Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 686
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Joh. van Acken GmbH & Co KG
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Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Krefeld HRA 686
EUID
DER1402.HRA686
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
96 IN 31/14
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Nada Nasser
Adresse
Blumentalstraße 2, 47798 Krefeld
Termine & Fristen
Aufhebung
25.06.2026 , 14:18 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Joh. van Acken GmbH & Co KG ist nach Vollzug der Schlussverteilung am 25.06.2026 aufgehoben worden. Die Schuldnerin war im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 686 eingetragen. Gesetzlich vertreten wurde sie durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die van Acken Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (HRB 2984), vertreten durch Geschäftsführer Ulrich Kaltenmeier. Die Insolvenzverwalterin war Rechtsanwältin Nada Nasser. Gegen den Beschluss der Aufhebung steht demjenigen, dessen Rechte beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu, der binnen zwei Wochen nach Zustellung bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingelegt werden muss.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 96 IN 31/14
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 686 eingetragenen Joh. van Acken GmbH & Co KG, Magdeburgerstr. 5, 47800 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amts…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 96 IN 31/14
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 686 eingetragenen Joh. van Acken GmbH & Co KG, Magdeburgerstr. 5, 47800 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 2984 eingetragene van Acken Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Magdeburgerstr. 5, 47800 Krefeld, diese vertreten durch den Geschäftsführer Ulrich Kaltenmeier, Lutherische Kirchstr. 67, 47798 Krefeld
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Nada Nasser, Blumentalstraße 2, 47798 Krefeld
wird heute, am 25.06.2026, um 14:18 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
96 IN 31/14
Amtsgericht Krefeld, 25.06.2026
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