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Insolvenzprofil
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Der Betrieb eines Fachkrankenhauses für Herzchirurgie sowie die Durchführung von orthopädischen und unfallchirurgischen Behandlungen und Operationen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HERZZENTRUM ESSEN GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 12762, ist am 29.05.2026 um 7:11 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden (§ 200 InsO). Gegen den Beschluss steht demjenigen, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen einzureichen und muss binnen zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung eingehen. Die Zustellung gilt als bewirkt, sobald zwei Tage nach der Veröffentlichung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Frist ist der frühere Zeitpunkt. Die Einlegung ist auch elektronisch möglich, wobei das Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein muss oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden muss. Professionelle Einreicher sind ab dem 01.01.2022 zur elektronischen Einreichung verpflichtet.
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