Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Heinrich Schaefer KG. (GmbH & Co.)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
KG
Bundesland
Hamburg
Adresse
Privatweg 14a, 22527 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRA 65026
EUID
DEK1101.HRA65026
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 271/18
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Olaf Rösler
Termine & Fristen
Festsetzung vorläufiger Verwaltervergütung
24.02.2025
Festsetzung Verwaltervergütung
08.05.2025
Anordnung Schlussverteilung
08.05.2025
Veröffentlichung ungültig erklärt
13.06.2025
Frist zur Stellungnahme
04.07.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heinrich Schaefer KG. (GmbH & Co.) ist beim Amtsgericht Hamburg anhängig. Im Februar 2025 wurden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Im Mai 2025 erfolgte die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters im Hauptverfahren sowie die Anordnung der Schlussverteilung im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 04.07.2025 zur Schlussrechnung, zum Schlussverzeichnis der Forderungen und zu nicht verwertbaren Gegenständen Stellung zu nehmen. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen zur Einsicht aus. Im Juni 2025 wurde eine frühere Veröffentlichung vom 11.06.2025 hinsichtlich der Verteilung von 28.068,90 EUR auf Forderungen in Höhe von 314.661,73 EUR für ungültig erklärt. Stattdessen soll eine Schlussverteilung stattfinden, bei der Forderungen in Höhe von 129.557,97 EUR berücksichtigt werden und ein Betrag von 78.778,32 EUR zur Verfügung steht. Hiervon sind noch Gerichtskosten, die Vergütung des Insolvenzverwalters und restliche Masseverbindlichkeiten abzusetzen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 271/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 65026 eingetragenen Heinrich Schaefer KG. (GmbH & Co.), Privatweg 14a, 22527 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Komplementärin, die im Handelsregister des Amtsgeric…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 271/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 65026 eingetragenen Heinrich Schaefer KG. (GmbH & Co.), Privatweg 14a, 22527 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Komplementärin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 24665 eingetragene "Grindel" Sanitärtechnik u. Verwaltungs-GmbH, Privatweg 14a, 22527 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Olaf Rösler
wird die Veröffentlichung vom 11.06.2025 hinsichtlich des Veröffentlichungstextes:
"Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 314.661,73 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 28.068,90 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters und restliche Masseverbindlichkeiten."
für ungültig erklärt.
67a IN 271/18
Amtsgericht Hamburg, 13.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 271/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 65026 eingetragenen Heinrich Schaefer KG. (GmbH & Co.), Privatweg 14a, 22527 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Komplementärin, die im Handelsregister des Amtsgeric…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 271/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 65026 eingetragenen Heinrich Schaefer KG. (GmbH & Co.), Privatweg 14a, 22527 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Komplementärin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 24665 eingetragene "Grindel" Sanitärtechnik u. Verwaltungs-GmbH, Privatweg 14a, 22527 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Olaf Rösler
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 129.557,97 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 78.778,32 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Vergütung des Insolvenzverwalters sowie restliche Masseverbindlichkeiten.
67a IN 271/18
Amtsgericht Hamburg, 11.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 271/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 65026 eingetragenen Heinrich Schaefer KG. (GmbH & Co.), Privatweg 14a, 22527 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Komplementärin, die im Handelsregister des Amtsgeric…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 271/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 65026 eingetragenen Heinrich Schaefer KG. (GmbH & Co.), Privatweg 14a, 22527 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Komplementärin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 24665 eingetragene "Grindel" Sanitärtechnik u. Verwaltungs-GmbH, Privatweg 14a, 22527 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Olaf Rösler
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 314.661,73 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 28.068,90 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters und restliche Masseverbindlichkeiten.
67a IN 271/18
Amtsgericht Hamburg, 11.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 271/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 65026 eingetragenen Heinrich Schaefer KG. (GmbH & Co.), Privatweg 14a, 22527 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Komplementärin, die im Handelsregister des Amtsgeric…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 271/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 65026 eingetragenen Heinrich Schaefer KG. (GmbH & Co.), Privatweg 14a, 22527 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Komplementärin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 24665 eingetragene "Grindel" Sanitärtechnik u. Verwaltungs-GmbH, Privatweg 14a, 22527 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Olaf Rösler
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 eingesehen werden.
67a IN 271/18
Amtsgericht Hamburg, 08.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 271/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 65026 eingetragenen Heinrich Schaefer KG. (GmbH & Co.), Privatweg 14a, 22527 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsger…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 271/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 65026 eingetragenen Heinrich Schaefer KG. (GmbH & Co.), Privatweg 14a, 22527 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 24665 eingetragene "Grindel" Sanitärtechnik u. Verwaltungs-GmbH GmbH, Privatweg 14a, 22527 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Olaf Rösler
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
04.07.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- der evtl. Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 aus.
Dort sind auch die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67a IN 271/18
Amtsgericht Hamburg, 08.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 271/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 65026 eingetragenen Heinrich Schaefer KG. (GmbH & Co.), Privatweg 14a, 22527 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Komplementärin, die im Handelsregister des Amtsgeric…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 271/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 65026 eingetragenen Heinrich Schaefer KG. (GmbH & Co.), Privatweg 14a, 22527 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Komplementärin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 24665 eingetragene "Grindel" Sanitärtechnik u. Verwaltungs-GmbH, Privatweg 14a, 22527 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Olaf Rösler
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 eingesehen werden.
67a IN 271/18
Amtsgericht Hamburg, 24.02.2025
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