Vorläufige Maßnahmen Rheinland-Pfalz HRB 45020

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Heilig-Geist-Hospital Bingen gGmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
gGmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Kapuzinerstraße 15-17, 55411 Bingen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz HRB 45020
EUID
DET2304V.HRB45020

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Bingen am Rhein
Aktenzeichen
4 IN 34/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Jens Lieser
Adresse
Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz
Telefon
0261/30479-0
E-Mail

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
06.05.2026 , 12:00 Uhr

Gegenstand des Unternehmens

Der Betrieb eines Krankenhauses und die Förderung und Aufrechterhaltung des öffentlichen Gesundheitswesens. Zweck der Gesellschaft ist die bestmögliche Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen im Rahmen der Aufgabenstellung nach dem Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz sowie des Versorgungsauftrages. Der Zweck wird durch den Betrieb des Heilig-Geist-Hospitals Bingen einschließlich seiner Nebeneinrichtungen und Nebenbetrlebe, ggf. in Kooperation mit anderen Krankenhäusern, verwirklicht. Zum Gegenstand der Gesellschaft gehören auch die Erbringung aller ambulanten Leistungen, welche Krankenhäusern nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung (im Folgenden: SGB V) gestattet sind, das Eingehen von Kooperationen mit anderen Leistungserbringern, das Einrichten von oder die Kooperation mit Medizinischen Versorgungszentren sowie die Aus- und Weiterbildung für medizinische und andere Krankenhausberufe. Die Gesellschaft dient damit dem Zweck des Gesundheitswesens im Sinne des § 85 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (im Folgenden: GemO) sowie dem Sicherstellungsauftrag des Landeskreises Mainz-Bingen gemäß § 2 Landeskrankenhausgesetz. Ferner kann die Gesellschaft gemäß § 2 LPflegeASG Einrichtungen der Altenhilfe gründen und betreiben.

Zusammenfassung des Verfahrens

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Heilig-Geist-Hospital Bingen gGmbH ist am 06.05.2026 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Schuldners angeordnet worden. Verfügungen des Schuldners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Lieser bestellt worden. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter ist zusätzlich zur vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

4 IN 34/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Heilig-Geist-Hospital Bingen gGmbH, Kapuzinerstraße 15-17, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 45020), vertr. d.: 1. Michael Gutendorf, Im Leimen 10b, 55130 Mainz, (Geschäftsführer), ist am 06.05.2026 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Sc…

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

4 IN 34/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Heilig-Geist-Hospital Bingen gGmbH, Kapuzinerstraße 15-17, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 45020), vertr. d.: 1. Michael Gutendorf, Im Leimen 10b, 55130 Mainz, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 06.05.2026 um 12:…

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