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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Krefeld hat am 29.06.2026 um 13:31 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Heidemann Handelsges. mbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 15840, vorläufige Maßnahmen angeordnet (§§ 21, 22 InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering bestellt worden. Die Schuldnerin ist berechtigt, Verfügungen über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zu treffen. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
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