Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Heilig-Geist-Hospital Bingen gGmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
gGmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Kapuzinerstraße 15-17, 55411 Bingen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz HRB 45020
EUID
DET2304V.HRB45020
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bingen am Rhein
Aktenzeichen
4 IN 34/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
06.05.2026 , 12:00 Uhr
Eröffnung
01.08.2026 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
28.09.2026
Berichtstermin
28.10.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
28.10.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb eines Krankenhauses und die Förderung und Aufrechterhaltung des öffentlichen Gesundheitswesens. Zweck der Gesellschaft ist die bestmögliche Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen im Rahmen der Aufgabenstellung nach dem Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz sowie des Versorgungsauftrages. Der Zweck wird durch den Betrieb des Heilig-Geist-Hospitals Bingen einschließlich seiner Nebeneinrichtungen und Nebenbetrlebe, ggf. in Kooperation mit anderen Krankenhäusern, verwirklicht. Zum Gegenstand der Gesellschaft gehören auch die Erbringung aller ambulanten Leistungen, welche Krankenhäusern nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung (im Folgenden: SGB V) gestattet sind, das Eingehen von Kooperationen mit anderen Leistungserbringern, das Einrichten von oder die Kooperation mit Medizinischen Versorgungszentren sowie die Aus- und Weiterbildung für medizinische und andere Krankenhausberufe. Die Gesellschaft dient damit dem Zweck des Gesundheitswesens im Sinne des § 85 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (im Folgenden: GemO) sowie dem Sicherstellungsauftrag des Landeskreises Mainz-Bingen gemäß § 2 Landeskrankenhausgesetz. Ferner kann die Gesellschaft gemäß § 2 LPflegeASG Einrichtungen der Altenhilfe gründen und betreiben.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Heilig-Geist-Hospital Bingen gGmbH ist am 06.05.2026 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Schuldners angeordnet worden. Verfügungen des Schuldners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Lieser bestellt worden. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter ist zusätzlich zur vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heilig-Geist-Hospital Bingen gGmbH ist am 01.08.2026 um 09:00 Uhr durch das Amtsgericht Bingen am Rhein eröffnet worden. Zuvor war am 06.05.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Jens Lieser zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heilig-Geist-Hospital Bingen gGmbH ist am 01.08.2026 um 09:00 Uhr durch das Amtsgericht Bingen am Rhein eröffnet worden. Zuvor war am 06.05.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Jens Lieser zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Ihm wurde zusätzlich die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt. Mit der Verfahrenseröffnung ist Rechtsanwalt Jens Lieser auch als endgültiger Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 28.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden und Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Eine Gläubigerversammlung samt Berichts- und Prüfungstermin ist für den 28.10.2026 um 10:00 Uhr in Bingen angesetzt, auf der unter anderem über die Person des Insolvenzverwalters und die Einsetzung eines Gläubigerausschusses entschieden wird. Der im Antragsverfahren bestellte vorläufige Gläubigerausschuss wird beibehalten; dessen Vertretung durch die Katholische Zusatzversorgungskasse AöR wird auf Herrn Dirk Staudt, Frau Wiebke Baltes und vertretungsweise Frau Christina Paraskevaidou festgelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 34/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Heilig-Geist-Hospital Bingen gGmbH, Kapuzinerstraße 15-17, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 45020), vertr. d.: 1. Michael Gutendorf, Im Leimen 10b, 55130 Mainz, (Geschäftsführer), ist am 06.05.2026 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Sc…
4 IN 34/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Heilig-Geist-Hospital Bingen gGmbH, Kapuzinerstraße 15-17, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 45020), vertr. d.: 1. Michael Gutendorf, Im Leimen 10b, 55130 Mainz, (Geschäftsführer), ist am 06.05.2026 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Schuldners angeordnet worden. Verfügungen des Schuldners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261/30479-0, Fax: 0261/9114729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de bestellt worden.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 06.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 34/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Heilig-Geist-Hospital Bingen gGmbH, Kapuzinerstraße 15-17, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 45020), vertr. d.: 1. Michael Gutendorf, Im Leimen 10b, 55130 Mainz, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 06.05.2026 um 12:…
4 IN 34/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Heilig-Geist-Hospital Bingen gGmbH, Kapuzinerstraße 15-17, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 45020), vertr. d.: 1. Michael Gutendorf, Im Leimen 10b, 55130 Mainz, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 06.05.2026 um 12:00 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 19.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 34/26 : Über das Vermögen der Heilig-Geist-Hospital Bingen gGmbH, Kapuzinerstraße 15-17, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 45020), vertr. d.: 1. Michael Gutendorf, Im Leimen 10b, 55130 Mainz, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2026 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Je…
4 IN 34/26 : Über das Vermögen der Heilig-Geist-Hospital Bingen gGmbH, Kapuzinerstraße 15-17, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 45020), vertr. d.: 1. Michael Gutendorf, Im Leimen 10b, 55130 Mainz, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2026 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261/30479-0, Fax: 0261/9114729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 28.09.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 28.10.2026, 10:00 Uhr, Saal 103, Gerichtsgebäude, Mainzer Straße 52, 55411 Bingen am Rhein eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 03.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der
Heilig-Geist-Hospital Bingen gGmbH, Kapuzinerstraße 15-17, 55411 Bingen (AG
Mainz, HRB 45020),
vertreten durch:
Michael Gutendorf, Im Leimen 10b, 55130 Mainz, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Stefan Roßkopf, Kaufmannshof 1, 55120 Mainz,
wird…
In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der
Heilig-Geist-Hospital Bingen gGmbH, Kapuzinerstraße 15-17, 55411 Bingen (AG
Mainz, HRB 45020),
vertreten durch:
Michael Gutendorf, Im Leimen 10b, 55130 Mainz, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Stefan Roßkopf, Kaufmannshof 1, 55120 Mainz,
wird der Eröffnungsbeschluss vom 01.08.2026 in Bezug auf die Beibehaltung des im
Insolvenzantragsverfahren bestellten vorläufigen Gläubigerausschusses dahingehend
ergänzt, dass die Katholische Zusatzversorgungskasse AöR, Am Römerturm 8, 50667
Köln, wie folgt vertreten wird:
- Durch Herrn Dirk Staudt und Frau Wiebke Baltes
- Vertretungsweise durch Frau Christina Paraskevaidou 55411 Bingen, 03.08.2026
Das Amtsgericht - Abt. 4
4 IN 34/26
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