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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
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Insolvenzeröffnung
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Der Betrieb eines Krankenhauses und die Förderung und Aufrechterhaltung des öffentlichen Gesundheitswesens. Zweck der Gesellschaft ist die bestmögliche Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen im Rahmen der Aufgabenstellung nach dem Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz sowie des Versorgungsauftrages. Der Zweck wird durch den Betrieb des Heilig-Geist-Hospitals Bingen einschließlich seiner Nebeneinrichtungen und Nebenbetrlebe, ggf. in Kooperation mit anderen Krankenhäusern, verwirklicht. Zum Gegenstand der Gesellschaft gehören auch die Erbringung aller ambulanten Leistungen, welche Krankenhäusern nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung (im Folgenden: SGB V) gestattet sind, das Eingehen von Kooperationen mit anderen Leistungserbringern, das Einrichten von oder die Kooperation mit Medizinischen Versorgungszentren sowie die Aus- und Weiterbildung für medizinische und andere Krankenhausberufe. Die Gesellschaft dient damit dem Zweck des Gesundheitswesens im Sinne des § 85 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (im Folgenden: GemO) sowie dem Sicherstellungsauftrag des Landeskreises Mainz-Bingen gemäß § 2 Landeskrankenhausgesetz. Ferner kann die Gesellschaft gemäß § 2 LPflegeASG Einrichtungen der Altenhilfe gründen und betreiben.
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Heilig-Geist-Hospital Bingen gGmbH ist am 06.05.2026 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Schuldners angeordnet worden. Verfügungen des Schuldners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Lieser bestellt worden. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter ist zusätzlich zur vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
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