Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Heinke, Udo
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Sachsen
Adresse
Raiffeisenstraße 4, 04509 Delitzsch
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRA 14416
EUID
DEU1308.HRA14416
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
401 IN 1211/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Jacqueline Jakubik
Adresse
Ferdinand-Lassalle-Straße 11, 04109 Leipzig
Telefon
0160 28 64 46 2
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
01.09.2024 , 11:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
14.10.2024
Berichtstermin
11.11.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
11.11.2024 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Leipzig hat am 03.07.2024 um 13:29 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Udo Heinke, Inhaber der Firma Autohaus Lissa Udo Heinke e.K., vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Rechtsanwältin Jacqueline Jakubik ist zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Der Schuldner unterliegt einem allgemeinen Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO, sodass Verfügungen über Vermögensgegenstände nur mit deren Wirksamkeit erfolgen können. Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern. Sie ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, Forderungen einzuziehen und Geschäftsräume zu betreten. Gegen den Schuldner eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind einstweilen eingestellt, neue werden untersagt, wobei unbewegliche Gegenstände ausgenommen sind. Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft bleiben von der Einstellung ausgeschlossen.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Udo Heinke ist am 01.09.2024 eröffnet worden. Zuvor war die Rechtsanwältin Jacqueline Jakubik bereits als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt worden und hatte allgemeine Zustimmungsvorbehalte sowie Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Am 01.09.2024 hat die Insolvenzverwalter…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Udo Heinke ist am 01.09.2024 eröffnet worden. Zuvor war die Rechtsanwältin Jacqueline Jakubik bereits als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt worden und hatte allgemeine Zustimmungsvorbehalte sowie Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Am 01.09.2024 hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht die Masseunzulänglichkeit angezeigt, sodass das Verfahren mit der Maßgabe fortgeführt wird, dass Massekosten und Masseschulden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden. Die Forderungen im Rang des § 38 InsO sind bis zum 14.10.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Für den Berichtstermin, die Beschlussfassung über verschiedene Verfahrensfragen sowie den Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist ein gemeinsamer Termin am 11.11.2024 um 10:00 Uhr beim Amtsgericht Leipzig anberaumt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1211/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Udo Heinke, geb. 08.08.1965, Raiffeisenstraße 4, 04509 Delitzsch
Inhaber der Firma Autohaus Lissa Udo Heinke e.K., Amtsgericht Leipzig , HRA 14416
- wurde am 03.07.2024 um 13:29 Uhr
Rechtsanwält…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1211/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Udo Heinke, geb. 08.08.1965, Raiffeisenstraße 4, 04509 Delitzsch
Inhaber der Firma Autohaus Lissa Udo Heinke e.K., Amtsgericht Leipzig , HRA 14416
- wurde am 03.07.2024 um 13:29 Uhr
Rechtsanwältin Jacqueline Jakubik, Ferdinand-Lassalle-Straße 11, 04109 Leipzig, Email geschäftlich Jakubik@tiefenbacher.de, Telefon mobil 0160 28 64 46 2, Telefax 0341 99 38 77 20, Telefon geschäftlich 0341 99 38 77 0
zu der vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.
Sie ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihr für die Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.
Die Drittschuldner dürfen nur an die vorläufige Insolvenzverwalterin leisten, es sei denn diese stimmt den Leistungen an den Schuldner zu.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist berechtigt, die Geschäftsräume des Schuldners zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung ihrer Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).
Der Schuldner hat der vorläufigen Insolvenzverwalterin Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).
Gegen den Schuldner eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1211/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Udo Heinke, geb. 08.08.1965, Raiffeisenstraße 4, 04509 Delitzsch
Inhaber der Firma Autohaus Lissa Udo Heinke e.K., Amtsgericht Leipzig , HRA 14416
- hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht am 01.09.2024 …
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1211/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Udo Heinke, geb. 08.08.1965, Raiffeisenstraße 4, 04509 Delitzsch
Inhaber der Firma Autohaus Lissa Udo Heinke e.K., Amtsgericht Leipzig , HRA 14416
- hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht am 01.09.2024 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreichen wird.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen die Insolvenzverwalterin aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei der Insolvenzverwalterin
Rechtsanwältin Jacqueline Jakubik, Ferdinand-Lassalle-Straße 11, 04109 Leipzig, Email geschäftlich: Jakubik@tiefenbacher.de, Telefon mobil: 0160 28 64 46 2, Telefax: 0341 99 38 77 20, Telefon geschäftlich: 0341 99 38 77 0
schriftlich geltend zu machen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1211/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Udo Heinke, geb. 08.08.1965, Raiffeisenstraße 4, 04509 Delitzsch
Inhaber der Firma Autohaus Lissa Udo Heinke e.K., Amtsgericht Leipzig , HRA 14416
- wurde am 01.09.2024 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1211/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Udo Heinke, geb. 08.08.1965, Raiffeisenstraße 4, 04509 Delitzsch
Inhaber der Firma Autohaus Lissa Udo Heinke e.K., Amtsgericht Leipzig , HRA 14416
- wurde am 01.09.2024 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalterin ist:
Rechtsanwältin Jacqueline Jakubik, Ferdinand-Lassalle-Straße 11, 04109 Leipzig, Email geschäftlich: Jakubik@tiefenbacher.de Telefax: 0341 99 38 77 20 Telefon geschäftlich: 0341 99 38 77 0
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 14.10.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an den Schuldner haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung der bisherigen oder Wahl einer neuen Insolvenzverwalterin gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung der Insolvenzverwalterin gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch die Insolvenzverwalterin gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|eine Unterhaltsgewährung an den Schuldner und seine Familie aus der Insolvenzmasse gemäß § 100 Abs. 1, 101 Abs. 1InsO
|die Beauftragung eines Insolvenzplanes gemäß §§ 157 Satz 2, 218 InsO
wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Montag, 11.11.2024, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Montag, 11.11.2024, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1211/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Udo Heinke, geb. 08.08.1965, Raiffeisenstraße 4, 04509 Delitzsch
Inhaber der Firma Autohaus Lissa Udo Heinke e.K., Amtsgericht Leipzig , HRA 14416
- hat die Insolvenzverwalterin am 24.09.2024 gemäß § 35 A…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 1211/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Udo Heinke, geb. 08.08.1965, Raiffeisenstraße 4, 04509 Delitzsch
Inhaber der Firma Autohaus Lissa Udo Heinke e.K., Amtsgericht Leipzig , HRA 14416
- hat die Insolvenzverwalterin am 24.09.2024 gemäß § 35 Abs. 2 InsO erklärt, dass Vermögen aus der selbständigen Tätigkeit des Schuldners, Einzelhandel Kraftfahrzeuge,Gebrauchtwagenhandel, Reparaturwerkstatt,Vermietung von PKW,Transportern und Kleinbussen sowie Vermittlung von Versicherungen, nicht zur Insolvenzmasse gehört und Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht werden können.
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