Berichts- und PrüfungsterminSachsen-AnhaltHRA 11991
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Heidenreich e. Kfr., Susanne Brigitte Corinna
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.Kfr.
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRA 11991
EUID
DEW1215.HRA11991
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 8/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Henning Schorisch
Adresse
Magdeburger Straße 19, 06112 Halle (Saale)
Telefon
0345/9779106-0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
07.04.2025 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.05.2025
Berichtstermin
24.06.2025 , 10:20 Uhr
Prüfungstermin
24.06.2025 , 10:20 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Susanne Brigitte Corinna Heidenreich e. Kfr. ist am 07.04.2025 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Dessau-Roßlau. Rechtsanwalt Henning Schorisch ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 27.05.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Es ist das mündliche Verfahren angeordnet. Eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) wird am 24.06.2025 um 10:20 Uhr im Amtsgericht Dessau-Roßlau abgehalten. In diesem Termin sollen die Gläubiger unter anderem über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie weitere wesentliche Punkte entscheiden. Die Schuldnerin wird die Restschuldbefreiung erlangen, wenn sie den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nicht vorliegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 8/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Susanne Brigitte Corinna Heidenreich e. Kfr. geb. Hahn, geb. am 11.04.1963, OT Diebzig, Am Pförtlingsgraben 7, 06386 Osternienburger Land, Inhaberin Antoinetten-Apotheke (AG Stendal, HRA 11991), wird die Schuldnerin Restschuldbefreiung erlangen, wenn sie den O…
2 IN 8/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Susanne Brigitte Corinna Heidenreich e. Kfr. geb. Hahn, geb. am 11.04.1963, OT Diebzig, Am Pförtlingsgraben 7, 06386 Osternienburger Land, Inhaberin Antoinetten-Apotheke (AG Stendal, HRA 11991), wird die Schuldnerin Restschuldbefreiung erlangen, wenn sie den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 08.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 8/25 : Über das Vermögen der Susanne Brigitte Corinna Heidenreich e. Kfr. geb. Hahn, geb. am 11.04.1963, OT Diebzig, Am Pförtlingsgraben 7, 06386 Osternienburger Land, Inhaberin Antoinetten-Apotheke (AG Stendal, HRA 11991), ist am 07.04.2025 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter i…
2 IN 8/25 : Über das Vermögen der Susanne Brigitte Corinna Heidenreich e. Kfr. geb. Hahn, geb. am 11.04.1963, OT Diebzig, Am Pförtlingsgraben 7, 06386 Osternienburger Land, Inhaberin Antoinetten-Apotheke (AG Stendal, HRA 11991), ist am 07.04.2025 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Henning Schorisch, Magdeburger Straße 19, 06112 Halle (Saale), Tel.: 0345/9779106-0, Fax: 0345/9779106-9, E-Mail: schorisch@andrespartner.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 27.05.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 24.06.2025, 10:20 Uhr, Saal 012, Amtsgericht Dessau-Roßlau (Außenstelle), Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
* sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (§§ 175, 176; 178; 179;
302 InsO)
Hinweise:
* Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
* Abweichend von § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO liegen die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden der einzelnen Gläubiger nicht bei Gericht, sondern in den Büroräumen des Insolvenzverwalters zur Einsicht der Beteiligten aus.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 08.04.2025
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