Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Heilpädagogische Praxis Grigo UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Schlosserstraße 5, 45881 Gelsenkirchen
Handelsregister
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 19385
EUID
DER2507.HRB19385
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
167 IN 113/26
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
01.06.2026 , 09:50 Uhr
Eröffnung
06.07.2026 , 14:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.08.2026
Prüfungstermin
14.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Heilpädagogische Frühförderung für Kinder, deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch Behinderung oder Entwicklungsrisiken (drohende Behinderung) aufgrund kognitiver, seelischer, körperlicher, sprachlicher oder sozialer Faktoren beeinträchtigt ist. Die Bewilligung sowie Kostenzusage erfolgen über den Landschaftsverband Westfalen-Lippe im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Neun (SGB IX).
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Essen hat am 01.06.2026 um 09:50 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Heilpädagogische Praxis Grigo UG (haftungsbeschränkt) vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 19385 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird sie durch die Geschäftsführerin Frau Claudia Grigo. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Werner F. Mühlenbrock bestellt worden. Es ist verfügt worden, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heilpädagogische Praxis Grigo UG (haftungsbeschränkt) ist am 06.07.2026 um 14:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage bilden Anträge einer Gläubigerin vom 20.04.2026 sowie der Schuldnerin vom 29.06.2026. Im Vorfeld waren am 01.06.2026 vo…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heilpädagogische Praxis Grigo UG (haftungsbeschränkt) ist am 06.07.2026 um 14:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage bilden Anträge einer Gläubigerin vom 20.04.2026 sowie der Schuldnerin vom 29.06.2026. Im Vorfeld waren am 01.06.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Werner F. Mühlenbrock zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Das Verfahren ist mit dem Verfahren 167 IN 154/26 verbunden worden. Zum endgültigen Insolvenzverwalter ist ebenfalls Rechtsanwalt Werner F. Mühlenbrock ernannt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 27.08.2026 anzumelden. Ein Berichtstermin ist gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO nicht durchgeführt worden. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung ist, findet am 14.09.2026 statt. Die Forderungsliste wird ab dem 02.09.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 113/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 19385 eingetragenen Heilpädagogische Praxis Grigo UG (haftungsbeschränkt), Schlosserstr. 5, 45881 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin …
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 113/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 19385 eingetragenen Heilpädagogische Praxis Grigo UG (haftungsbeschränkt), Schlosserstr. 5, 45881 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Claudia Grigo, Schlosserstr. 5, 45881 Gelsenkirchen
ist am 01.06.2026, um 09:50 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Werner F. Mühlenbrock, Overwegstr. 47, 45879 Gelsenkirchen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
167 IN 113/26
Amtsgericht Essen, 01.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 113/26
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 19385 eingetragenen Heilpädagogische Praxis Grigo UG (haftungsbeschränkt), Schlosserstr. 5, 45881 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Claudia Grigo, Schlosserstr. 5,…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 113/26
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 19385 eingetragenen Heilpädagogische Praxis Grigo UG (haftungsbeschränkt), Schlosserstr. 5, 45881 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Claudia Grigo, Schlosserstr. 5, 45881 Gelsenkirchen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 06.07.2026, um 14:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 20.04.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin sowie eines am 29.06.2026 eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zugleich werden die Verfahren 167 IN 113/26 und 167 IN 154/26, 167 IN 160/26 und 167 IN 180/26 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Werner F. Mühlenbrock, Overwegstr. 47, 45879 Gelsenkirchen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.08.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 14.09.2026.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 02.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 161 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
167 IN 113/26
Essen, 06.07.2026
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