustellen. Die Bedingungen des Plans sind einzubeziehen. Die zur Masse gehörenden Vermögensgegenstände sind abhängig vom Verfahrensziel zu bewerten. Im Falle einer Betriebsfortführung sollen Fortführungswerte angesetzt werden und eine Berechnungsgrundlage für eine darauf aufbauende Schätzung der Insolvenzmasse zu bilden.
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Ausführungen beträgt die Berechnungsmasse 254.787,11 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR, wovon dem Sachwalter gem. § 12 InsVV grundsätzlich 60,00 % festzusetzen sind.
Folgende Erhöhung erschien als den Umständen und dem Umfang des Verfahrens nach als angemessen:
> Gesamtzuschlag in Höhe von 35,00 %. Dieser setzt sich aus Zuschlägen für die Unternehmensfortführung und die Bemühungen einer übertragenen Sanierung sowie die Vorbereitung und Prüfung des Insolvenzplanes zusammen.
Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage und unter Vornahme einer Gesamtwürdigung ist der vom Sachwalter beantragte Gesamtzuschlag angemessen (vgl. BGH ZinsO 2013, 1104).
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 161,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 46 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV i. V. m. § 12 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 161,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 46 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Stendal, 24.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 164/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HDS Tangermünde GmbH, Gewerbepark 26, 39590 Tangermünde (AG Stendal, HRB 24556), vertr. d.: Kevrin Andrews, Kirschallee 38, 39590 Tangermünde, (Geschäftsführer), ist das Verfahren nach Bestätigung des Insolvenzplans gem. § 258 Abs. 1 InsO mit Wirkung zum 01.…
7 IN 164/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HDS Tangermünde GmbH, Gewerbepark 26, 39590 Tangermünde (AG Stendal, HRB 24556), vertr. d.: Kevrin Andrews, Kirschallee 38, 39590 Tangermünde, (Geschäftsführer), ist das Verfahren nach Bestätigung des Insolvenzplans gem. § 258 Abs. 1 InsO mit Wirkung zum 01.10.2026, 12.00 Uhr, aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Stendal, 01.10.2026
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