Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 15840
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Insolvenzprofil
Heidemann Handelsges. mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Krefeld HRB 15840
EUID
DER1402.HRB15840
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
500 IN 222/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering
Adresse
Wilhelmshofallee 75, 47800 Krefeld
Telefon
02151 / 5813-0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
29.06.2026 , 13:31 Uhr
Eröffnung
01.09.2026 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
22.10.2026
Berichtstermin
27.11.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
27.11.2026 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Krefeld hat am 29.06.2026 um 13:31 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Heidemann Handelsges. mbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 15840, vorläufige Maßnahmen angeordnet (§§ 21, 22 InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering bestellt worden. Die Schuldnerin ist berechtigt, Verfügungen über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zu treffen. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Amtsgericht Krefeld hat am 29.06.2026 vorläufige Maßnahmen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heidemann Handelsges. mbH angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 01.09.2026 ist das Hauptinsolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung er…
Das Amtsgericht Krefeld hat am 29.06.2026 vorläufige Maßnahmen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heidemann Handelsges. mbH angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 01.09.2026 ist das Hauptinsolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin vom 25.06.2026. Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering ist zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.10.2026 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist am 27.11.2026 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Krefeld angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 222/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 15840 eingetragenen Heidemann Handelsges. mbH, Drahtzieherweg 11, 47877 Willich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Olaf Jürgen Kartenberg, L…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 222/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 15840 eingetragenen Heidemann Handelsges. mbH, Drahtzieherweg 11, 47877 Willich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Olaf Jürgen Kartenberg, Loosbenden 10 , 41352 Korschenbroich
Geschäftszweig: Der Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art, soweit dies nicht einer besonderen Genehmigung bedarf, insbesondere der Handel mit Elektro-Zubehör.
ist am 29.06.2026, um 13:31 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Wilhelmshofallee 75, 47800 Krefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
500 IN 222/26
Amtsgericht Krefeld, 29.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 222/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 15840 eingetragenen Heidemann Handelsges. mbH, gegründet am 16.08.2016, Drahtzieherweg 11, 47877 Willich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Olaf Jürgen Kartenberg, Loosbenden 1…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 222/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 15840 eingetragenen Heidemann Handelsges. mbH, gegründet am 16.08.2016, Drahtzieherweg 11, 47877 Willich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Olaf Jürgen Kartenberg, Loosbenden 10 , 41352 Korschenbroich
Geschäftszweig: Der Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art, soweit dies nicht einer besonderen Genehmigung bedarf, insbesondere der Handel mit Elektro-Zubehör.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2026, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren (EuInsVO) eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 25.06.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Wilhelmshofallee 75, 47800 Krefeld, Telefon: 02151 / 5813-0, Fax: 02151 / 5813-33.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Freitag, 27.11.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, 2. Etage, Sitzungssaal H 216.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
und über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Vertreter müssen eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung vorweisen können.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 04.11.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 50 niedergelegt.
Ein Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens im Prüfungstermin bei Gericht erklärt werden. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:
Sparkasse Krefeld, IBAN DE21320500000000511733, BIC SPKRDE33XXX.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die Zuständigkeit hinsichtlich der gerichtlichen Prüfung der Rechnungslegung des vorläufigen Verwalters wird auf den/die Rechtspfleger/Rechtspflegerin übertragen (§§ 7, 18 Abs. 1 RPflG).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gründe:
Die internationale und örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Krefeld ergibt sich daraus, dass sowohl der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen (COMI) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren als auch der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 der InsO im hiesigen Bezirk liegen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
500 IN 222/26
Krefeld, 01.09.2026
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