Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ET-A Sicherheitstechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Osterrade 54, 21031 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 134036
EUID
DEK1101.HRB134036
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 73/21
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Stellungnahmefrist
02.07.2025
Gegenstand des Unternehmens
Durchführung von Elektroarbeiten, insbesondere auf dem Gebiet der Alarm- und Sicherheitstechnik
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der ET-A Sicherheitstechnik GmbH ist am 07.10.2021 die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingegangen. Die Regelvergütung sowie die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters sind bereits festgesetzt worden. Aktuell soll die Schlussverteilung stattfinden. Die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen belaufen sich auf 314.661,73 EUR, wobei ein Betrag von 28.068,90 EUR zur Verteilung steht, nach Abzug der Vergütung des Insolvenzverwalters und restlicher Masseverbindlichkeiten. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, sich bis zum 02.0elle.2025 zu den Punkten der Masseunzulänglichkeit, der Einstellung des Verfahrens sowie zur Schlussrechnung und dem Schlussverzeichnis Stellung zu nehmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 73/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 134036 eingetragenen ET-A Sicherheitstechnik GmbH, Osterrade 54, 21031 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ewa Westphal,
soll die Schlussvertei…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 73/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 134036 eingetragenen ET-A Sicherheitstechnik GmbH, Osterrade 54, 21031 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ewa Westphal,
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 314.661,73 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 28.068,90 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Vergütung des Insolvenzverwalters und restliche Masseverbindlichkeiten .
67b IN 73/21
Amtsgericht Hamburg, 13.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 73/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 134036 eingetragenen ET-A Sicherheitstechnik GmbH, Osterrade 54, 21031 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ewa Westphal,
sind die Mindestvergüt…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 73/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 134036 eingetragenen ET-A Sicherheitstechnik GmbH, Osterrade 54, 21031 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ewa Westphal,
sind die Mindestvergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 eingesehen werden.
67b IN 73/21
Amtsgericht Hamburg, 21.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 73/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 134036 eingetragenen ET-A Sicherheitstechnik GmbH, Osterrade 54, 21031 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ewa Westphal,
sind die Regelvergütun…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 73/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 134036 eingetragenen ET-A Sicherheitstechnik GmbH, Osterrade 54, 21031 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ewa Westphal,
sind die Regelvergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 eingesehen werden.
67b IN 73/21
Amtsgericht Hamburg, 21.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 73/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 134036 eingetragenen ET-A Sicherheitstechnik GmbH, Osterrade 54, 21031 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ewa Westphal,
ist am 07.10.2021 bei …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 73/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 134036 eingetragenen ET-A Sicherheitstechnik GmbH, Osterrade 54, 21031 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ewa Westphal,
ist am 07.10.2021 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 ¿ 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
02.07.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zu dem vorsorglich eingereichten Schlussverzeichnis der bei einer Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 niedergelegt.
Die Massegläubiger können sich ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag schriftlich äußern.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67b IN 73/21
Amtsgericht Hamburg, 21.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 73/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 134036 eingetragenen ET-A Sicherheitstechnik GmbH, Osterrade 54, 21031 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ewa Westphal
sollen die nachträglich…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 73/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 134036 eingetragenen ET-A Sicherheitstechnik GmbH, Osterrade 54, 21031 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ewa Westphal
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 29.11.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 424 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67b IN 73/21
Amtsgericht Hamburg, 17.10.2024
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