Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Tischlerei MHG GmbH " Mit Holz gestalten "
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Hauptstraße 14, 04849 Laußig OT Kossa
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 19097
EUID
DEU1308.HRB19097
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
405 IN 616/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jörg Schädlich
Adresse
Karl-Heine-Straße 16, 04229 Leipzig
Telefon
0341 31980100
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
05.07.2024 , 12:40 Uhr
Forderungsanmeldefrist
29.08.2024
Berichtstermin
26.09.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
26.09.2024 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung von Möbeln, Türen und die Rekonsruktion von Holzbauteilen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tischlerei MHG GmbH ist am 05.07.2024 eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Jörg Schädlich ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Insolvenzforderungen waren bis zum 29.08.2024 anzumelden. Der Berichtstermin und der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen sind am 26.09.2024 anberaumt worden. Am 26.08.2025 hat der Insolvenzverwalter dem Gericht die Masseunzulänglichkeit angezeigt, woraufhin das Verfahren mit der Befriedigung der Massegläubiger nach der Rangordnung des § 209 InsO fortgeführt wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 616/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tischlerei MHG GmbH " Mit Holz gestalten ", Hauptstraße 14, 04849 Laußig, OT Kossa, Amtsgericht Leipzig , HRB 19097
vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Göttert
- wurde am 05.07.2024 um 12:40 Uhr d…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 616/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tischlerei MHG GmbH " Mit Holz gestalten ", Hauptstraße 14, 04849 Laußig, OT Kossa, Amtsgericht Leipzig , HRB 19097
vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Göttert
- wurde am 05.07.2024 um 12:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Jörg Schädlich, Karl-Heine-Straße 16, 04229 Leipzig, Email geschäftlich: leipzig@stapper.in Telefon geschäftlich: 0341 31980100 Telefax: 0341 31980110
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 29.08.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne der §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO)
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Donnerstag, 26.09.2024, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Donnerstag, 26.09.2024, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 616/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tischlerei MHG GmbH " Mit Holz gestalten ", Hauptstraße 14, 04849 Laußig, OT Kossa, Amtsgericht Leipzig , HRB 19097
vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Göttert
- hat der Insolvenzverwalter dem Ger…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 616/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tischlerei MHG GmbH " Mit Holz gestalten ", Hauptstraße 14, 04849 Laußig, OT Kossa, Amtsgericht Leipzig , HRB 19097
vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Göttert
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 26.08.2025 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Dr. Jörg Schädlich, Karl-Heine-Straße 16, 04229 Leipzig, Email geschäftlich: leipzig@stapper.in, Telefon geschäftlich: 0341 31980100, Telefax: 0341 31980110
schriftlich geltend zu machen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 616/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tischlerei MHG GmbH " Mit Holz gestalten ", Hauptstraße 14, 04849 Laußig, OT Kossa, Amtsgericht Leipzig , HRB 19097
vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Göttert
- wurde das schriftliche Verfahren a…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 616/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tischlerei MHG GmbH " Mit Holz gestalten ", Hauptstraße 14, 04849 Laußig, OT Kossa, Amtsgericht Leipzig , HRB 19097
vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Göttert
- wurde das schriftliche Verfahren angeordnet.
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über den Antrag der Insolvenzverwalterin auf Zustimmung der Gläubigerversammlung zu dem Unternehmenskauf- und Übertragungsvertrag vom 22.08.2024/29.08.2024 auf den neuen Unternehmensträger Tischlerei Göttert GmbH sind schriftlich bis zum 10.10.2024 beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens einzureichen.
Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn keine abweichenden schriftlichen Anträge und Stellungnahmen eingehen.
Der Beschluss vom 26.09.2024 und der Antrag des Insolvenzverwalters liegen auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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