Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
OS-ER GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Melanchthonstraße 51, 30165 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 213655
EUID
DEP2305.HRB213655
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung
Aktenzeichen
902 IN 315/18 - 4-
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ralph Bünning
Termine & Fristen
Stellungnahmefrist Ende
19.07.2024
Festsetzung Vergütung/Auslagen
21.08.2024
Aufhebung
12.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb von Spielhallen und Aufstellen von Geräten mit und ohne Gewinnmöglichkeiten. Die Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland, ferner die Beteiligung an sowie die Übernahme von Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand im In- und Ausland sind zulässig.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der OS-ER GmbH ist am 12.02.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurde den Gläubigern und der Schuldnerin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters gegeben. Die Frist hierfür betrug drei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses vom 19.07.2024.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der OS-ER GmbH in Hannover ist am 12.02.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor hatte das Amtsgericht Hannover am 21.08.2024 die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ralph Bünning festgesetzt. Die Berechnungsgrundlage für die …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der OS-ER GmbH in Hannover ist am 12.02.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor hatte das Amtsgericht Hannover am 21.08.2024 die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ralph Bünning festgesetzt. Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung belief sich auf 68.047,20 EUR, wobei die Insolvenzmasse einen Wert von 63.141,41 EUR hatte. Am 19.07.2024 wurde den Gläubigern Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag gegeben. Die Zustellungskosten wurden mit 65,10 EUR zuzüglich Umsatzsteuer festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 315/18 - 4 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der OS-ER GmbH, Melanchthonstraße 51, 30165 Hannover (AG Hannover, HRB 213655), vertr. d.: Burhan Korkmaz, Robert-Koch-Straße 1, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführer), ist am 12.02.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist…
902 IN 315/18 - 4 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der OS-ER GmbH, Melanchthonstraße 51, 30165 Hannover (AG Hannover, HRB 213655), vertr. d.: Burhan Korkmaz, Robert-Koch-Straße 1, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführer), ist am 12.02.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 12.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 315/18 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OS-ER GmbH, Melanchthonstraße 51, 30165 Hannover (AG Hannover, HRB 213655), vertr. d.: Burhan Korkmaz, Robert-Koch-Straße 1, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung …
902 IN 315/18 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OS-ER GmbH, Melanchthonstraße 51, 30165 Hannover (AG Hannover, HRB 213655), vertr. d.: Burhan Korkmaz, Robert-Koch-Straße 1, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 19.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 315/18 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OS-ER GmbH, Melanchthonstraße 51, 30165 Hannover (AG Hannover, HRB 213655), vertr. d.: Burhan Korkmaz, Robert-Koch-Straße 1, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ralph Bünning festge…
902 IN 315/18 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OS-ER GmbH, Melanchthonstraße 51, 30165 Hannover (AG Hannover, HRB 213655), vertr. d.: Burhan Korkmaz, Robert-Koch-Straße 1, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ralph Bünning festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 20 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 13.06.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 63.141,41 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 4.905,79 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 68.047,20 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 65,10 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 24 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 21.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 315/18 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OS-ER GmbH, Melanchthonstraße 51, 30165 Hannover (AG Hannover, HRB 213655), vertr. d.: Burhan Korkmaz, Robert-Koch-Straße 1, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstel…
902 IN 315/18 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OS-ER GmbH, Melanchthonstraße 51, 30165 Hannover (AG Hannover, HRB 213655), vertr. d.: Burhan Korkmaz, Robert-Koch-Straße 1, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ralph Bünning, Domshof 18-20, 28195 Bremen, Tel.: 0421/3686476, Fax: 0421/3686100, Internet: www.schubra.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 57.688,19 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 499.191,85 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 08.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
902 IN 315/18 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OS-ER GmbH, Melanchthonstraße 51, 30165 Hannover (AG Hannover, HRB 213655), vertr. d.: Burhan Korkmaz, Robert-Koch-Straße 1, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Sticht…
902 IN 315/18 - 4 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OS-ER GmbH, Melanchthonstraße 51, 30165 Hannover (AG Hannover, HRB 213655), vertr. d.: Burhan Korkmaz, Robert-Koch-Straße 1, 30952 Ronnenberg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 10.12.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 08.10.2024
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